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TruckOnline.de Posts

Keine Kohle, dafür Knast

Ich fahre seit über 20 Jahren nach Italien, aber sowas habe ich noch nicht erlebt

Noch heute, rund vier Wochen nach dem Vorfall, kann Rudolf Brunnhölzl, Chef der gleichnamigen Spedition in Kirchl/Hohenau (Lkr. Freyung-Grafenau), nicht glauben, was einem seiner Fahrer auf der Arbeitsfahrt durch Italien passiert ist.

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Unterwegs…

…auf der A4 bei Mailand:






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Neue Fahrerkarte

Auf was man nicht alles achten muß: Selbst eine simple Fahrerkarte ist nur fünf Jahre gültig. Dem Fahrtenschreiber ist das egal. Der zeigt nicht mal eine Warnung an.
Ein eidgenössischer Wachtmeister machte mich bei einer Kontrolle in der Schweiz darauf aufmerksam.

Immerhin traf die neue Karte innerhalb von zwei Wochen ein. Die Unterschrift ist zwar nicht erkennbar, aber das ist wohl nicht so wichtig. Das Bild dagegen sieht mir ähnlich. Deshalb bleibt es auch aussen vor 🙂 .

Fahrerkarte

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Mit dem Tod eines Menschen erlischt der Urlaubsanspruch

Urlaubsansprüche eines Toten sind nicht vererbbar. Somit hat sich der fast zwei Jahre dauernde Gang durch Instanzen für eine 46 – jährige Frau aus Mühlhausen nicht gelohnt.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Klage (Az. 9 AZR 416/10) abgewiesen und nach eigenen Angaben mit diesem Urteil Neuland betreten.

„Mit dem Tod eines Menschen erlischt der Urlaubsanspruch und wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um“, entschied der 9. Senat nach mündlicher Verhandlung. Dem voraus gegangen waren eine Klage und ein Prozess vor dem Arbeitsgericht Bocholt im Oktober 2009 und eine Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm im April 2010.

Die Richter in zweiter Instanz hatten der Frau den finanziellen Ausgleich in Höhe von 3 230,50 Euro für 35 Urlaubstage zugesprochen. Dagegen legte die beklagte Spedition aus NRW Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein. Diese wurde zugelassen und verhandelt.

Die Klägerin hatte nach dem Tod Ihres Mannes die Abgeltung des krankheitsbedingt nicht gewährten Urlaubs für die Jahre 2008 und 2009 verlangt. Der Mann war seit 2001 als Kraftfahrer in der Firma beschäftigt und seit April 2008 bis zu dessen Tod durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Noch zu Lebzeiten hatte er Ansprüche geltend gemacht.
Seine Frau klagte auch auf seinem Wunsch.

Das Arbeitsverhältnis endete mit dem Tod des Mannes im April 2009 und damit nach höchstrichterlichen Spruch auch der Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Nach Auffassung der 9. Senats kann der Urlaubsanspruch in Form von Arbeitsbefreiung nur zu Lebzeiten und bei bestehenden Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden.
Ein finanzieller Ausgleich ist laut Bundesurlaubsgesetz nur dann möglich, wenn es wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.

Zum möglicherweise vererbbaren Vermögen hätte der Anspruch demnach werden können, wenn der Kraftfahrer zum Todeszeitpunkt nicht mehr bei der beklagten Firma, sondern schon woanders gearbeitet hätte und dadurch ein Abgeltungsanspruch gegenüber dem frühreren Arbeitgeber bestanden hätte.

Und noch ein Urteil zum Thema Geld: Einem gekündigten Kraftfahrer müssen die Überstunden rückwirkend für drei Jahre vergütet werden. Das entschied das Arbeitsgericht Eisenach am 28. September. Dem Mann aus dem Wartburgkreis stünden 31.000 Euro für Überstunden zu.

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Links und rechts der (Daten-) autobahn

Den Speditionen gehen die Lkw-Fahrer aus… >>>
…woran die selber Schuld sind.

Elektromobilität und LKW… >>>
…funktioniert (noch) nicht.

Daimler baut einen neuen Lkw … >>>
…und versteckt ihn hinter einem dicken halbnackten Mann.

Autofahrer müssen sich an die Regeln halten… >>>
…auch wenn andere dagegen verstoßen.

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Finde Deine Zukunft…

… in der Verkehrsbranche. Unter diesem Motto findet am Samstag – also übermorgen – in Nordhausen der offizielle Auftakt zur gleichnamigen Imagekampagne statt.
Ziel ist es, dass

Image der häufig unterschätzten und kritisch besetzten Berufsbilder des Verkehrsgewerbes nachhaltig zu verbessern und deren Attraktivität für Auszubildende und Quereinsteiger zu steigern.

Zumindest steht es so auf der dazugehörigen Website. Auf dieser findet man auch die Namen diverser Initiatoren und Unterstützer. Was ich jedoch nicht gefunden habe, ist die Erwähnung einer Gewerkschaft.
Keine Ahnung, ob die da nicht gerne gesehen sind oder von sich aus kein Interesse zeigen. Zumal sich diese Veranstaltung nicht nur an zukünftige Auszubildende richtet, sondern auch an Quereinsteiger. Woher die kommen, ist klar. Die Bundesagentur für Arbeit ist schließlich vor Ort.

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