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Kategorie: Unterwegs

Kaum Ausweichverkehr wegen Lkw-Maut

Was für eine Überraschung: Nach der Einführung der Lkw-Maut auf mehrstreifigen Bundesstraßen gab es auf der Mehrzahl der Strecken keine signifikanten Verkehrsverlagerungen. Dies geht aus dem Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen hervor. Diesen hat die Bundesregierung als Unterrichtung in der Drucksache 18/689 vorgelegt.

Gab es signifikante Rückgänge an den Bundesstraßen mit Lkw-Maut, so führten diese nur in Ausnahmefällen zu einer Weiterverlagerung auf nachgeordnete Straßen, heißt es weiter. Wegen der erheblichen Zeitverluste seien die mautfreien Bundes- und Landesstraßen keine wirkliche Alternative für den schweren Lkw-Verkehr.

Drucksache 18/689 (pdf-Datei)

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Tiroler sind lustig

Straßensperrungen für Lkw nehme ich eigentlich recht ernst. Nur hier weis ich wirklich nicht, für wen oder was dieser Hinweis unter dem Schild Ausnahmen bereit hält. Was sagt mir denn der Bote für Tirol Nr. 912/2006? Darf ich die Straße befahren, darf ich die Straße nicht befahren?
Wenn ja, wie weit darf ich in diese Straße hinein fahren? Hätte es nicht auch ein „Anlieger frei“ getan? Oder „Frei bis km 123„?

Eine Suche bei Google ergab übrigens folgendes Ergebnis:

Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage – bote für tirol 912/2006 – übereinstimmenden Dokumente gefunden.

Sehr hilfreich das ganze. Ach so, die Auflösung: Ich musste ja entladen. Also habe ich den nicht ganz so hilfreichen Hinweis im verschollenen Boten für Tirol mal als Freifahrtschein gesehen.

Bote fuer Tirol

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Doppelt kontrolliert

Gestern am späten Nachmittag Kontrolle in der Schweiz. Ausgelesen wurden 28 Tage, bemängelt wurde ein Verstoß. Die Gesamtlenkzeit innerhalb zweier Wochen wurde um zwei Stunden überschritten.
Ich hatte also 92 Stunden Lenkzeit. Erlaubt sind neunzig.
Bezahlen brauchte ich nichts. Der nette Polizist beließ es bei einer freundlichen Ermahnung.

Heute am späten Nachmittag Kontrolle in Italien. Das ich bereits gestern fällig war, wurde ignoriert.
Schweiz wäre Schweiz und Italien ist Italien. Interessante Logik. Aber nun ja.

Es wurden wieder 28 Tage ausgelesen, dann wurde fleißig geschrieben. Am Schluss kamen die nicht ganz so netten Polizisten auf einen Betrag von 114 Euro und 70 Cent.
Die zwei Stunden Mehrfahrzeit in der Doppelwoche durfte ich nun doch zahlen, plus eine übertretung der Tageslenkzeit.
Am 31.01. hatte ich zehn Stunden und acht Minuten auf der Karte. Erlaubt sind zehn Stunden.

Das ich an diesem Tag, ein Freitag, einfach nur nach Hause wollte, ist egal. Für mich heißt das in Zukunft, dass ich nochmal neun Stunden in der Karre penne, selbst wenn nur noch fünf Minuten bis zum Standplatz des Lkw fehlen.
Denn ich habe keinen Bock mehr, irgendeinem Staat mein sauer verdientes Geld in den Pops zu schieben.

Bei Verstößen jenseits von gut und böse sehe ich es ein, dass man zur Kasse gebeten wird. Aber nicht wegen solcher Kinkerlitzchen. Das grenzt allmählich an debilen Strafwahn. Mit Verkehrssicherheit hat das auch nichts mehr zu tun. Wer von mir wegen acht Minuten Überschreitung einen mittleren zweistelligen Betrag will, ist ein Abzocker.

Ich weis nicht ob es rechtens ist, einen Tag nach einer eigentlich ergebnisslosen Kontrolle noch einmal komplett kontrolliert zu werden und dabei Verstöße zu ahnden, die einen Tag vorher nur zu einer mündlichen Verwarnung führten. Auch wenn es in zwei unterschiedlichen Ländern passiert.

Wie auch immer. Nicht nur, dass ich keine Lust auf Diskussionen hatte, die bringen hier auch nichts. Selbst in Deutschland rede ich während einer Kontrolle nur das nötigste.

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Es ist schon irgendwie unglaublich

Die Gegend um Olpe gehört zum Einzugsbereich der Firma, für die ich fahre. Deshalb kenne ich die einigermaßen gut. So war ich auch heute dort in der Umgebung – und ja, es gibt für einen Lkw-Fahrer bessere Landstriche. Einige Dörfer sind schwer zu erreichen, die Straßen oft nicht die breitesten.

Wenn gar nix mehr geht, rufe ich halt in der zu beliefernden Firma an. Da breche ich mir keinen ab. Dann verlasse ich mich auch auf die Wegbeschreibung des dortigen Mitarbeiters. Da kann mein Navi noch so sehr „bitte wenden“ quäken.

Ein Tscheche war aber anderer Meinung. Der vertraute eher dem Navigationsgerät, als auf die telefonischen Angaben des Landmaschinenhändlers, bei dem er einen Klein-Lkw abliefern sollte. Das Ende vom Lied? Der fuhr sich fest, beschädigte weitere geladene Pkw und kam letztlich nur durch den Einsatz von schweren Bergegerät wieder frei. Da fällt mir nichts mehr zu ein.

Die ganze Geschichte kann man hier nachlesen: Lkw-Fahrer von Navi in die Irre geleitet und festgefahren

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17 000 Seiten – Staatsgeheimnis Lkw Maut

Also ich könnte eigentlich nur dazu aufrufen, dass ein Expertengremium zusammen gestellt wird, wo in aller Öffentlichkeit über die Problematik gesprochen wird. Es hat doch niemand was zu verbergen. Ich verstehe es nicht.
Diesen Vertrag kann man doch nicht geheim halten. Vielleicht eine Zeitlang. Aber irgendwann kommt alles an die Oberfläche.

Ernst Uhlmann (Fela Elektronik-Gruppe)

Bei Toll Collect ist etwas passiert, was wir bei vielen solcher Projekte inzwischen erfahren mussten. Nämlich das der Staat sich in diese Geheimverträge als der schwächere Partner hinein manövriert hat, so das die Investoren sich praktisch alles leisten können.
Bei Toll Collect etwa, dass die ihre versprochene vertragliche Leistung nicht erbringen und dafür auch keine Haftung übernehmen.

Werner Rügener (Buchautor)

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Bernhard hat zu folgendem Video eine Frage:

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Hallo,
ist das Materialermüdung? Ich denke mal ein Fahrer kann doch nichts falsch
machen beim Befestigen das Anhängers…wenn das Ding dran ist ist es dran oder?

Falsch machen, kann man schon einiges. So kann beim Aufsatteln des Aufliegers das Sattelschloss nicht komplett verriegelt sein. Der Fahrer merkt es wegen Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit nicht und schon liegt das Teil nach einigen Metern auf dem Boden oder im günstigsten Fall noch auf dem Rahmen des Zugfahrzeugs.
Eine fehlende Abfahrtskontrolle ist ein weiterer Grund für das verlieren eines Sattelaufliegers. Mein erster Gang in der Früh geht zur Sattelkupplung. Ein Blick und ein Griff gehört zur morgendlichen Routine. Selbst nach einer kurzen Pause die ich nicht im oder am Lkw verbringe, schaue ich nach, ob die Kupplung noch verriegelt ist.

Der Kollege im Video verliert seinen Sattel bei voller Fahrt. Ob dafür ein Produktionsfehler oder Materialermüdung verantwortlich war, kann ich natürlich nicht sagen. Ich würde aber davon ausgehen, dass dem Fahrer keine Schuld trifft. Denn er hat ja schon einige Kilometer hinter sich.
Bleibt die Frage, ob ein Fahrer einen Königszapfen auf Verschleiß oder Beschädigung überprüfen kann? Ich denke eher nicht. Ein Röntgenblick ist schließlich noch nicht angeboren.

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Tod beim Abbiegen

Mit Forderungen nach Unfällen sind Politiker immer schnell zur Hand. So auch nach dem Tod eines 18-jährigen Mädels, welches in Hamburg mit Ihrem Fahrrad unterwegs war und von einem rechtsabbiegenden Lkw – Fahrer übersehen und überrollt wurde.
Nun fordert die Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium Katharina Reiche Konsequenzen. Sie verlangte die Einführung eines elektronisches Warnsystems für Lastwagen. Dieses Warnsystem soll verpflichtend zumindest für alle neu zugelassenen Lkw sein – sobald es zuverlässig einsetzbar ist. Eigentlich zeigt diese Forderung eine tiefe Hilflosigkeit, ja eine gewisse Frustration darüber, dass man bis heute ein so fehleranfälliges Verkehrssystem mit Toten und Verletzten hat.

Das es noch immer so viele Unfälle bedingt durch den toten Winkel gibt, liegt auch an mangelnder Aufklärung. Ein Radfahrer oder Fußgänger hat rechts neben einem Lkw nichts zu suchen. Eine nicht gerade kleine Fläche bleibt für mich als Fahrer unsichtbar. Da kann ich meinen Kopf noch so sehr verrenken. Gerade das muss bereits Kindern klar gemacht werden.

Wie soll so ein elektronisches Warnsystems eigentlich funktionieren? Vielleicht per Summton? Erklingt dieser, schau ich erst mal automatisch auf meine Instrumente, ob irgendeine Fehlermeldung aufleuchtet. Diese eine Sekunde Ablenkung reicht bereits, um den Blick von der Straße abzuwenden. Die Folgen wären ebenso verheerend.
Oder durch eine Warnmeldung im Außenspiegel? Diese mag vielleicht bei größeren Objekten wie Pkw anschlagen. Bei Fahrradfahrern oder gar Fußgängern habe ich da so meine Zweifel.

In den Niederlanden gibt es eine Regelung, die bereits seit Januar 2003 LKW-Besitzer verpflichtet, an ihren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen einen vierten Außenspiegel, den sogenannten DOBLI-Spiegel (das ist ein Rückspiegel, der an der Front des Lkw unterhalb der Frontscheibe angebracht wird) anzubringen. Damit verringert sich die Größe des toten Winkels auf 4 %.
In Deutschland dagegen? Fehlanzeige! Nach Ansicht das Verkehrsministeriums löst dieser Spiegel das Problem nicht ausreichend, weil er angeblich die Sicht durch die Windschutzscheibe auf die Straße behindert.
Stattdessen ist seit 2009 ein Nahbereichsspiegel für alle Lkw ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Dieser ist rechts über der Frontscheibe befestigt und deckt nur den vorderen rechten Bereich des Lkw ab. Für mich kann ich behaupten, dass dieser Spiegel seinen Zweck so gut wie nie erfüllt. Der eigentliche tote Winkel bleibt nach wie vor unsichtbar.

Die Gefahr bleibt also bestehen und meine Angst als Lkw-Fahrers einen Radfahrer oder Fußgänger zu übersehen, fährt weiter mit. Da helfen mir auch die halbgaren Forderungen einiger Politiker nicht wirklich weiter.

Unfall-Drama auf dem Weg zur Schule
ACHTUNG: Toter Winkel
Gefahr für Radfahrer durch den Toten Winkel
Homepage Katherina Reiche

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