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Kategorie: Unterwegs

Toilettenzwang

Diese Nacht stehe ich auf dem Gelände des Schwerverkehrszentrum im schweizerischen Erstfeld. Also da wo Lkw von der Polizei gesammelt werden, um diese dann tröpfchenweise Richtung Gotthard weiter fahren zu lassen. Also quasi unter Polizeischutz.

Ich stehe demnach nicht nur sicher, sondern auch sauber. Das heißt, ich kann über den Platz laufen, ohne Angst zu haben, in undefinierbare Pfützen zu treten. Auch geruchsmäßig ist das toll. Die Schweizer Bergluft kann man hier wirklich genießen.

Jeder Fahrer geht brav in die am Rand des Platzes befindlichen Toiletten. Wirklich toll, wie das hier funktioniert.

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Strafe folgte gleich

An der Bayerisch-Österreichischen Grenze finden ja zur Zeit Grenzkontrollen statt. In Suben und am Walserberg merkt man es mehr, bei Kiefersfelden dagegen halten sich die Staus im erträglichen Rahmen.

Heute früh waren es nicht mal fünfhundert Meter. Für einige wohl trotzdem zu viel.
Zwei Pkw scherten zwischen mir und meinem Vordermann ein, kein Problem. Platz war vorhanden. Nicht aber für einen dritten, der sich mit aller Gewalt nach rechts drängelte.

So was macht man doch nicht. Erst recht nicht vor den Augen der Polizei. Das der, übrigens ein Eichsfelder, anschließend kontrolliert wurde, war klar. Strafe muss halt sein.

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Rettungsgasse unbekannt

Stau auf der A3 bei Würzburg. Ich glaube, so etwas wie eine Rettungsgasse wird hierzulande nie funktionieren.

Kleine Anmerkung: Die Lkw auf dem Standstreifen fahren nicht zur nächsten Abfahrt, sondern parken um ihre Lenkzeit nicht zu überschreiten. Die in der mittleren Spur ziehen vor bis zum Hindernis und drängeln dann rechts rüber. Auch so kann man den Stillstand verlängern. Schon deshalb fände ich es gut, wenn es ein Rechtsfahrgebot für Lkw und Busse bei Stau und stockenden Verkehr geben würde.

keine Rettungsgasse

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Unglaublich

In einer Spedition bei Klagenfurt: Anmelden, an eine Rampe fahren, halben Auflieger entladen lassen, Papiere mit Unterschrift und gestempelt wieder ausgehändigt bekommen – und das alles in nicht einmal fünfzehn Minuten.
Dabei haben die nicht mal auf mich gewartet. Unglaublich.

Ach so. Den Wörthersee durfte ich auch bewundern. Und der Himmel über Kärnten ist strahlend blau.
Jetzt gönne ich mir noch einen Apfelstrudel und dann fahre ich zurück nach Villach und dann weiter Richtung Süden. Bin ja nicht im Urlaub.

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Pause verpasst

So etwas ist mir noch nicht passiert. Erst als das gelbe „T“ im Display aufleuchtete, merkte ich, dass eine Pause fällig war. Bis zum nächsten Parkplatz dauerte es natürlich einige Zeit. Letztlich waren es neun Minuten Überschreitung.

Sollte ich in den nächsten 28 Tagen kontrolliert werden, bin ich auf die Reaktionen der Beamten gespannt. Zumindest streng schauen werden die wohl. Auch eine Belehrung werde ich mir anhören dürfen. Aber damit kann ich leben.

Pause verpasst

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XY unbekannt

Die Abbiegespur von der A5 auf die A45 Richtung Giessen am Gambacher Kreuz ist großzügig bemessen. Autos können da lässig mit hundertzwanzig oder hundertdreißig durch fahren. Und das machen auch viele.
Komme ich aus Richtung Aschaffenburg, muss ich mich nach rechts einordnen. Denn hinter dem Kreuz werden aus zwei, drei Spuren. Aber alles kein Problem. Viele Pkw-Fahrer bremsen ab, sobald ein Lkw rechts blinkt.

Nur geht das natürlich nicht, ohne dass ich in den Spiegel schaue. Also quasi nach hinten. Wer mir da gerade entgegen kommt, entgeht mir dann für einen kurzen Moment.

Ey Maik Du Blindfisch!
Ja? Was?

Hast mich nicht gesehen?
Natürlich. Ich sehe alles und jeden!

Natürlich habe ich keine Ahnung, wer sich da mit mir über Funk unterhält.

Fährste nach Hause?
Heute ist erst Donnerstag. Wo lebst Du?

Aber Du fährst doch Richtung Firma!
Ja, Richtung Firma. Da wohne ich aber nicht. Da arbeite ich nur!

Weiss ich doch. Aber immerhin.
Joa joa, gute Fahrt
Tschüss. Ebenso!

Ich habe das Funkgerät dann ausgeschaltet. Ein Unbekannter am Tag reicht mir.

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Vierzehn Zentimeter

Mit den Abmessungen eines Lkw nimmt es die Schweizer Polizei sehr genau. Bereits kleinste Überschreitungen werden ohne Gnade gerügt. Ein Kollege von mir hatte sich vor Jahren zur Verschönerung seines Lasters einen Bullenfänger angebaut. Am Zollamt in Kreuzlingen wurde der Sattelzug gemessen. Er war zwanzig Zentimeter zu lang.
Erst nachdem das Teil abgeschraubt wurde, durfte er weiter fahren.

Wenn ich per Transit durch dieses Land fahre, wird des öfteren die Höhe gemessen. Nur komischerweise nicht in Basel, sondern erst in Chiasso. Also nicht bei der Einreise, sondern bei der Ausreise. Den Sinn dieser Aktion verstehe ich nicht.

Deshalb mußte ich bei dieser Polizeimeldung etwas schmunzeln:

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr ein mit Strohballen beladener Lastwagen mit Anhänger (Kennzeichen Frankreich) in den Tunnel Arisdorf und riss dabei mit der Abdeckplane des Anhängers Teile der Deckenbeleuchtung des Tunnels herunter. Durch die heruntergefallenen Teile wurden fünf Personenwagen sowie ein Lastwagen beschädigt, verletzt wurde niemand.

Zur Meldung >>>

Lkw zu hoch
Quelle: polizeiticker.ch

Ob dem Franzosen eine Kontrolle genutzt hätte, glaube ich aber nicht. Die Plane wird sich durch den Fahrtwind gehoben haben. Ist halt dumm gelaufen.

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Rammschutz in Gewerbebetrieben schützt Immobilien und Lkw

Rammschutz in Gewerbebetrieben schützt Immobilien und LKW und verhindet die Beschädigung von Gebäuden, Zuwegungen, Betriebseinrichtungen und an Fahrzeugen; nicht nur an Lkw, sondern auch an Transportfahrzeugen in Gebäuden.
Und dort, wo sie Beschädigungen nicht verhindern konnten, mindern sie die Schadenshöhe insgesamt. Dazu gehören im einzelnen die Ausfallkosten (z. B. zur Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe, da zeitweilig Ersatz für in der Reparatur befindliche Fahrzeuge beschafft werden muss), sowie Reparatur- und Instandsetzungskosten. Abgesehen davon verlängert der Rammschutz die Lebensdauer der Gegenstände. Nicht zuletzt soll daran erinnert werden, dass er auch der Verletzungsgefahr bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbeugt.

Bedenken sollte man, dass selbst Sachversicherungen, z. B. für Betriebseinrichtungen, ohne entsprechende Rammschutzmaßnahmen entweder gar nicht abgeschlossen werden können oder, wo dies noch möglichst ist, die Prämien sehr hoch sind.

Welche Rammschutzmöglichkeiten stehen für Nutzer zur Verfügung?

Ob nun für die zu schützenden Objekte im Einzelnen

• Rammschutzbügel,
• Rammschutzpoller oder
• Rammschutzplanken

geeignet sind, hängt von der zu schützenden Betriebseinrichtung, der Immobilie oder dem Lkw ab. Fest steht, dass für jedes Objekt, gleichgültig ob es sich um Trucks handelt oder um ein ganzes Betriebsgelände geht, zweckentsprechende Schutzeinrichtungen werden in vielen Varianten angeboten.

Innerbetrieblicher Transport

Auf welche Empfehlungen für die Verwendung von Rammschutzeinrichtungen sollte man achten?
Aus der Erfahrung ist bekannt, dass häufig an folgenden Stellen oder Situationen Schäden durch fehlenden oder unzureichenden Ramm- und Anfahrschutz entstehen:

• Lkw werden beim Zurücksetzen unzulänglich geleitet. Im Ergebnis können Reifenschäden und Schäden an Verladeeinrichtungen entstehen.
Ein wirksames Gegenmittel sind auf der Fahrbahn montierte Leitrohre.
• Beim Einsatz von Flurförderfahrzeugen fehlt es an entsprechendem Eckanfahrschutz an Regalen. Unter hohem Zeitdruck kommt es deshalb bei Ver- oder Beladeaktivitäten zu Beschädigungen an Regalen und Fahrzeugen. Vermeiden kann man das durch Schutzmaßnahmen, die auf den Regal Typ abgestimmt wurden.
• Die Trennung von Verkehrswegen ist nicht optimal geregelt. Das gilt sowohl für Fahrzeugverkehre als auch für Verkehrswege, auf denen sich Fußgänger und Fahrzeuge oder automatisierte Förderanlagen kreuzen.

Durch der Situation angepasst „Leitplanken“ kann die Unfallgefahr, insbesondere für das Personal, deutlich minimiert werden.

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