Ich verbringe ja auch das ein oder andere Wochenende auf einem Rasthof. Nicht weil es mir Spaß macht, sondern weil schlicht die Zeit nicht reicht, um noch nach Hause zu kommen. Das Problem dabei ist, dass selbst Samstags ab 14.00 oder 15.00 Uhr die regulären Lkw-Stellflächen belegt sind. Also muss ich auf alternative Parkplätze ausweichen und das sind in der Regel die Bereiche für Pkw.
Genau diese Problematik greift nun der Remscheider General-Anzeiger auf. Laut der Zeitung hätten letzten Sonntag viele Wanderer, die die nahegelegene Remscheider Talsperre besuchen wollten, auf der Raststätte Remscheid keinen Parkplatz für Ihren Pkw gefunden.
Der Grund waren Lkw-Fahrer, die in ihrer Not bei der Suche nach einer Stellfläche die obere Parkebene der Autobahn-Raststätte zum Teil mit ihren Lastern besetzt hatten.
Zu diesem Missstand wurden auch diverse Spezialisten befragt. So antwortete ein Sprecher der Autobahnpolizei Bensberg:
Wenn wir dorthin gerufen werden, sprechen wir ein Platzverbot aus. Andererseits wissen die armen Fahrer zum Teil gar nicht, wo sie hin sollen.
Ein Platzverbot an einem Tag, an dem nur Lkw mit Sondergenehmigung fahren dürfen? Hmm. Was ist eigentlich preiswerter? Das Platzverbot zu ignorieren oder gegen ein Fahrverbot zu verstoßen? Ich weis es nicht. Selbst – nur mal angenommen – ein Brummifahrer wird weg gejagt. Findet er dann an der nächsten Raststätte einen akzeptablen Standplatz? Was passiert, wenn der auch dort Sonntagsausflüglern im Weg steht?
Oder. Haben drei Wochen später belgische, französische oder von mir aus auch italienische Polizisten Verständnis für den Fahrer? Weil er hat ja gegen seine gesetzlich vorgeschriebene Wochenendruhezeit verstoßen. Ich denke nicht!
Toll ist auch der Spruch von Andreas Raedt, Sprecher des Landesbetriebs Straßen in NRW:
Wegen der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeit hat niemand das Recht, ein Gesetz zu missachten. Jeder muss sich rechtzeitig um einen Platz kümmern
Da hat der Mann gar nicht mal so unrecht. Nur wann soll ich denn mit der Suche beginnen? Fange ich Montagnachmittag gegen vier Uhr an – was nicht mal so selten vorkommt – dürfte ich bis Dienstagfrüh gegen zwei Uhr fahren. Nur muss ich mich dann auch auf für Lkw gesperrte Flächen stellen, da alle anderen Plätze belegt sind.
Geht es aber nach dem Herrn Raedt, hätte ich bereits spätestens gegen 19.00 Uhr Feierabend. Denn bereits dann müsste ich mich auf die Suche nach einem erlaubten Parkplatz machen.
Interessant sind auch die Kommentare unter dem Artikel. Da tobt ein kleiner Shitstorm. Das ist nicht negativ gemeint, im Gegenteil. Diese Meinungen zeigen eigentlich recht deutlich, wie angefressen und dünnhäutig viele Kollegen mittlerweile auf solche Meldungen und Begebenheiten reagieren. Wundern tut es mich nicht.
Zum Artikel: Raststätte: Lkw-Fahrer müssen sich rechtzeitig um Platz kümmern
Landesbetrieb Straßenbau NRW
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