In München wurde eine dreiundachtzigjährige Frau von zwei dreizehnjährigen Kindern über Stunden gequält. Auf Grund des Jugendstrafgesetzes wird es wohl keine Strafe für die Täter geben.
Man denkt am besten nicht darüber nach…
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Streckenbeeinflussungsanlagen gibt es mittlerweile an vielen Autobahnen. Je nach Verkehrslage weisen diese auf Gefahren hin oder geben Tempolimits und Überholverbote vor. Wenn dieses angezeigt wird, dann ist es auch rechtmäßig.
Über dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes vom 29. Juli 2009 (AZ: 11 BV 08.481 und 482) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
So genannte Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) sollen dazu dienen, den fließenden Verkehr zu regeln, Staus zu vermeiden und die Unfallgefahr zu reduzieren. Je nach Verkehrsaufkommen kann eine SBA zeitweise ein Überholverbot für Lkw anordnen.
So wurden auch in bestimmten Abschnitten der Bundesautobahn A 8 diese Anlagen installiert, ebenso wie Verkehrsschilder und Prismenwender.
Ein Lkw-Spediteur, der diese Strecke häufig fahren muss, hatte gegen jede dieser drei Formen der Verkehrsbeschränkungen geklagt. Ohne Erfolg. Mit seinem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof die Klage abgewiesen und so zwei vorhergehende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München bestätigt.
Die Klage des Spediteurs gegen die Prismenwender, die ein Überholverbot anzeigen, sei schon daher unzulässig, weil er die einjährige Widerspruchsfrist nicht eingehalten habe. Diese Frist beginne in dem Moment, in dem sich der Verkehrsteilnehmer erstmals mit der Regelung des Verkehrszeichens konfrontiert sehe. Hier kam der Kläger also zu spät.
Die anderen beiden Klagen gegen die Streckenbeeinflussungsanlagen und die starren Verkehrsschilder seien zwar zulässig, doch nicht gerechtfertigt: Schließlich seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Beschränkungen gegeben.
Zudem solle in erster Linie die Verkehrssicherheit verbessert werden.
Die betroffenen Streckenabschnitte der A 8 Ost stellten durch das sehr hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten – in beide Richtungen nur zweispurig ohne Standstreifen, erhebliche Höhenunterschiede, dicht aufeinander folgende Aus- und Auffahrten – eine erhebliche Gefahrenquelle dar, die durch überholende Lkw noch verschärft würde. Zudem hätten sich Vorteile der Streckenbeeinflussungsanlagen bereits in Unfallstatistiken bemerkbar gemacht.
3 KommentareEin Blitzer am Seligenstädter Dreieck, der nächste bei Würzburg und schließlich der dritte eben hinter Nürnberg. Kaum wird es etwas wärmer, trauen sich unsere Kontrollorgane wieder hinaus 😉
Wo ich gerade bei diesem Thema bin: Gestern habe ich gelesen, dass in Brandenburg jedes dritte Blitzerfoto ohne Folgen für die Ertappten bleibt.
Gründe dafür sind, dass z.B. Fahrer oder Kennzeichen nicht erkennbar waren oder es diverse Messfehler gab. Auch waren Bilder von ausländischen Wagen nicht nutzbar, wenn Deutschland mit deren Herkunftsländern kein Abkommen zur Vollstreckungshilfe hat.
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2 KommentareIn Kanada musste ein 48 Jahre alter LKW-Fahrer 305 Dollar (200 Euro) Strafe zahlen, weil er sich in seinem Laster eine Zigarette angezündet hat.
Der Mann habe damit gegen die Gesetze der Provinz Ontario verstoßen, die Rauchen am Arbeitsplatz verbieten, befand die Polizei.
„Wenn man einen Laster lange Zeit fährt, wird er dein Arbeitsplatz„, sagte Shawna Coulter von der Landespolizei dem Toronto Star.
Ontario hatte 2006 das Rauchen in Büros, Fabrikhallen und öffentlichen Gebäuden verboten. Möglicherweise kann der Mann den Strafzettel aber anfechten: Nach Angaben von Justizexperten ist unklar, ob Landesrecht auch für den unter Bundesrecht stehenden LKW-Verkehr gilt.
Kommentare geschlossenWer via Internet eine mautpflichtige Fahrt per Lkw bucht, sollte dabei besonders sorgfältig vorgehen. Erst einmal angemeldet, werden die Gebühren fällig. Storniert werden kann die Fahrt nach Beginn eines angemeldeten Zeitraums nicht mehr.
So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 9 A 191/09). Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob Gebühren in Höhe von 77,06 EUR für eine versehentlich falsch eingegebene Anmeldung erstattet werden müssen.
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Habt Ihr Euch schon einmal gefragt, was Glück ist? Oder anders gefragt: Seit Ihr glücklich? Was bedeutet eigentlich Glück? Etwa einen Lebenspartner, ein Haus, Geld, Kinder, Auto zu besitzen? Oder reicht ein guter Job, um glücklich zu sein?
Ist Glück für einige von Euch ein dauerhafter Zustand oder empfindet Ihr Glück nur in Augenblicken, in seltenen Momenten?
Clemens Brentano hat es in einem Gedicht auf den Punkt gebracht:
Glück ist gar nicht mal so selten, Glück wird überall beschert.
Vieles kann als Glück uns gelten, was das Leben uns so lehrt.
Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht.
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.Glück ist Regen, wenn es heiß ist, Glück ist Sonne nach dem Guss.
Glück ist, wenn ein Kind ein Eis isst, Glück ist auch ein lieber Gruß.
Glück ist Wärme, wenn es kalt ist, Glück ist weißer Meeresstrand.
Glück ist Ruhe, die im Wald ist, Glück ist eines Freundes Hand.Glück ist eine stille Stunde, Glück ist auch ein gutes Buch.
Glück ist Spaß in froher Runde, Glück ist freundlicher Besuch.
Glück ist niemals ortsgebunden, Glück kennt keine Jahreszeit.
Glück hat immer der gefunden, der sich seines Lebens freut.
Wenn man dieses Gedicht liest, ist es eigentlich nicht schwer, glücklich zu sein.
Habt Ihr Euch heute schon über etwas gefreut oder wann wart Ihr das letzte Mal glücklich? Hält dieses Gefühl noch immer an und was war der Auslöser dafür?
Sind Frauen und Männer eigentlich unterschiedlich glücklich? Oder sind schöne Menschen glücklicher als weniger schöne? Vielleicht ist Glück aber auch nur ein Mythos.
Schreibt und berichtet doch mal über Euer ganz persönliches Glück oder was eigentlich für Euch Glück ist. Denn sicher bedeutet Glück für jeden Menschen etwas anderes.
7 KommentareWenn die Polizei eine gefährliche Pannenstelle absichert, muss der Eigentümer des liegengebliebenen Fahrzeugs die Personalkosten der Beamten übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Freitag entschieden (Az: 1 K 621/09.TR).
Damit wurde die Klage einer Firma aus dem Saarland abgewiesen. Diese hatte nicht für die Kosten von 256 Euro aufkommen wollte, die ihr das Land Rheinland-Pfalz nach einer Panne ihres Firmenlasters in Rechnung gestellt hatte. Der defekte Lastwagen war im Juli 2009 auf er B51 bei Trier in einer scharfen Kurve liegengeblieben.
Da auf einspuriger Strecke ein gefahrloses Umfahren nicht möglich war, sperrte die Polizei mit vier Beamten die Straße für etwa 90 Minuten.
Andere Länder – andere Sitten: Letztes Jahr Hitlers Buch „Mein Kampf“ in Spanien und dieses Jahr eine Mussolini-App in Italien – immer wieder werden solche Applikationen im App Store veröffentlicht.
Immerhin gab der italienische Apple-iPhone-App-Entwickler Luigi Marino klein bei und zog seine äußerst umstrittene iPhone-Zusatz-Software „iMussolini“ wieder zurück.
Statt Aufklärung über den Diktator und seine Taten zu bieten, lieferte sie eh nur Bilder, Filmausschnitte und Reden des „Duce“, ohne jeglichen historischen Kontext.
Was mich überhaupt nicht erstaunt, ist Ihr Erfolg. Es wurde innerhalb kürzester Zeit das meist heruntergeladene App Italiens. Ich bezweifel auch, dass nur italienische Neofaschisten die Hauptkunden waren.
Italiener gehen wesentlich lockerer mit der europäischen Vergangenheit um: Bilder und Figuren von Mussolini kann man in vielen Autobahntankstellen kaufen, daneben stehen Weinflaschen mit Namen wie „Unser Führer“ oder „Hitler“ – natürlich mit dessen Abbild.
Ich weiss nicht, ob das Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit der Gesellschaft gegenüber der Geschichte und ihren Opfern ist. Vielleicht wurde diese Zeit der Geschichte auch nie aufgearbeitet.
