Hinter dem Steuer eines Lastwagens gelten strengere Regeln als im Pkw. Für Verstöße fallen oft härtere Strafen an. Der Bußgeldkatalog sieht für schwere Fahrzeuge eigene Sätze vor, dazu kommen Punkte in Flensburg und im Wiederholungsfall ein Fahrverbot.
Häufig haftet sogar neben dem Fahrer auch der Halter oder das Transportunternehmen mit.
Wie hoch sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Lkw?
Für Lastwagen über 3,5 Tonnen gelten niedrigere Tempolimits als für Pkw. Innerorts sind 50 km/h erlaubt, außerorts 60 km/h bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen und 80 km/h auf Autobahnen.
Wird diese Grenzen überschritten, zahlt man nach einer eigenen Staffel.
Schon ab 16 km/h zu viel gibt es einen Punkt in Flensburg, während Pkw-Fahrer in diesem Bereich noch glimpflicher davonkommen.
Innerorts gelten für Lastwagen über 3,5 Tonnen diese Sätze:
| Zu schnell (innerorts) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 40 Euro | keine | nein |
| 11 bis 15 km/h | 60 Euro | keine | nein |
| 16 bis 20 km/h | 160 Euro | 1 | nein |
| 21 bis 25 km/h | 175 Euro | 1 | nein |
| 26 bis 30 km/h | 235 Euro | 2 | 1 Monat |
| 31 bis 40 km/h | 340 Euro | 2 | 1 Monat |
| über 60 km/h | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
Außerorts liegen die Beträge etwas niedriger. Eine Überschreitung von 16 bis 20 km/h kostet 140 Euro und einen Punkt. Ab 31 km/h zu viel werden 255 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.
Kalkuliert man regelmäßig zu knapp, riskiert man schnell den Führerschein und damit die Existenzgrundlage.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten?
Die Lenk- und Ruhezeiten regelt eine EU-Verordnung und bei Kontrollen prüfen die Behörden sie ziemlich streng. Erlaubt sind höchstens neun Stunden Lenkzeit pro Tag, zweimal pro Woche auch zehn Stunden. Nach spätestens viereinhalb Stunden am Steuer ist eine Pause von mindestens 45 Minuten Pflicht.
Pro Woche dürfen es maximal 56 Stunden sein. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen zusammen höchstens 90 Stunden.
Überzieht ein Fahrer die Lenkzeit, zahlt er je angefangene halbe Stunde 30 Euro. Ab der dritten Stunde Überschreitung sind es 60 Euro je halbe Stunde.
Für den Unternehmer wird es deutlich teurer, weil er die Touren plant und verantwortet. Er zahlt 90 Euro je halbe Stunde, bei schweren Verstößen sogar 180 Euro. Ähnliche Sätze greifen, wenn die vorgeschriebene Tagesruhezeit zu kurz ausfällt.
Ab welcher Grenze gilt ein LKW als überladen und was kostet das?
Ein Lastwagen gilt als überladen, sobald die Ladung das zulässige Gesamtgewicht um mehr als zwei Prozent übersteigt. Bis zu dieser Grenze bleibt eine geringe Mehrladung folgenlos.
Oberhalb davon steigt das Bußgeld mit dem Grad der Überladung. Auch hier trifft es Fahrer und Halter gemeinsam, wobei der Halter spürbar mehr zahlt.
Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gelten diese Werte:
| Überladung | Fahrer | Halter | Punkte |
|---|---|---|---|
| 2 bis 5 Prozent | 30 Euro | 35 Euro | keine |
| über 5 Prozent | 80 Euro | 140 Euro | je 1 |
| über 10 Prozent | 110 Euro | 235 Euro | je 1 |
| über 20 Prozent | 190 Euro | 380 Euro | je 1 |
| über 25 Prozent | 285 Euro | 425 Euro | je 1 |
Ein Fahrverbot droht bei Überladung nicht. Trotzdem geht die Fahrt erst weiter, sobald das Gewicht wieder stimmt. Das heißt, Fahrer müssen vor Ort umladen und dadurch mit Standzeiten und verpassten Terminen rechnen.
Generell ist es zudem so, dass das dauerhafte Fahren mit Übergewicht auch Verschleiß und Unfallrisiko erhöhen kann.
Welche Vorgaben gelten für den Sicherheitsabstand und was kostet ein Verstoß?
Für LKW gilt beim Abstand eine eigene, klare Vorgabe. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen außerorts bei mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern zum Vordermann halten. Diese feste Meterzahl schreibt das Gesetz vor.

Zusätzlich gilt die allgemeine Regel, nach der der Abstand immer groß genug sein muss, um auch bei plötzlichem Bremsen rechtzeitig zum Stehen zu kommen.
Bei zu geringem Abstand beginnt das Bußgeld bei 80 Euro und einem Punkt in Flensburg. Je nach Schwere und Art der Ladung steigt der Betrag auf bis zu 120 Euro.
Besonders streng wird es bei Fahrzeugen, die Gefahrgut oder Personen befördern. Ein Fahrverbot droht beim reinen Abstandsverstoß in der Regel nicht, aber der Punkt bleibt aber bestehen.
Was passiert bei Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots?
Lastwagen über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Das Verbot gilt bundesweit auf allen Straßen. Dazu zählen unter anderem Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit und Weihnachten.
Regional kommen Feiertage wie Fronleichnam oder Allerheiligen hinzu. Verstößt ein Fahrer gegen das Verbot, werden 120 Euro fällig. Ordnet der Unternehmer die verbotene Fahrt an, zahlt er 570 Euro.
Punkte in Flensburg gibt es für diesen Verstoß dagegen nicht. Ausnahmen bestehen für bestimmte Transporte, zum Beispiel für leicht verderbliche Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch sowie frisches Obst und Gemüse.
Auch der kombinierte Verkehr von und zum nächsten Bahnhof ist erlaubt. Wichtig ist hier aber, dass die Nachweise für diese Ausnahme immer griffbereit sind.

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