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Lenkzeit ist nicht gleich Arbeitszeit

Von Udo Skoppeck

Es ist schon erstaunlich, wie hartnäckig sich Missverständnisse halten. Besonders dann, wenn es um Arbeitszeit, Lenkzeit und die Bezahlung von Berufskraftfahrern geht.
Genau diese Punkte waren 2014 der Kern meiner Petition, und sie sind es heute noch.

Darum möchte ich diese Fakten und Gedanken erneut zur Diskussion stellen.

Wo fängt eigentlich die Arbeitszeit an? Und wo hört sie auf?

Viele werfen bis heute Arbeitszeit und Lenkzeit in einen Topf. Dabei ist das zweierlei: Lenkzeit ist nur die Zeit, in der ein Fahrer wirklich fährt.

Arbeitszeit ist alles andere: Laden, Sichern, Warten, Organisieren, Hofrunden, Abfahrtkontrollen, Stausituationen, Kommunikation, die ganze Logistik drumherum.

Und dann gibt es noch die Bereitschaftszeit, die zwar offiziell „weder Arbeits- noch Ruhezeit“ ist, aber bezahlt werden muss. Das wissen viele nicht.

Was sagen die Gesetze wirklich?

Nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt:

  • 8 Stunden Arbeit pro Tag
  • maximal 10 Stunden, wenn es ausgeglichen wird
  • 48 Stunden pro Woche
  • im Vier-Monats-Schnitt nicht mehr
  • maximal 208 Arbeitsstunden pro Monat plus bis zu 36 Stunden Bereitschaftszeit >>> 244 Stunden Gesamtbelastung

Die EU-Verordnung 561/2006 regelt die Lenkzeiten:

  • 9 Stunden pro Tag (zweimal pro Woche 10)
  • 56 Stunden pro Woche
  • 90 Stunden in zwei Wochen

Aber:In Deutschland sind 10 Stunden Lenkzeit real nicht machbar.

Warum? Weil man zusätzlich Abfahrtkontrollen, Ladungssicherung und andere Tätigkeiten erledigen muss. Damit würde man die 10-Stunden-Arbeitszeit sofort sprengen.

Diese Verordnung ist ein Schutzinstrument, kein Leistungsziel. Trotzdem wird sie oft wie eine „Pflichtauslastung“ behandelt.

bild zeigt eine übersicht in einem lkw daf uber die fahrzeit des tages. fahrzeit aber ist nicht gleich arbeitszeit.

Der Blick aufs Geld: Mindestlohn vs. Realität. Hier wird es richtig spannend.

Mit einer normalen 40-Stunden-Woche kommt man rechnerisch auf rund 173 Arbeitsstunden pro Monat.

Beispiel Mindestlohn (2019: 9,19 €, 2020: 9,35 €, heute 12,82 €):

2019 (Beispiel aus meiner damaligen Petition):

  • 173 Std → 1.582,95 €
  • 208 Std → 1.903,20 €
  • 244 Std → 2.232,60 €

Das war mein Argument damals: Selbst bei maximaler Belastung lag der Lohn knapp über dem Existenzminimum.

Heute ist der Mindestlohn höher, aber die Belastung ist es auch und viele Speditionen umgehen die Bezahlung von Wartezeiten, Hofzeiten und Bereitschaft.
Das drückt den tatsächlichen Stundenlohn oft weit unter die gesetzlichen Grenzen.

Und wichtig: Spesen sind kein Lohn, Zulagen sind kein Lohn, auch pauschale Monatsgehälter dürfen den Mindestlohn nie unterschreiten, Akkordlohn/Kilometerlohn ist verboten.

Und jetzt der Punkt, über den niemand gerne spricht

Viele Fahrer dokumentieren offiziell nur die Lenkzeit, weil alles andere „nicht vorgesehen“, „schwer zu kontrollieren“ oder „nicht im System“ ist. Offiziell stimmt die Arbeitszeit, aber in Wirklichkeit arbeiten viele längst über dem Limit.
Das war 2014 so, dass ist 2025 immer noch so.

Was ich mir wünsche und wozu ich euch einlade? Ich wünsche mir eine ehrliche Diskussion darüber: Warum gelten Bereitschaft und Wartezeiten oft nicht als echte Arbeitszeit?

Warum ist die Dokumentation immer noch lückenhaft, obwohl die Tachodaten als Kontrollgerät vorhanden sind und es klare Gesetze gibt?

Warum wird so wenig kontrolliert – und warum drückt man ein Auge zu (seitens vieler Verlader und Speditionen), wenn Fahrer überladen sind, übermüdet oder unterbezahlt?

Warum akzeptieren wir einen Wettbewerb, der nur funktioniert, wenn der Mensch dahinter über seine Grenzen geht?

Ich glaube: Ohne faire Bezahlung, korrekte Zeiterfassung und echte Kontrollen wird sich nichts ändern.

Eure Meinung ist gefragt

Wie seht ihr das?

  • Fahrer: Wie sind eure Arbeitszeiten WIRKLICH?
  • Unternehmer: Wo ist der Wille zu Ehrlichkeit, wo sind die echten Probleme?
  • Disponenten: Wo hakt es im Alltag?
  • Verbraucher: Was denkt ihr, was der Transport wirklich „kosten darf“?

Schreibt es in die Kommentare. Ich freue mich auf eine faire, sachliche und ehrliche Diskussion.

Für mehr Respekt. Für faire Regeln. Für eine Branche, die uns alle trägt.


Update vom 01.12.25 In einem Kommentar hat Gregor ter Heide einige Anmerkungen und Berichtigungen ergänzt. In einer Antwort auf diesen Kommentar wurde eine überarbeitete Fassung dieser Thematik ergänzt.

6 Kommentare

  1. Al 30/11/2025

    Hallo zusammen,

    aus der Sicht des Verbrauchers interessieren mich die ehrlichen Preise. Bisher sind diese nicht ehrlich (zu niedrig). Welcher Betrag / wieviel Prozent mehr das dann für welche Ware ist, das weiß ich nicht.

    Interessant wäre auch, wie sich Wirtschaftswege ändern würden, wenn die echten Preise verlangt würden. So etwas wie rollende Lagerhaltung wäre dann teurer und Dinge sehr weit von A nach B schicken auch. Also mehr Regionalität bei der Produktion? Das wären dann mehrere Fliegen mit einer Klappe.

    Ich wünsche Euch einen gesegneten Ersten Advent und allzeit gute Fahrt!
    — Al

  2. Gregor Ter Heide 01/12/2025

    Zum Artikel „Lenkzeit ist nicht gleich Arbeitszeit“ vom 30.11.2025

    Bis auf 3 Punkte ist es Ok
    1. Nur 10 Std am Tag arbeiten bzw innerhalb von 24 Std ist falsch
    2. Nur 244 Std im Monat ist falsch, da es 260 Std sind
    3. Vor und Abschuss-Arbeiten sind 2 Std ab 10 Std am Tag als Verpflichtung

    Im Einzelnen
    Das ArbZG kann nur für die 48 Std verwendet werden, da die anderen darin befindlichen Paragraphen, beweisbar im Alltag der BKF im Durchschnitt nicht verwendet werden können, bis auf den 21a ArbZG…

    Von 1993 der 1. Arbeitszeit–Richtlinie 93/104/EG war bis 11. April 2007 der BKF „nicht“ im ArbZG beinhaltet, da er durch die allgemeine Arbeitszeit-Richtlinie ausgeschlossen war…
    Nur die BKF, Ärzte im Not-Dienst, Beschäftigten auf Schiff und die Eisenbahner, mussten eine eigene Arbeitszeit-Richtlinie haben…

    Die BKF Arbeitszeit-Richtlinie 2002/15 wurde „in Deutschland“ solange nicht gültig, bis die VO (EWG) 3820/85 geändert wurde, da für BKF die Nachwirkung
    a) im BMT-F
    b) durch Arbeitsvertrag (NachwG)
    c) FPersG / FPersVO

    Die VO (EG) 561/2006 wurde erst durch die Eintragung am 11.04.2007 durch Eintrag mit § 21a im ArbZG.; FPersG und FPersV gültig…

    Bis zu dem Zeitpunkt bestand der Grund der *“Nr 53 AV AZO“* iVm dem BMT-F , der da erst seine Gültigkeit verloren hatte…..
    Ab dem Zeitpunkt gilt die VO (EG) 561/2006 iVm der BKF Arbeitszeit-Richtlinie 2002/15, die der Lenk- und Ruhezeit untergeordnet ist

    Der arbeitsvertragliche „Dienst am LKW-Steuer“ vom BKF, ergibt sich bis zu 95 % aus seiner tatsächlichen versicherungspflichtigen und haftungsrechtlichen Angestellten-Tätigkeit, die im Berufsspezifischen und im erlernten Fachbereich als Klassifikation-52122 iSv. der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu CE und ex Code 95, bzw. der Fahrerqualifikationsnachweis (FQN), die der BKF regelmäßig sowie überwiegend im öffentlichen Straßenverkehr ausgeübt.

    Dazu gehört „nicht“ das Be- und Entladen (ohne Inhalt im Frachtvertrag § 407 HGB) , denn der Beruf des BKF besteht arbeitsvertraglich „normal“ nur bis zu 208 Stunden im Monat (Durchschnitt von 4 Monaten) bis zu 195 Std, nur als lenkende Tätigkeit.

    Also die arbeitsvertragliche Tätigkeit des BKF besteht nur im „Dienst am LKW-Steuer“ als Lenkzeit bis zu 195 Std. zzgl. 13 Std. im Monat mit notwendigen Vor- und
    Abschlussarbeiten:
    1. Unfall-Verhütungs-Vorschriften „UVV“
    2.) Berufsgenossenschaft-Vorschrift „Fahrzeuge“
    3.) Sonstige Pflichten vom BKF „Straßenverkehrsvorschrift

    Die Mehrarbeit bis zu 260 Std , muss innerhalb von 4 Monaten bis zu 208 Std in Freizeit ausgeglichen werden. Das bedeutet das 52 Std Mehrarbeit in Freizeit und die „anderen Arbeiten“ im Art 6 (5) der revidierten VO (EG) 561/2006 sind außerhalb vom Fahrerhaus ab dem familiären Lebensmittelpunkt ab 208 Std in Freizeiten zu gewährleisten

    Insg müssen ab 208 Std im Durchschnitt von 4 Monaten, bei 30,42 Tage im Monat und 13 Std am Tag, mit *16 Tage Freizeit im Monat* beweisbar sein.

    • maik 01/12/2025

      Es ist schon erstaunlich, wie hartnäckig sich Mis­sverständnisse halten – besonders dann, wenn es um Arbeitszeit, Lenkzeit und die Bezahlung von Berufskraftfahrern geht. Genau diese Punkte waren 2014 der Kern meiner Petition, und sie sind es heute noch.
      Darum möchte ich diese Fakten und Gedanken erneut zur Diskussion stellen.

      Wo fängt eigentlich die Arbeitszeit an – und wo hört sie auf?

      Viele werfen bis heute Arbeitszeit und Lenkzeit in einen Topf. Dabei ist das zweierlei:

      Lenkzeit ist nur die Zeit, in der ein Fahrer wirklich fährt.

      Arbeitszeit ist alles andere: Laden, Sichern, Warten, Organisieren, Hofrunden, Abfahrtkontrollen, Stausituationen, Kommunikation – die ganze Logistik drumherum.

      Und dann gibt es noch die Bereitschaftszeit, die zwar offiziell „weder Arbeitszeit noch Ruhezeit“ ist – aber zum Mindestlohn zählt und daher vergütet werden muss. Das wissen viele nicht.

      Was sagen die Gesetze wirklich?

      Für Berufskraftfahrer gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nur eingeschränkt.
      Der wesentliche Punkt ist:
      → Maximal durchschnittlich 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche im 4-Monats-Zeitraum.

      Die früher oft genannten 244 Stunden pro Monat stammen aus einer alten tariflichen Grundlage (BMT-F) und galten nur bis zur Einführung des §21a ArbZG im Jahr 2007.
      Seitdem gilt:

      48 Stunden/Woche im Durchschnitt,

      maximal 60 Stunden/Woche, wenn die 48-Stunden-Grenze im 4-Monats-Schnitt eingehalten wird,

      das ergibt 208 Stunden im Monat (Durchschnitt),

      plus mögliche Mehrarbeit, bis zu 260 Stunden, die innerhalb des Rahmens von 2002/15/EG ausgeglichen werden muss.

      Bereitschaftszeiten zählen nicht als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, müssen aber vergütet werden.

      Die EU-Verordnung 561/2006 regelt ausschließlich die Lenkzeiten:

      9 Stunden pro Tag (zweimal pro Woche 10),

      56 Stunden pro Woche,

      90 Stunden in zwei Wochen.

      Wichtig ist:

      Die Lenk- und Ruhezeiten stehen über der Arbeitszeit und bestimmen den Rahmen der täglichen Einsatzmöglichkeiten.

      Eine pauschale Aussage wie „10 Stunden Arbeit pro Tag sind für Fahrer nicht möglich“ wäre falsch – denn Fahrer dürfen bei 6-Tage-Woche und entsprechender Organisation auch mehr als 10 Stunden Einsatzzeit haben, solange die Regeln der 561/2006 und der 2002/15/EG eingehalten werden.

      Der Blick aufs Geld: Mindestlohn vs. Realität

      Mit einer normalen 40-Stunden-Woche kommt man rechnerisch auf rund 173 Arbeitsstunden pro Monat.

      Beispiel Mindestlohn (2019: 9,19 €, 2020: 9,35 €, heute 12,82 €):

      2019 (Beispiel aus meiner damaligen Petition):

      173 Std → 1.582,95 €
      ( heute 2217,86 €)

      208 Std → 1.903,20 €
      ( heute 2667,56 €)

      260 Std → 2.389,40 €
      ( heute 3333,20 €)

      Das war mein Argument damals:
      Selbst bei maximaler Belastung lag der Lohn knapp über dem Existenzminimum.

      Heute ist der Mindestlohn höher, aber die Belastung ist es auch – und viele Betriebe vergüten Wartezeiten, Hofzeiten und Bereitschaft nicht vollständig.
      Dadurch sinkt der effektive Stundenlohn oft unter die gesetzliche Grenze.

      Und wichtig:

      Spesen sind kein Lohn,

      Zulagen sind kein Lohn,

      pauschale Monatsgehälter dürfen den Mindestlohn nie unterschreiten,

      Kilometerlohn ist nur zulässig, wenn am Monatsende der Mindestlohn erreicht wird,

      echter Akkorddruck ist verboten.

      Und jetzt der Punkt, über den niemand gerne spricht

      Viele Fahrer dokumentieren offiziell nur ihre Lenkzeit – weil alles andere:

      „nicht vorgesehen“,

      „nicht im System“,

      „nicht abrechenbar“

      sei.

      Offiziell passt dann die Lenkzeit –
      aber die tatsächliche Arbeitszeit wird oft nicht korrekt erfasst.

      Das war 2014 so.
      Das ist 2025 immer noch so.

      Was ich mir wünsche – und wozu ich euch einlade

      Ich wünsche mir eine ehrliche Diskussion darüber:

      Warum gelten Bereitschaft und Wartezeiten in der Praxis oft nicht als echte Arbeitszeit, obwohl sie bezahlt werden müssen?

      Warum ist die Dokumentation immer noch lückenhaft, obwohl digitale Tachografen jede Bewegung erfassen?

      Warum wird so wenig kontrolliert – und warum drückt man ein Auge zu, wenn Fahrer überladen, übermüdet oder unterbezahlt sind?

      Warum akzeptieren wir einen Wettbewerb, der nur funktioniert, wenn der Mensch dahinter ständig an seine Grenzen geht?

      Ich glaube:
      Ohne faire Bezahlung, vollständige Zeiterfassung und echte Kontrollen wird sich nichts ändern.

      Eure Meinung ist gefragt!

      Fahrer: Wie sind eure Arbeitszeiten WIRKLICH?
      Unternehmer: Wo ist der Wille zur Ehrlichkeit – und wo liegen die echten Probleme?
      Disponenten: Wo hakt es im Alltag?
      Verbraucher: Was denkt ihr, was der Transport wirklich „kosten darf“?

      Schreibt es in die Kommentare – ich freue mich auf eine faire, sachliche und ehrliche Diskussion.
      Für mehr Respekt. Für faire Regeln. Für eine Branche, die uns alle trägt.

    • Sonntag Werner 03/12/2025

      Meine Arbeitszeit mit Fahren, Ladungssicherung, Wartezeiten beim Kunden , Be und Entladung beträgt täglich ca 11 Std, es kommt aber auch vor das es mal 13 Stunden werden.
      Ich verstehe auch nich das in Europa unterschiedliche Gesetze zur Be und Entladung von LKW gelten. Während in Spanien, England, Frankreich die Be und Entladung durch den Fahrer unter Strafe steht, müssen in Deutschland im Fernverkehr die Fahrer das Fahrzeug Be und Entladen ( Kaufland, Aldi, Rewe, Norma, Continental usw ) . Es wird Zeit das hier dieser Wahnsinn aufhört . Für das wir angebliche Facharbeiter sind ist unsere Bezahlung knapp über den Mindestlohn schon Fragwürdig. Eine Lösung wäre vielleicht das der Fahrer kein Festgehalt nicht mehr bekommt sondern Stundenlohn, das jeder gleich sehen kann wie unterbezahlt er ist. Weil Facharbeiter der Stundenlohn irgendwo bei 19- 20€ die Stunde beginnt( das wären bei 206 Stunden 3914 – 4100€ Brutto Festgehalt. Wir reden allerdings hier von Stundenlöhne im unter Bereich eines Facharbeiter ( bei BMW , Audi wären wir schon bei mindestens 23-25 € die Stunde. LG

      • maik 07/12/2025

        Dem ist nichts hinzuzufügen.

  3. Gregor Ter Heide 02/12/2025

    Ja…
    Der Inhalt ist Richtig
    Danke Maik

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