Am 1. Januar 2005 wurde die fahrleistungsabhängige Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen eingeführt. Damals wurde hoch und heilig versprochen, dass System nicht zur Überwachung einzusetzen und das die gesammelten Daten ausschließlich für die Mautabrechnung verwendet werden.
Aus und vorbei. Denn der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) will jetzt, dass Daten aus der Lkw-Mauterfassung auch für Kontrollen genutzt werden können. So soll die Einhaltung der europäischen Sozial- und Marktvorschriften im Straßengüterverkehr besser kontrollierbar gemacht werden. Neben dem elektronischen Frachtbrief und der verpflichtenden Zusammenarbeit der nationalen Kontrollbehörden sei die Öffnung der Lkw-Mautdaten ein Instrument zur Verfolgung von Rechtsverstößen. Aha.
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Frage beim Mitteldeutschen Rundfunk: Warum gibt es kein generelles Überholverbot für Lkw? Darf ich auch mit einer Frage antworten? Vielleicht weil solch eine Forderung polemisch ist und auch nicht sinnvoll umgesetzt werden kann? Denn so ein Verbot müsste ja auch flächendeckend kontrolliert werden. Das schaffen Kontrollbehörden ja nicht mal beim stehenden Verkehr. Oder warum wird das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, kaum kontrolliert?
Aber so ein bisschen Polemik kann ich auch: Wie kommen Pkw-Fahrer eigentlich dazu, schnelles vorankommen auf der Autobahn nur für sich einzufordern? Denn fast jeder in diesem Land ist Ursache und auch Auftraggeber für Lkw-Transporte. Lkw fahren nur deshalb, weil jeder Bürger auch ein Konsument ist.
Gut, Polemik vorbei, ich bin wieder ernst. Das Problem sind doch kaum die paar überholenden Lkw, sondern Pkw-Fahrer, für die es keine rechte Spur zu geben scheint. Denn zwischen zwei Lkw ist ja nur ein halber Kilometer Platz.
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Führerscheine aus dem Kongo scheinen ein lukratives Geschäft zu sein. Der Bericht ist auf spanisch, Goggle hilft bei der Übersetzung.
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Jetzt bin ich etwas hin- und hergerissen. Die Dienstabteilung Entsorgung und Recycling der Stadt Zürich schaffte sich eine Parallelwelt mit eigenen Regeln. Dabei war u.a. ein illegales Oldtimer-Museum, deren Exponate versteigert wurden.
Schon klar, öffentliche Gelder veruntreuen geht nicht. Der ehemalige Direktor wurde bereits fristlos entlassen und angezeigt, Strafverfahren gegen insgesamt acht weitere Personen eröffnet. Aber hätte die Stadt das Museum nicht in eigener regie weiterführen können und der Öffentlichkeit zugänglich machen können?
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Tödlicher Fahrradunfall in Hamburg vor anderthalb Jahren. Letzten Montag das Urteil: Zehn Monate auf Bewährung, 3000 Euro Schmerzensgeld an die Ehefrau, LKW darf er weiter fahren. Dabei hatte der Fahrer schon einmal einen Menschen im Straßenverkehr getötet.
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