Soll ich Euch ein Geheimnis verraten? Vor viereinhalb Jahren musste ich meinen Führerschein abgeben. Für vier Wochen. Warum? Weil ich mit meinem Pkw mit knapp hundertfünfundzwanzig statt der erlaubten achtzig durch eine Autobahnbaustelle gerast gefahren bin. Selbst Schuld? Ja. Selbst blöd? Klar.
Drüber geärgert? Jep. Aber nicht hauptsächlich wegen der Geldstrafe oder den zwei Punkten, obwohl beides auch weh tat, sondern des Fahrverbotes wegen. Denn vier Wochen ohne Führerschein ist kacke. Auch oder besonders für einen wie mich, der jobmäßig darauf angewiesen ist.
Seitdem fahre ich vorsichtiger, defensiver, halte mich weitgehend an Vorschriften. Die vier Wochen ohne Führerschein waren also durchaus heilsam für mich. Auch wenn ich diese Zeit noch etwas abmildern konnte. Das Fahrverbot durfte ich auf einen günstigen Zeitraum legen, nämlich über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr. Diese Möglichkeit gibt es ja noch immer.
Deshalb habe ich auch kein Problem mit den seit Ende April verschärften Änderungen im Bußgeldkatalog – etwa das drohende Fahrverbot ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo, neben 80 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg.
Nur diese Änderungen will Scheuer wieder rückgäng machen. In seinem Ministerium heißt es, diese Regelung sei „unverhältnismäßig“ und sorge für große Aufregung bei den Autofahrern.
Mit 74 km/h durchs Dorf zu kurven, dabei geblitzt zu werden, mit der Gefahr seinen Führerschein zu verlieren, ist also unverhältnismäßig? Sorry, aber das ist beScheuerT. Wer so schnell fährt, macht das nicht mal so einfach aus versehen – muss also mit den Konsequenzen und Strafen klarkommen. Wer also seinen Führerschein behalten will, einfach an Regeln halten. Problem gelöst, sogar ohne Aufregung.
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Syrischer Fahrer kippt mit überladenem Lkw auf der A 20 fast um. Der Lkw hatte übrigens eine deutsche Zulassung.
Während der Überprüfung stellten die Beamten zudem fest, dass der Fahrer den Lkw ohne eingelegte Fahrerkarte geführt hat. Bei der Kontrolle fiel weiter auf, dass der Fahrer offenbar keinerlei Kenntnisse bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten sowie arbeitszeitrechtlicher Regelungen hatte. Bei der anschließenden Begutachtung der Ladung wurde dann auch deutlich, warum das Fahrzeug so stark schwankte. Beim Öffnen der Ladefläche fiel bereits ein Teil der Ladung herunter. Der Transporter war bis unter die Decke mit Lebensmitteln beladen, jedoch ohne dabei die geforderten Ladungssicherungsvorschriften einzuhalten.
um-tv.de
Das Leute null Ahnung von der ihnen zugewiesenen Arbeit haben, soll ja vorkommen. Der Bußgeldkatalog wird es schon richten. Auch hier. Es sei denn, Scheuer legt sein Veto ein. Aber gut jetzt.
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Ein Fahrer hängt bewustlos hinterm Lenkrad. Laut dem Bericht auf „t-online“ war er 58. Tja, niemand kann sagen, ihm passiert das nicht. Seit Januar bin ich fünfzig, ab wann sollte ich mich als „potenzielles Risiko“ ansehen?
Ich kenne einen, der sagte mit knapp 80 Jahren: „So, jetzt ist Schluß mit der Fahrerei“. Der fühlt sich bisher fit und fahrfähig, aber kann er das wirklich beurteilen?
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Noch so ein Geschädigter, der mit einem Lkw rund 20 Kilometer falsch auf der A3 fährt.
Der Fahrer wurde leicht verletzt festgenommen. Bei seiner Festnahme machte er laut Polizei einen verwirrten Eindruck. Ob der Mann alkoholisiert war, unter dem Einfluss von Drogen stand oder sich in einem sonstigen psychischen Ausnahmezustand befand, müssen die weiteren Ermittlungen klären.
Passauer Neue Presse
Was ein Wahnsinn. Scheuer übernehmen Sie. Kurwa.
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Weil sie keine digital zu verarbeitenden Informationen bereitstellen, wo entlang ihres Schnellstraßennetzes sichere LKW-Parkplätze zu finden sind, hat die EU-Komission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen acht Länder eingeleitet. Grund? Das wäre ein Verstoß gegen die EU-Verordnung 885/2013.
Tja, jeden Abend der gleiche Kampf, einen geeigneten Platz zum übernachten zu finden. Kein Wunder, dass einige in einen psychischen Ausnahmezustand abdriften und irgendwo als Geisterfahrer enden.
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