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Kurze Frage von einem Blogleser, der anonym bleiben möchte – kurze Antwort von mir, dessen Name u.a. oben über dem Beitrag steht:

Ist dir bekannt, ob am 6. Januar ein Lkw-Fahrverbot für die Bundesländer gilt, in denen der Feiertag „Heilige drei Könige“ gefeiert wird?

Hallo,

an den Feiertagen „Heilige Drei Könige“, „Internationaler Frauentag“, „Mariä Himmelfahrt“ und „Buß- und Bettag“ gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland. Du, ich und auch alle anderen Lkw-Fahrer dürfen also an diesen Tagen straffrei durch ganz Deutschland düsen.

Anders aber in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot. Es hat sich also nix geändert.