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Der Tag des BKF und seine Geschichte

Gregor Ter Heide hat wieder einen tollen Beitrag geschrieben. Danke.

Der heutige Tag des BKF muss auch vom Bürger gewürdigt werden und auch ich sage Danke und würdige hiermit diesen Tag des BKF.

Keiner will ihn, doch jeder braucht ihn, den LKW und damit auch den BKF.

Hier tauchen Zweifel auf, ob der normale Bürger die Entbehrungen, die Nöte und Zwänge, aber auch die schönen Momente im BKF-Leben kennt oder bereit ist diese kennen zu lernen.

alte Fahrer Muetze
Quelle: Wikipedia (Autor: elkawe)

Jeder sollte es wissen, wie unentbehrlich wichtig der BKF ist, denn sonst wären alle Regale leer, es gäbe keinen Treibstoff zum Tanken und alle Fließbänder ständen still. Das ist keine Analyse, sondern Wirklichkeit.

Wie selbstverständlich transportierten, bewegten bzw. beförderten die vielen „Unbekannten“ BKF, zu neudeutsch „Truck-Driver“, anonym in ihren Fahrerhäusern, tagtäglich rund um die Uhr alle Waren für Handel, Wirtschaft und Produktion in Europa, um der Bevölkerung ein angenehmes Leben möglich zu machen.

Schneller, einfacher, flexibler als Flugzeug, Binnenschiff und Eisenbahn ist der LKW, der durch seinen Ausführer zur Selbstverständlichkeit wurde, obwohl viele Bürger seine lebenswichtige Bedeutung einfach ignorieren. Die verladende Wirtschaft und Industrie hatte den LKW zum Last-Esel auserkoren und zu einem leistungsbezogenen Bedarf ausgebaut und gefördert, nur das ausführende Organ, wurde bis heute vielfach als Mensch vergessen.

Der Begriff: „BKF“ wurde ab dem 10.09.2014 aufgrund der Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 überall innerhalb der EU rechtsgültig.

Alle BKF besitzen als Fernfahrer, Trucker, Driver, Chauffeur oder Routieur in der EU ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben für sich und ihre Familien. Die einfachsten beruflichen Menschenrechte bleiben ihnen derzeit allerdings in der EU – zu einem großen Teil auch in Deutschland – nachweislich versagt. Für den BKF gibt es innerhalb der EU keinen menschenwürdigen Arbeitsplatz, da ihnen kein ordentlicher Raum in der tagtäglichen Beschäftigung beim „Dienst am LKW-Steuer“ gem. Art. 9 AEUV zur Verfügung gestellt wird. Außerdem befindet sich vielfach das Einkommen bzw. Gehalt unterhalb des Existenzminimums. Dazu fehlt es an der Möglichkeit, einen grenzüberschreitenden Tarifvertrag in der EU mit den EU-Sozialpartnern| (ETF – IRU) abzuschließen.

Seit der Erfindung des „Last-Kraft-Wagen“, hatten der BKF viele persönliche Entbehrungen, wenig Schlaf, ein ungesunden Beruf und trotzdem waren alle immer fleißig und geduldig.

Seine vielfältigen Erfahrungen, die aus den bisherigen Transport-Aufgaben entstanden sind, werden .. ab dem Jahr 2017 im EU-Transportsektor, aus dem Geschichtlichen geschöpft, indem seine Vergangenheit – durch das Auge des BKF bzw. Fernfahrers betrachtet – ein Wegweiser für die Zukunft sein. Nur leider wird der BKF von denen „Da Oben“ in der EU nicht gehört.

1) Nur der BKF erbringt als unselbstständig abhängig fahrendes einzigartiges Personal in der EU, die Dienstleistungsfreiheit als „Einziger Beschäftigter“ als eine aktive gleichzeitig passive freie Dienstleistung „im öffentlichen Verkehr“, die immer „zu Hause“ beginnt und endet, bzw. ab dem familiären Lebensmittelpunkt stattfindet.

2) Nur der BKF ist der „Einzige Beschäftigte“ der vier (4) Verkehrsarten, zur Straße, Wasser Luft und Schiene, der kein festen vorgesehenen unabkömmlichen Weg auf den Boden der EU hat, um Ihn bei seiner Dienst-Reise zur „Aufnahme und Beendigung der Dienstleistung“ zum „Dienst am Steuer“ zu benutzen, diese in einem Staat durchzuführen.

3. Nur der BKF ist juristisch, fachlich und sachlich, auch nur als „Einziger Beschäftigter“, der drei von den vier Freiheiten in der EU, mit Waren, Personen, Dienstleistungen miteinander verbinden kann und auch tatsächlich in der gesamten EU gleichzeitig durchführt, ohne dabei entsendet zu sein.

(Aus „BKF“ Wikipedia Autor Elkawe/Gregor Ter Heide)
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 staatlich anerkannt. Seitdem ist auch die Berufsbezeichnung „Berufskraftfahrer“ gesetzlich geschützt. Bis dahin war der Kraftfahrer nur ein „Hilfsarbeiter mit Führerschein“. Der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der Strasse und der enormen Zunahme des Strassenverkehrs sollte durch eine bessere berufliche Qualifizierung der Fahrer Rechnung getragen werden. Auch die zunehmende Technisierung und der organisatorische Wandel der Logistikbranche erfordern eine umfassende Qualifizierung der Fahrer.

Zunächst wurden ab 1974 von den Industrie- und Handelskammern den langjährig tätigen Kraftfahrern ein Berufskraftfahrer-Facharbeiterbrief ausgestellt, wenn sie einen einschlägigen achtmonatigen Kursus erfolgreich abgeschlossen hatten. Erforderlich war aber neben der theoretischen auch eine berufspraktische Qualifizierung, so dass eine zunächst zweijährige duale Ausbildung eingerichtet wurde. Neben der Ausbildung in einem Betrieb wird der Auszubildende dabei in der Berufsschule unterwiesen. In den betrieblichen Ausbildungsstätten, wie den Speditionen, sollen die zukünftigen Facharbeiter alle Abteilungen durchlaufen: Lager, Disposition, Werkstatt, Buchhaltung und Nah- und Fernverkehr. Der Erwerb der Fahrerlaubnis erfolgt davon unabhängig durch private Fahrschulen.

Die Ausbildungsrichtlinien wurden im Laufe der Zeit immer wieder den geänderten und gestiegenen beruflichen Anforderungen angepasst. Aber erst 2001 wurde die zweijährige Ausbildung auf drei Jahre verlängert. Erst dadurch erlangte der Berufskraftfahrer endlich den Status eines echten Facharbeiters.

Die viele Jahre andauernde geringe berufliche Qualifikation des Kraftfahrers hat zu einem schlechten Image dieser Berufsgruppe geführt. Das öffentliche Ansehen der Kraftfahrer leidet auch dadurch, dass der Lkw-Verkehr oft nur als Störfaktor wahrgenommen wird, der den Strassenverkehr behindert und die Umwelt belastet. Auch die Medienberichterstattung hebt diese negativen Aspekte vielfach einseitig hervor. Derartige Umstände begünstigen das Selbstverständnis vieler Kraftfahrer als Alleinkämpfer oder ihre Flucht in die Traumwelt der Truckerromantik.

Durch die automatischen Arbeitsabläufe im Berufsalltag mit der modernen elektronischen Technik und der digitalen Telekommunikation wird der BKF als sehr gut ausgebildeter Facharbeiter benötigt.

Kurze Daten Geschichte des Facharbeiterberufes Kraftfahrer

1926 – wurde der Kraftfahrerberuf nur als Anlernberuf vom Gremium Deutscher Ausschuss für Technisches Schulwesen (DATSCH) vorgeschlagen.

1955 – eine Anerkennung des Facharbeiters für Kraftfahrer wurde von der Arbeitsstelle für Betriebliche Berufsausbildung (ABB) abgelehnt.

5. April 1968 – unter den Sozialpartnern Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF) und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), wurde der Wille bekundet, den Berufskraftfahrer als Facharbeiter zu installieren.

Am 26. Oktober 1973 wurde erstmals eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer in Kraft gesetzt und zu einer Anerkennung des Kraftfahrerberufs ausgestaltet, die als Gesetz zur Erstausbildung von bis zu zwei Jahren niedergeschrieben worden ist (BGBl. I S. 1518).

1. Januar 1974 – Der Beginn der BKF-Ausbildung und wurde auch im Bundesmanteltarifvertrag – Fernverkehr (BMT-Fern.) festgeschrieben.

1980–1983 – wurden Gespräche unter den Sozialpartnern (BDF + ötv) geführt über eine Neuordnung des Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer. Es wurde Einigkeit in Eckwerten erzielt: a) Ausbildung drei Jahre,
b) Grund- und Fachausbildung,
c) Qualifikation nachweisen,
d) Beseitigung altersmässiger Beschränkung,
e) überbetriebliche Ausbildung.

Durch die „doppelte Zeit“ der Berufsausübung i.Z.m. der externen Prüfung und durch die neue dreijährige Ausbildungszeit musste zur Anerkennung des Berufsstatus bei dem Rententräger von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Der Deutsche Industrie- und Handelstag(DIHT) lehnte diese Regelung strikt ab; die Gespräche wurden eingestellt.

4. Februar 1983 – von der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde ein Rahmenplan für die Berufsschule zwecks einer neuen Ausbildungsordnung und Verfahrensvorschriften beschlossen. Dieser Beschluss konnte durch die inhaltliche Abstimmung aufgrund Unstimmigkeiten mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) nicht durchgeführt werden.

21. Juli 1987 – das Bundessozialgericht (4a RJ 39/86) stufte den Berufskraftfahrer nur als angelernten Facharbeiter ein, was zur Folge hatte, dass ein Berufskraftfahrer, der seinen Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, vorrangig auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden durfte, ehe ihm eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gewähren werden musste. Das bedeutete faktisch den Wegfall der Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten und dauerte anschliessend noch 14 Jahre, bis der richtige Facharbeiter-Status als BKF umgesetzt wurde.

6. Februar 1990 – die ÖTV kündigte eine Initiative zur Neuordnung des Berufskraftfahrers als Facharbeiter mit der Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre an.

Im April 1990 wurde der Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse für den Berufskraftfahrer einer Sachverständigenkommission vorgelegt, es blieben jedoch noch viele Fragen offen bzw. wurden zurückgestellt.

Im Januar 1991 legte der Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF) einen Vorschlag zur dreijährigen Ausbildung zum BKF-Facharbeiter vor.

30. November 1992 – eine Sachverständigenkommission mit Vertretern der Bundesministerien für Verkehr, für Arbeit und Soziales, für Bildung und Wissenschaft sowie für Wirtschaft, und des Bundesverbands des Deutschen Güterverkehrs (BDF), des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT), der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und der Industrie-Gewerkschaft Chemie-Papier-Keramik (IG Chemie) legte ein Papier zur Neuordnung des Berufskraftfahrer-Facharbeiters vor.

Am 5. Juli 1993 legte die ÖTV einen eigenen Vorschlag für die Berufskraftfahrerausbildung vor.

Am 13. Juli 1993 legte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) einen überarbeiteten Entwurf für die Fachrichtung Entsorgungs- Verkehr auf Verlangen der ÖTV vor. Eine zunächst verabredete Erörterung zwischen BDE und ÖTV wurde nicht durchgeführt, weil die ÖTV keine regionalen Ausbildungsstätten, keine Fachrichtung Entsorgungs-Verkehr, keine Fachrichtung Personenverkehr im Ausbildungsrahmenplan festschreiben wollte. Auch das Problem mit der Ausbildungsfinanzierung sowie dem Ausbildungs-Tarifvertrag konnte nicht im Konsens mit dem Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF) gelöst werden. Aufgrund der Uneinigkeit von den Beteiligten der vier Ministerien, fünf Arbeitgeberverbände und zwei Gewerkschaften, musste trotz guten Willen die Konsensfindung jetzt beendet werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Erweiterung der Ausbildung auf drei Jahre für den Berufskraftfahrer bis dahin vorbereitet und organisiert.

1993 haben das BIBB und IAB festgestellt, dass in Westdeutschland 5,6 Millionen Kraftfahrer beruflich tätig sind, unter denen 1,2 Millionen Kraftfahrer diese Tätigkeit mit den Lkw, Bus, Lieferwagen usw. als Hauptarbeitsmittel ausüben und davon derzeit ca. 600.000 einfach nur Kraftfahrer sind. Nach vorläufiger Hochrechnung sind davon (1993) ca. 120.000 BKF im Güter- und Personenverkehr in der Bundesstatistik als Berufsordnungs-Nr. – BO 714- als angelernte Facharbeiter anerkannt. Damit können die angelernten Facharbeiter als BKF bisher auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden. Weiterhin wurde diskutiert und festgestellt: Der Berufskraftfahrer hat bei seiner Arbeit wenig Spielräume, denn die Tätigkeit ist reglementiert sowie durch Wiederholungen gekennzeichnet, und das niedrige Image lässt den Fahrer nur Fahrer sein, als „Jedermannqualifikation“.

Zusammenfassend wurde festgestellt: Die Qualitätsanforderungen an den Berufskraftfahrer seien unbedeutend, weil durch die Führerscheinprüfung und die anschliessende Arbeitsausführung des Kraftfahrers alles erfüllt ist. Es bedarf daher für diese Kraftfahrer-Tätigkeit keinen Berufskraftfahrer-Facharbeiter. Es werden keine weiteren Anforderungen gestellt, um diese zusammenfassende „Allerweltstätigkeit“ bewerkstelligen zu können. Der Kraftfahrer braucht keine Berufsausbildung, denn er betreibt nur eine untergeordnete Tätigkeit, wird und kann den Beruf nicht lange ausüben. Er hat auch ein schlechtes, „negatives Image“ und deswegen sind insgesamt die wesentlichen Merkmale einer Facharbeitertätigkeit nicht erfüllt. Das ergibt sich auch aus den Lehrstellenabbrüchen, die mit 48 Prozent aller BKF-Lehrverträge ab 1974 beendet wurden. Die Arbeitgeber im Speditionsbereich haben die Auszubildenden im ersten Jahr als Lagerarbeiter und als Rangierer im Speditionsbetrieb arbeiten lassen, und sobald der Führerschein der Klasse drei (mit 17 Jahren) vorhanden war, wurden sie im Güternahverkehr eingesetzt. Innerhalb des letzten Lehrjahres (18 Jahre und Fahrerlaubnis der Klasse II) wurden die Auszubildenden widerrechtlich (allein) in einem 40-Tonnen-Lkw rund um die Uhr im Güterfernverkehr auf Tour geschickt.

Anfang 1996 – hat sich der zuständige Ausschuss des Deutschen Bundestages parteiübergreifend geeinigt (zwei Enthaltungen), das 12-Punkte-Programm fürs Transportwesen zu beschliessen (BT 13/3650). Der Punkt 1.: die Anforderungen an den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers und an die Ausbildung der Fahrer müssen verbessert werden.

Januar 2000 – in Anbetracht der jahrelangen Verhandlungen sowie der Harmonisierung bezüglich der einheitlichen Qualifizierung des BKF in der EU, haben die deutschen Tarifpartner, Berufsverbände und Politiker eine Einigung erzielt, indem sie sich endlich für eine Zukunft des Kraftfahrers als Facharbeiter mit einer dreijährigen Berufsausbildung geeinigt hatten.

19. April 2001 – wurde die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin als Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung – BKV“ (BGBl I S. 642) erlassen.

1. August 2001 – Inkrafttreten der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung

1. August 2005 – Die europäische „Richtlinie 2003/59/EG“ vom 15. Juli 2003 gibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union seitdem Regeln für die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr vor. Danach sollen nur noch solche Personen eine Fahrertätigkeit im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ausüben dürfen, die über eine entsprechende Grundqualifikation und Weiterbildung verfügen. Alle fünf Jahre soll ein Wiederholungs- und Auffrischungslehrgang absolviert werden; dies soll für alle aktiven Kraftfahrer gelten.

1. Oktober 2006 – Inkrafttreten des deutschen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG), durch das die europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wurden, u.a. die Modalitäten zum Erwerb der erforderlichen Grundqualifikation in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern. Es wurden weitere private Ausbildungsträger wie z.B. TÜV und Dekra für die BKF-Ausbildung zugelassen, da aber die Mittel u.a. für Umschulungen erheblich reduziert wurden, werden dort erheblich weniger Berufskraftfahrer umgeschult bzw. ausgebildet.

2007 hatten 55,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kraftfahrzeugführer eine abgeschlossene Berufskraftfahrer-Ausbildung, die jedoch überwiegend nur eine Kurz-Ausbildung zum Berufskraftfahrer war.

Nur mit einer Erkenntnis wie Wichtig der BKF ist, die sich hoffentlich durchsetzen wird, kann die Bewältigung im großen EU-Binnenmarkt mit gut ausgebildeten qualifizierten und gut bezahlten BKF umgesetzt werden, der dann als Transportmanager und Verkehrsexperte, Bordingenieur und Navigator, Präsentant des Unternehmers und Treuhänder wertvoller Ladung, seine vielfältigen Transporte als „Logistischer Transportoperateur“in Europa ausführt.

Zum heutigen Tag des BKF wünsche ich ihnen vor allem mehr Freizeit und mehr Anerkennung für seine sehr schweren Tätigkeiten, damit die deutsche Tugend im Transportwesen als echte „Made in Germany“ möglich sein kann, um diese auch Zukünftig als fern-schnell-gut aufrecht erhalten wird.

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