Mit den Abmessungen eines Lkw nimmt es die Schweizer Polizei sehr genau. Bereits kleinste Überschreitungen werden ohne Gnade gerügt. Ein Kollege von mir hatte sich vor Jahren zur Verschönerung seines Lasters einen Bullenfänger angebaut. Am Zollamt in Kreuzlingen wurde der Sattelzug gemessen. Er war zwanzig Zentimeter zu lang.
Erst nachdem das Teil abgeschraubt wurde, durfte er weiter fahren.
Wenn ich per Transit durch dieses Land fahre, wird des öfteren die Höhe gemessen. Nur komischerweise nicht in Basel, sondern erst in Chiasso. Also nicht bei der Einreise, sondern bei der Ausreise. Den Sinn dieser Aktion verstehe ich nicht.
Deshalb mußte ich bei dieser Polizeimeldung etwas schmunzeln:
Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr ein mit Strohballen beladener Lastwagen mit Anhänger (Kennzeichen Frankreich) in den Tunnel Arisdorf und riss dabei mit der Abdeckplane des Anhängers Teile der Deckenbeleuchtung des Tunnels herunter. Durch die heruntergefallenen Teile wurden fünf Personenwagen sowie ein Lastwagen beschädigt, verletzt wurde niemand.
Zur Meldung >>>
Quelle: polizeiticker.ch
Ob dem Franzosen eine Kontrolle genutzt hätte, glaube ich aber nicht. Die Plane wird sich durch den Fahrtwind gehoben haben. Ist halt dumm gelaufen.
Ja die Schweizer;-) Mit meiner drei plus drei Kombination bin ich alles was die nicht mögen. Zu lang, zu hoch und leer schon knapp 22 Tonnen schwer. Also nimmt man Grenzübergänge die keine Höhenkontrolle haben, versucht den Anhänger irgendwo in Deutschland zu parken und weiterhin zu hoffen das keine Kontrolle kommt:-) Chef hat genug bezahlt für „Kleinigkeiten“. Deswegen gab es auch keinen Bullenfänger obwohl der in Norwegen von der Versicherung sogar unterstützt wird! Einmal einen Elch gerammt ohne Bullenfänger ist nicht nur sehr teuer sondern extrem gefährlich! Aber das interessiert ja die Eidgenossen nicht.
Der hätte einen Spangurt an beiden Radkästen befestigen können. Dann wäre die Plane nicht hochgeschwappt. Es wäre dann nur mit dem Ein- und Aussteigen problematisch gworden :-).
Wieso ist der Tunnel dann nicht mit vier Meter Höhe ausgeschildert, wenn schon eine wehende Plane Tunneleinrichtungen herunter reist?
Wer ist so blöd???
DIE SCHWEIZER!!!
Hallo,
„wies der unfallverursachende Lastwagen sowohl Überhöhe (4,14 Meter statt der erlaubten 4 Meter) als auch Überbreite (2,75 statt der erlaubten 2,55) auf.“
Man sollte doch annehmen, dass alle LKW Fahrer die erlaubten Masse kennen sollten. Und auch einhalten.
Aber gegen Chauffeure darf man ja keine Kritik schreibe,. 🙂
Ähm, blöde Frage eines PKW-Fahrers der noch nie dort war: Haben die vor Tunneln keine Durchfahrt-Höhenkontrolle wie der Elbtunnel? Da reicht anscheinend ja auch mal eine „lose“ Plane um alles zu stoppen…