Eine ganz normale Landesstrasse, irgendwo in der Thüringer Provinz. Vor einer Linkskurve weist ein Schild darauf hin, dass ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern diese nur mit 60 km/h befahren darf. Soweit alles klar.
Trotzdem verstehe ich den Sinn dieses Verkehrszeichens nicht. Wie schnell darf dann ich mit einem Lkw, der kein Gefahrgut geladen hat, diese Kurve befahren? Mit siebzig? Oder sogar achtzig? Vielleicht liegt es auch in meinem Ermessen? Oder habe ich irgendetwas übersehen?
12 Comments
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Ähm, Maik, es gibt auch „LKW“ unter 40to GG, die zum Bleistift 80 fahren dürfen. 😉
Es gibt auch Kleinlaster mit Kennzeichnungspflicht, die wuerden sonst mit 100 fahren….
Alle andern ist scheinbar egal wenn.die.im Bach landen, Hauptsache der Gefahrgutkram landet da nicht drin
Also habe ich doch etwas übersehen. Hmm…
Das können ja dann nur für Fahrzeuge unter 7,49 Tonnen gemeint sein. Denn alles drüber SOLLTE, wie du richtig andeutest nicht schneller fahren. Davon mal abgesehen wie ich das Bild deute würde ich eh nicht schneller fahren.
Ich würde das so interpretieren: Wenn Du von dem Zusatzschild nicht gemeint bist, darfst Du so schnell fahren, als wäre der ganze Mast mit beiden Schildern nicht vorhanden. Also in Deinem Ermessen bis zur geltenden Höchstgeschwindigkeit für Dein Fahrzeug.
Ich schätze Mal, dass dieses 60er Schild für ALLE ist, und das für BUS,LKW sowieso,Pkw….usw.!! Und das Gefahrgut:ER sollte gefälligst UMdrehen,denn hier darf ER ja nicht sein!!Der hat die letzte Abfahr-Möglichkeit verpasst! LOL.
So,richtig ist wohl,dass im GENERELLEN Gefahrgutfahrzeuge,die halt schon die MENGE STOFF geladen haben,sich an die 60 halten sollten. Soviel ich noch weiß ist Tank Oval und ALLES eckig,wie hier gezeigt.Und wenn ich mit meinem PKW und nem 1000Liter Fass Benzin als Anhängerchen habe,60!
Hallo zusammen…
Wie die Vorredner schon richtig erkannt haben richtet sich das Schild nicht nur an LKW sondern an alle Kfz mit Gefahrgütern in _kennzeichnungspflichtiger_ Menge.
Das heißt im schlimmsten Fall dass auch ein PKW der 20 kg organisches Peroxyd dabei hat 60 fahren muss…
Das er auf der Autobahn auch bei 200 keine Probleme bekommt steht wieder auf einem anderen Blatt…
Selbiges gilt analog auch für das „ovale“ (Fahrzeuge die Wassergefährdende Stoffe geladen haben)
Selbst einen Privatmann der 21l Diesel oder AdBlue im Reservekanister dabei hat betreffen diese Schilder…
Das wissen nur die wenigsten…
@Daniel Rüscher:
Und hier liegt eigentlich das Problem, eben mit der „kennzeichnungspflichtigen“ Menge und der damit begründeten
Geschwindigkeitsbegrenzung! Wenn jemand hochbrisantes Zeugs fährt, egal ob kennzeichnungspflichtig oder nicht (bei Mindermenge bzw. unter 1000 Gefahrgutpunkten), dann sollte sich derjenige alleine schon aus Vernunft ebenso an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Denn im Falle eines Unfalls ist es dann scheiss-egal, ob man kennzeichnungspflichtig war oder nicht, sobald das Gefahrgut in die Umwelt gelangt ist!
Ja und nein… Grundsätzlich wird ein Gefahrgut erst wirklich gefährlich wenn man über 1000 Punkte kommt…
Man muss da immer auch mit Augenmaß an die Sache gehen. 30l ausgelaufenes Scheibenklar ist für die Umwelt mit Sicherheit kein Drama. Hat man allerdings 1000 Liter davon geladen schaut die Sache wieder ganz anders aus…
Deshalb kann man da nicht wirklich pauschalisieren.
Was der Fahrer aber machen kann ist, die Gefährlichkeit eines Stoffes anhand der Tunnel- Beförderungskategorie und Verpackungsgruppe abzuschätzen und anhand dessen den „Risikograd“ zu wählen.
@Daniel Rüscher:
Zitat:
„Grundsätzlich wird ein Gefahrgut erst wirklich gefährlich wenn man über 1000 Punkte kommt…“
GENAU DIES ist der Trugschluss! Ich kann eine Mindermenge an hochtoxischem Zeugs fahren, dass zwar keine 1000 Punkte erreicht, aber per „Definition“ NICHT ausgeschildert werden muss…
Das Zeug ist aber DEFINITF gefährlich, wenn es zum Unfall kommt, egal ob da jetzt die Ausschilderungsregel gilt oder nicht!
Ich versteh echt nicht, wieso immer nur davon ausgegangen wird, dass das Ladegut ungefährlich ist, nur weil man die Warntafel nicht offiziell aufklappen muss.
Gefahrgut ist IMMER mit entsprechender Sorgfalt zu transportieren, egal ob es sich um LQ / Mindermenge handelt oder nicht, darüber kann und darf es gar keine Diskussion geben!
@Daniel Rüscher:
Nachtrag:
Was Deine letzten Aussagen anbetrifft, dass der Fahrer / die Fahrerin die Verpackungsgruppen zu beurteilen hat etc. bist du ebenfalls völlig daneben!
Das ist NICHT „unsere“ Aufgabe, sondern das müssen die vorgelagerten „Fachlagerkräfte“ tun!
„Wir“ Fahrer/innen müssen uns nur diesbezüglich an die Transportvorschriften halten, was Tunneldurchfahrtsverbote etc. anbelangt. Geht natürlich auch nur, wenn die Frachtpapiere KORREKT ausgestellt wurden und nicht nur ein „Pauschalbordero“ ohne jegliche Hinweise vorliegt. …