EU-Sozialvorschriften – Beschwerdestelle für LKW-Fahrer
Wer sich im Zusammenhang mit den EU-Sozialvorschriften ungerecht behandelt fühlt, kann sich an eine Online-Beschwerdestelle des Bundesverbands Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) wenden.
Der BGL hat die Beschwerdestelle zusammen mit der International Road Transport Union (IRU) und den europäischen Kontrollbehörden Euro Contrôle Route (ECR) und Tispol ins Leben gerufen.
Hintergrund ist laut BGL, dass die Bestimmungen zu den EU – Sozialvorschriften in Europa nicht einheitlich angewandt und kontrolliert werden. Auf Basis der Online – Beschwerdestelle soll eine Datenbank entstehen, mit der die Unterschiede in den Mitgliedsstaaten identifiziert und abgestellt werden sollen.
Der BGL betont allerdings, dass die Beschwerdestelle keine individuelle Rechtshilfe- oder Widerspruchsstelle ist.
Die Teilnahme am Beschwerdeverfahren erfolgt freiwillig und anonym. Die Daten werden auf den Servern der ECR gespeichert und gemeinsam mit der IRU und ihren Mitgliedsverbänden ausgewertet.
Das Online-Formular für die Abgaben der Beschwerden ist in deutscher Sprache auf der IRU-Webseite abrufbar: www.iru.org/iforms-app?
Härtere Strafen für Trunkenheitsfahrten im Gefahrguttransport
Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums sollen alkoholisierte Fahrer von Gefahrguttransporten in Zukunft härter bestraft werden. Über die Bußgelder hinaus sollen die Alkoholsünder auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg bekommen, wenn gegen das Alkoholverbot verstoßen wird. Die Änderung soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten.
Damit trat das Ministerium Befürchtungen der Polizeigewerkschaft entgegen, das absolute Alkoholverbot für Fahrer solcher Transporte solle aufgeweicht werden. Es gehe vielmehr darum, den Bezug zur Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehrsgesetz in der neuen Verordnung so zu modifizieren, dass Verstöße auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden können. „Dies ist bisher nicht möglich“, so das Ministerium.
Quelle: Bernhard Härtlein – III. Bereitschaftspolizeiabteilung Würzburg
Jeder fünfte Tacho war manipuliert
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Rahmen der Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten Anfang Juli auf der Bundesautobahn A 8 im Raum Irschenberg eine Sonderkontrolle zu „Manipulationen“ rund um das analoge und digitale Kontrollgerät durchgeführt.
Von insgesamt 51 kontrollierten Fahrzeugen wurden bei 11 Fahrzeugen (22 Prozent) Manipulationen am digitalen Kontrollgerät festgestellt. Hierbei handelte es sich laut BAG um nicht ordnungsgemäße Plombierung des Kontrollgerätes, Manipulation durch Einsatz eines Magneten am Sensor und unzulässige Veränderungen der Einstellungen im digitalen Kontrollgerät.
„unzulässige Veränderungen der Einstellungen im digitalen Kontrollgerät.“ zählt auf OUT stellen dazu?! Dann ist die Zahl wohl zu gering…
@kondrauer: Auf öffentlichen Strassen schon. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass viele so rumfahren.
Die Gefahr erwischt zu werden, ist doch eigentlich viel zu groß.
Aber vielleicht bin ich auch nur zu blauäugig.
@maik: Also ich kenn da einige die sowas machen, nicht nur auf OUT stellen wenn man beim Laden, keine Fahrzeit draufhaben will. Oder mal schnell Nachts Karte rausgeholt hat und da 15 km gefahren ist. „Ist ja BESTIMMT niemand DA“ die schlafen ja alle nachts)))) Oder das mit Magnet, hab mal selbst in meiner Pause beobachtet wie ein Rumäne (nicht gegen die) mal schnell unters LKW gekrabelt ist und dann schnell weg, glaub das könnte nur das eine sein. Oder heute Abend auf der A3 von Passau Richtung Regensburg, 2 Holländer, hab mich gefühlt als ob ich 70 fahren würde. Fahr da so entspannt meine 90 gerade Strecke, kein Bergab oder so, und beobachte wie hinter mir was grosses kommt,(war schon dunkel 21 uhr oder so) hab zwar gedacht das es ein Bus wär, wie es auch normal ist wie Reisebüsse, uns mit 100-120 km/h überholen, aber diesmal war ich erstaunt. 2 aufeinanderfolgende GST Stadler(weiß-grüne aufschrift) mich überholen. Ich weiss zwar nicht was die zu BAGs sagen wenn die mal angehalten werden, aber soviel zum Thema Magnet, Manipulation und co.
Wenn man die Karte drin lässt und OUT OF SCOPE einstellt, wird die Fahrtzeit trotzdem aufgeschrieben. Hab es selber mal im Stau probiert. Befindet man sich auf einem Privatgelände und nimmt die Karte raus, kann man ohne weiteres auf OUT stellen, das ist vollkommen zulässig. Man muss dann für diese Zeit halt nur einen manuellen Nachtrag machen.
Wahrscheinlich gehen viele Vergehen einfach darauf zurück, dass so mancher Kraftfahrer bis heute nicht richtig mit dem DTCO umgehen kann.