Gefunden und gelesen in der Verkehrsrundschau:
Beim Neuerlass der Bußgeldkatalog-Verordnung ist neben redaktionellen Anpassungen an die neue StVO, die zum zum 1. April 2013 in Kraft treten soll, das Verwarngeld wegen Übertretungen von LKW-Fahrverboten wie dem Missachten von Einfahrverboten angehoben worden (Lfd. Nr. 141.1 des Bußgeldkataloges)
Das bedeutet nichts anderes, als das Verstöße gegen durch Verkehrszeichen angeordnete Fahrverbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse demnach künftig mit 75 Euro statt bisher 20 Euro geahndet werden.
Weiter heißt es im Text:
Präventiv wirken wird nach Überzeugung des AvD, dass Verkehrssünder nicht nur mit einem höheren Bußgeld, sondern auch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen müssen.
Wenn es um die eigene Klientel des AvD geht, klingt das natürlich ganz anders (zu lesen hier >>> )
Im Gegenzug für bestimmte Tatbestände die Geldbußen anzuheben, lehnt der AvD jedoch ausdrücklich ab
Das ist natürlich ein weitsichtiger Standpunkt. Denn nur so lassen sich eigene Interessen durchsetzen. Oder etwas anders ausgedrückt: Lobbyarbeit vom feinsten.