Wie ist es eigentlich, wenn Anlieger ein Anliegen haben – was darf derjenige dann eigentlich? Nur einfahren? Oder auch durchfahren?
Eine Antwort darauf habe ich hier gefunden >>>
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Mehr Informationen
siehe doch einfach mal hier
>>>> https://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger
Also darf ich eigentlich immer rein-/durchfahren wenn ich ein Anliegen glaubhaft machen kann. Ich könnte mich ja auch in der Strasse geirrt haben.
„Oha, sorry Herr Wachtmeister, ich dachte, mein Kumpel wohnt in dieser Strasse….“
Na, aber! Dann bist Du aber kein Anlieger, sondern ein Anlüger… 😉
[…] truckonline.de bin ich auf den Artikel “Licht im Schilderwald: Vom Anliegen” auf TLZ.de gestoßen. Es […]