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Schlagwort: STVO

Links und rechts der (Daten-) autobahn

Osteuropäische Lkw-Fahrer wandern Richtung Westen, um mehr Kohle zu verdienen. Kann man keinen verübeln. Nur hat das im tiefen Osten Konsequenzen. Denn auch dort werden willige Fahrer knapp. Aber das Land hinter dem Ural ist weit…
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Mariä Himmelfahrt war ein Feiertag in Österreich. Somit auch Fahrverbot für Lkw. Da versuchen noch einige, bis in das Fahrverbotfreie Deutschland zu kommen. Parkplätze sind aber knapp, also wird auf irgendeinem Standstreifen gepennt. Ist affig und dumm. Gefährlich sowieso. Das sieht die Polizei ähnlich und verjagte die dort parkenden Fahrer.
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Verkehrsminister Andreas Scheuer will die StVO reformieren. So soll ein Autofahrer, der unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, zukünftig 320 Euro zahlen, für das Parken auf Radwegen, in zweiter Reihe, sowie das Halten auf Schutzstreifen, drohen 100 Euro Bußgeld.
Ersteres ist ok. Wer keine Rettungsgasse bilden will oder kann, muss halt zahlen. Vielleicht lernt er es über den Geldbeutel. Über die Verschärfung der Strafen beim Falschparken werden sich vor allem Liefer- und Paketdienstfahrer „freuen„.

Wer das aber durchsetzen will, sollte erstmal eine Alternative zum Parken in der zweiten Reihe schaffen. Wie zum Beispiel Lade- und Lieferzonen einrichten. Oder den Lieferverkehr in Städte und Gemeinden generell einschränken. Also Alternativen für die ständig steigenden Lieferverkehre schaffen.

Was noch? Ach ja. Das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h soll verboten werden. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Schön. Nur wie soll das kontrolliert werden? Kurz vor der Kontrolle Schalter an und fertig. Das vorherige deaktivieren ist zwar im Speicher des Fahrzeugs abgelegt, nur haben die Beamten darauf null Zugriff.

Weiter gehts. Für mich als Lkw-Fahrer soll beim rechts abbiegen künftig Schrittgeschwindigkeit gelten. Heißt innerorts nicht schneller als 7 bis 11 km/h um die Ecke fahren.
Viel schneller geht es oftmals eh kaum. Zumindest an klassischen Kreuzungen. Die Zahl der Abbiegeunfälle wird durch diese Regelung null sinken. Davon bin ich überzeugt. Also warum nicht einfach Ampelanlagen so schalten, dass wenn Radfahrer und Fußgänger grün haben, der Abbiegeverkehr rot hat? Beziehungsweise umgekehrt. Oder eben Rad- und Fußgängerüberwege einfach einige Meter nach hinten verlagern, so das die beim überqueren der Fahrbahn besser sichtbar sind.
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Letzte Woche veröffentlichte die Tiroler Landesregierung den Dosierkalender für die geplanten Lkw-Blockabfertigungen im ersten Halbjahr 2020. Ausserdem sollen ab Februar die Blockabfertigungen technisch durch ein automatisiertes Dosiersystem unterstützt werden. Damit soll künftig etwa alle zwölf Sekunden ein Lkw mithilfe von an unterschiedlichen Standorten positionierten Ampeln, LED-Wechseltextanzeigen und Videoüberwachung den Checkpoint bei Kufstein-Nord passieren. Dadurch wird bereits auf deutschem Staatsgebiet ermöglicht, durch Echtzeit-Informationen auf das Verkehrsaufkommen in Tirol zu reagieren und Dosierungen in Bayern vorzunehmen.

Irgendwann stehe ich zwischen Nürnberg und Ingolstadt und warte darauf, durch Oberbayern nach Tirol weiter fahren zu dürfen. Und nur wegen dem Vorwand einiger Politiker, die heimische Bevölkerung schützen zu wollen. Denn der Schwerverkehr wird dadurch null verhindert, sondern nur zeitlich verlagert. Statt wirkliche Lösungen anzubieten, werden die verarscht, die für diese Misere null können. Nämlich wir Fahrer.
Es ist einfach nur ein trauriges Schauspiel, wenn sich Landespolitiker versuchen dadurch zu profilieren, sich an jemand anderem abzuarbeiten, den sie für noch unbeliebter halten, als sich selbst.

Ach ja. Das System kostet natürlich auch etwas Kohle. Nämlich rund 1,35 Millionen Euro. Zudem kommen weitere 40 000 Euro für Maßnahmen auf den Landesstraßen hinzu, etwa für Ampeln, um den Güterverkehr zu lenken.
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Ich wage es kaum zu schreiben…

…aber der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert Tempo 80 für Lkw auf Landstrassen. „Ein 60 Stundenkilometer fahrender Lkw ist für den normalen Straßenverkehr ein Hindernis und provoziert gefährliche Überholmanöver„, sagte am Donnerstag der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV, Jörg Elsner, am Rande des Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Stundenkilometer sei bei der heutigen technischen Ausstattung der Lkw völlig unzeitgemäß.

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

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Wissenslücke

Wie ist es eigentlich, wenn Anlieger ein Anliegen haben – was darf derjenige dann eigentlich? Nur einfahren? Oder auch durchfahren?

Eine Antwort darauf habe ich hier gefunden >>>

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