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Blogleser Cohn Structa schreibt:

Hi,

ich habe noch ein hübsches Bild aus England. Auch schön wegen dem Warnhinweis.

Wieviele Lasi-Fehler sind auf diesem Bild zu sehen ?

Grüße aus Köln

LaSi in England

Hallo Cohn Structa,

danke für das Bild. Aber zu Deiner Frage: Auf Anhieb fallen mir zwei Fehler auf.

Aber ich gebe die Frage mal an die Spezialisten Ralf und Sven (und auch alle anderen) weiter…

15 Comments

  1. Ralf
    Ralf 25/07/2010

    Beim englischen LaSi-Recht kenne ich mich nicht aus. Andere Länder, andere LaSi-Vorschriften sage ich mal. Bedenkt man das die Norweger gerade dabei sind den Reibbeiwert für Holz auf Siebdruckplatte auf 0,5 festzulegen, wodurch sich ergibt das man nur noch nach vorne sichern muss, könnte es unter Umständen so sein, dass auf dem Bild nicht ein einziger LaSi-Fehler zu sehen ist. OK, bei näherer Betrachtung würde dann der Formschluß nach vorne fehlen. Unter Umständen.

    Nach deutschem LaSi-Recht ist die Summe der Fehler astronomisch hoch. Den Fahrer würde man bei einer Kontrolle wahrscheinlich aus dem Fahrerhaus zerren und sofort erschießen. Ein deutsches Gericht würde bei einem Einspruch hingegen erklären, dass die Erschießung nicht rechtmäßig war weil es sich um Baustoffe handelt und dann andere Rechtsgrundlagen gelten.
    Zudem ist bei einer Kontrolle auch der Sonnenstand und in welchem Tierkreiszeichen der Halter geboren wurde von entscheidender Bedeutung. Weicht z.B das Tierkreiszeichen des Halters um mehr als 3 Häuser von dem des Kontrolleurs ab, wird der Halter mit 10 Schlägen auf die Nackten Schuhsohlen bestraft. Dem Fahrer hingegen wird die rechte Hand abgehackt. Ist zusätzlich die Erdekliptik um 3° verschoben, so muss der Verlader zur Strafe ein Gedicht aufsagen und dem Fahrer werden die Füße an den Kopf getackert. Ergeben wissenschaftliche Untersuchungen das die LaSi ausreichte, wird die VDI 2700 geändert und der Fahrer wird skalpiert.

    Bei LaSi kann man immer nur einen Fehler machen: Man ist der Fahrer des Fahrzeuges das angehalten wurde.

  2. Sven
    Sven 25/07/2010

    @Ralf:
    Ähm, ja, dem ist nichts hinzuzufügen. :mrgreen:

  3. hajo
    hajo 25/07/2010

    ich hab ja itgeholfen, auf den „beiden Inseln“ Anlagen zu bauen und bin dabei in den „Genuss“ der britischen „health and safety“ gekommen. Wenn ich das nun sehe, frage ich mich, ob das Bild wirklich dort geschossen wurde 🙂
    Im Übrigen, Ralf und Sven, seid Ihr wirklich davon überzeugt, dass der Fahrer keine Verantwortung dafür hat? Irgendwie interpretier‘ ich das so 🙁

  4. Ralf
    Ralf 25/07/2010

    @hajo: Nein, das wollte ich damit nicht ausdrücken. Bei der Ladungssicherung sind alle am Transport beteiligten verantwortlich. Aber der Fahrer ist i.d.R. der einzige der die Konsequenzen zu tragen hat.
    Der Fahrer sagt dem Verlader man müsse unter die Paletten noch Antirutschmatten legen. Der Verlader sagt er hat für so einen Tinnef keine Zeit und stellt die Paletten ohne ARM auf den LKW. Der Verlader geht i.d.R. straffrei aus, denn der Fahrer hätte ja nicht los fahren müssen/dürfen.
    Der Fahrer will von seinem Chef vernünftige Spanngurte, der Chef gibt aber nur alte und zu wenige Spanngurte raus um Kosten zu sparen. Der Fahrer bekommt die Strafe, denn er hätte ja nicht los fahren müssen.
    Dieses „Sie hätten ja erst gar nicht los fahren dürfen“ ist bei Kontrollen das Totschlagargument der Kontrollbehörden um sich nicht auch noch mit Halter, Verlader und Absender rumschlagen zu müssen.

    Sicherlich ist der Fahrer derjenige der am Ende tatsächlich los fährt. Ob die Ladung richtig gesichert ist oder nicht. Aber selbst wenn der Absender z.B. ein falsches Gewicht angibt weil die Fracht nach Tonnage abgerechnet wird. Oder wenn der Chef meint er könne den LaSi-Kurs selber durchführen und dem Fahrer nur die Hälfte erzählt, ist es am Ende immer nur der Fahrer der die Konsequenzen, sprich Strafe, zu tragen hat.
    Sofern es sich nicht um Gefahrgut handelt, ist es mir nicht bekannt das mal ein Unternehmer oder Absender/Verlader jemals eine empfindliche Strafe zu spüren bekommen hat.

    Und mein Beispiel mit Norwegen zeigt auch, dass der Fahrer bei jeden Grenzübertritt die Ladung neu sichern darf weil es keine international gültigen (und leicht verständlichen) Vorschriften gibt. In Belgien gibt es z.B. keine Höhenbegrenzung, die Ladung darf auch höher als 4 Meter sein. Dafür darf die Ladung nicht über den LKW vorne hinaus ragen. In Deutschland ist es genau umgekehrt.
    Im Grunde genommen werden beim Thema LaSi vom Fahrer Dinge abverlangt, die er größtenteils gar nicht leisten kann. Wer behauptet der Fahrer könne bei einer Fracht aus 33 Paletten, wobei jede Palette verschieden schwer und unterschiedlich groß ist, einen vernünftigen Lastverteilungsplan und eine ausreichende LaSi berechnen, der ignoriert einfach die Realität. Da kann man als Fahrer häufig nur instinktiv handeln und das ist leider oft nicht das, was z.B. in der VDI 2700 gefordert wird.

  5. hajo
    hajo 25/07/2010

    danke Ralf, ich hab da nur noch eine Anmerkung: Es geht hier doch nicht nur um so etwas Diffuses, vielmehr hat die nicht ordnungsgemäße Sicherung der Ladung doch möglicherweise Konsequenzen auf der Fahrt, nicht nur für Unbeteiligte, sondern letztendlich auch für den Fahrer.
    Ich weiß ja, die Fahrer sind immer die Deppen: lehnen Sie die Fahrt „so“ ab, verlieren sie möglicherweise ihren Job, aber
    1. ist auch das nicht nur ein „Totschlagargument“ (weil’s keiner versucht) und
    2. (sorry, so zynisch, wie’s klingt, ist’s nicht gemeint) was bedeutet dagegen der Verlust des Lebens?
    Was die Vorschriften – zumindest innerhalb der EU – betrifft, halte ich es für einen Skandal, dass hier noch keine gemeinsamen Vorgaben bestehen, wo doch ansonsten Furtz & Feuerstein: war da nicht mal was mit dem Krümmungsradius von Gurken? jaaa, ich weiß, das ist mittlerweile gekippt, aber es gibt noch genug andere Beispiele.

  6. actro
    actro 25/07/2010

    Also, ich finde, das ist perfekt gesichert. Das ist doch schwer, was soll da schon rutschen?

    ..wo wir grad bei „Totschlagsargumenten“ sind.. 😉

  7. David
    David 25/07/2010

    Das Problem ist, dass Ordnungsorgane (BAG, Polizei) von einer theoretischen Schulung kommen, in der denen Wissen ohne Verstand eingeprügelt wurde.
    Dieses theoretische Wissen versuchen die dann anschließend bei einer Kontrolle praktisch anzuwenden.

    Das dieses in der Regel schief läuft, ist allgemein bekannt. Nur sind Kontrollorgane so arrogant und unwillig, dieses zuzugeben.

  8. Sven
    Sven 25/07/2010

    @David:
    Also, so „theoretisch“ sind die Jungs von der BAG nun auch nicht, und gerade die sind es, welche noch recht human (und sehr häufig auch nur mit einem DuDu) zum Nachbessern auffordern.
    Die Kappsköppe in grün bzw nun vermehrt in blau sind da schon ein ganz anderes Kaliber – das sind meist die echten Theoretiker, die Dir einen vom Pferd erzählen wollen.
    Ich kann jedem nur raten, möglichst formschlüssig, mit möglichst vielen Antirutschmatten, und möglichst vielen Gurten zu sichern … ruhig auch mal mit ein, zwei oder drei Gurten mehr als errechnet, denn die Software, die manche Busse der Polizei zum „Errechnen“ der LaSi dabei haben, taugt meist für 5 Cent nichts.

    Das ist übrigens einer der Gründe, warum ich keine Plane mehr fahren will, und auch nurnoch verplombte WABs aufnehme, denn streng betrachtet ist meine Ladung die WAB (Wechselbrücke), und wenn die dann auch noch verplombt ist, ist meine Ladungssicherung in dem Moment abgeschlossen, in welchem ich die Brücke sicher auf dem Gestell verschraubt habe.

    @Ralf:
    LaSi in Deutschland ist mehr eine Empfehlung als Gesetz – es lohnt sich immer, gegen Bescheide vorzugehen, da es nur Richtlinien sind, die von einem Haufen Ingenieure (VDI) ausgearbeitet wurden.

  9. Ralf
    Ralf 25/07/2010

    @Sven: §22 StVO: […] Es sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.
    Absatz 1.1 VDI 2700: […] stellen somit die anerkannten Regeln der Technik dar.
    BGH (VII ZR 184/97): Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter

    Um mal das Chaos perfekt zu machen: Die VDI haben es sich selber ins Vorwort geschrieben das ihr Regelwerk die anerkannten Regeln der Technik darstellen. Aufgrund von fehlenden Alternativen muss man leider davon ausgehen das sie damit Recht haben und somit Gesetzescharakter haben.
    Man könnte auch nach DIN EN 12195-1 sichern, DIN-Normen geben jedoch nur selten konkrete Anweisungen. Die DIN EN 12195 bildet das minimalste an LaSi ab was man (in Europa) machen muss. Dies genügt vielleicht z.B. in Belgien, in Deutschland kann man damit jedoch Probleme bekommen.

    Das Problem beim Einspruch ist das kaum ein Richter sich mit dem Thema auseinander setzen will. Bei meinem Verfahren wurde die Anhörung eines Gutachters verweigert, die Meinung der beiden Dorfpolizisten reichte der Richterin aus. Gesetze sind in Deutschland eher willkürlich, da hat sich kein Richter dran zu halten. Und wenn die Richter meinen der Kläger hat die besseren Argumente, dann werden selbst DIN-Normen schon mal obsolet.

    @hajo: Es will sich mit Sicherheit kaum ein Fahrer aus der Verantwortung stehlen. Man macht was man kann und soweit man es beherrscht. Man sichert also nach besten Wissen und Gewissen. Dies ist aber leider oft nur der Stand der Technik, muss also nicht unbedingt den Regeln der Technik entsprechen.
    Nehmen wir mal an ein Bündel Stahlstangen wird von allen Fahrern mit 6 Gurten gesichert. Dies reichte bisher aus da man davon ausging das die Stirnwand 5 Tonnen Last aufnimmt.
    Plötzlich stellt jemand fest das es sich bei einem Bündel Stahlstangen um eine punktuelle Belastung der Stirnwand handelt und 6 Gurte nicht ausreichen, es müssten 8 sein.
    Richtig. Das klingt diffus und teilweise albern. Aber genau das ist es, womit man sich als Fahrer tagtäglich rumschlagen muss. Kann man dem Fahrer daraus einen Strick drehen? Er ist jahrelang so gefahren und hat mit Sicherheit auch die eine oder andere gefährliche Situation überstanden. Er handelt nach besten Wissen und Gewissen und wird dennoch bestraft.
    Versuch mal einen Arzt zu verklagen weil er dich nicht nach den neuesten Erkenntnissen der Medizin behandelt. Da wirst du kläglich dran scheitern.

    Ich habe auch kein Verständnis für Fahrer die überhaupt nicht sichern oder davon ausgehen das ein alter zerschlissener Gurt 5 Tonnen schwere Paletten auf einer öligen Ladefläche sichern kann. Jedoch kollidieren beim Thema LaSi regelmäßig die Erfahrungen der Fahrer mit den Berechnungen der Ingenieure. Da wird gerne mal behauptet man sei eine rollende Bombe weil zwei Gurte fehlen und der LKW wird still gelegt. An dem Punkt hört mein Verständnis für Kontrollen und die Ordnungshüter einfach auf.

  10. Olti
    Olti 25/07/2010

    Ich als Laie frage mich, ob diese Folien überhaupt geeignet sind, die Backsteinpackete auf Dauer zusammenzuhalten.
    Wohlfühlen würde ich mich mit dem gezeigten Gespann auf der Straße jedenfalls nicht.

  11. Spacefalcon
    Spacefalcon 25/07/2010

    Zu der Folie kann ich nur sagen, dass sich Schrumpfhauben aus PE, um welche es sich hier handeln dürfte, auf Dauer nicht stand halten, da die Folie nicht UV-beständig ist.

    Wird zu sehr / lange der Sonne ausgesetzt, ‚zerbröselt‘ sie, still und leise vor sich hin, das hat sie aber mit fast allen Kunststoffolien gemeinsam. Außer es handelt sich um UV-beständige, logischerweise. 😉

    Eine rhetorische Frage: Weiß einer, warum mich meine alter Ausbildungsbetrieb momentan, obwohl schon seit Jahren nicht mehr existent, verfolgt? *grummel

    Was das Thema LaSi anbelangt…. und ich zitiere:
    „Ach was, das geht schon, da schmeißt einen Gurt drüber und gut ist das!“, sagte der Staplerfahrer und verschwand um die Ecke…

  12. zeyringer
    zeyringer 26/07/2010

    Auch als kompletter Laie (und nur PKW-Fahrer) will ich mich an dem Rätsel versuchen 😉

    Man hätte vermutlich ganz vorne mit der Ladung beginnen müssen, allerdings ist die Wand wohl nicht so hoch wie die Ladung 😕

    Ansonsten schaut das so aus, als hätte man die Paletten einfach so auf die Ladefläche gestellt 🙁

  13. Jan
    Jan 26/07/2010

    @Ralf, Beitrag 4
    zugegeben, man hört selten davon, dass Halter und Verlader zur Verantwortung gezogen werden. Polizist Ralf Lorenz schreibt auf seiner Seite lasi.biz über einen Fall, in dem der Verlader dann schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht aufs Maul bekommen hat.

    Zwei schöne Beispiele hab ich auch noch.
    1. Mir wurden zur LaSi 0 (in Worten null) Stangen mit auf die Reise gegeben (Kühler). Ums kurzzumachen: Kontrolle, Reise beendet, Scheff zahlt, Verlader zahlt, gegen mich wurde nichtmals eine Anzeige geschrieben.

    2. Bei meiner Ex Firma hatte jeder (Kühl)LKW mindestens 12 Stangen an Bord. Meisst mehr. Ein grosser Pool lagert ausserdem in der Schlosserei. Ein Kollege (Qualifikation: reicht mit den Füssen an die Pedale) hat drei Paletten leere Fleischkisten geladen. Auf dem gesamten Zug 20 Stangen. Zwei Stangen hätten genügt um die Ladung mit über 100% nach hinten zu sichern. Gesichert war: nix. Faulheit. In meinen Augen ist dafür der Fahrer zu 100% selbst und alleine verantwortlich. Ende vom Lied:
    Fahrer zahlt.
    Chef soll doppelt Zahlen: Halter und Verlader.
    Chef delegiert die Verantwortlichkeit im nachhinein an einen Kollegen aus dem Lager, der zahlt auch. Dafür hat Scheff (mehrfacher Millionär) dann 150€ gespart. War ganz grosses Kino.

  14. hajo
    hajo 26/07/2010

    @ Jan (off topic)
    „Qualifikation: reicht mit den Füssen an die Pedale“
    das ist sicherlich subjektiv, aber allein das Bild … 😀

  15. cohn structa
    cohn structa 27/07/2010

    uups – da habe ich aber was losgetreten…

    Das Bild wurde 2007 an der Ausfahrt Penrith M6 Liverpool-Glasgow aufgenommen – im Kreisverkehr. Ich bin noch heute fassungslos. In GB habe ich aber so manch eigenartiges Gefährt gesehen – auch legale, wie die 5 oder 6 m (?) hohen LKW.

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