Heute ist Samstag, heute ist Feiertag. Also ein eigentlich ganz normaler Samstag. Na ja, nicht ganz – auf den Strassen dürfte weniger Verkehr sein, da die Geschäfte geschlossen haben.
Trotzdem darf ich an diesem Samstag deutsche Strassen mit einem Lkw nicht benutzen und muß stattdessen den Tag auf einem Autohof verbringen und das bis 22.00 Uhr. Dann darf ich wieder fahren, bis 24.00 Uhr, also genau zwei Stunden – denn dann beginnt das Sonntagsfahrverbot.
Welch ein Schwachsinn…
Uffz, diese ganzen Vorschriften … welche praxisferne Bürokraten haben das wohl zusammengeschustert 🙁
Dabei sollten sie eigentlich den Berufskraftfahrern hilfreich sein 😕
ein we oder feiertag auf einemm rasthof hat nichts mit erholung zu tun. es ist einfach nur blindes totschlagen der zeit und sonntagabend fährt man unausgeruht weiter. diese fahrverbotsregelung ist völlig überholt, die derzeitigen lenk und ruhezeiten gehen völlig an der praxis vorbei. das ist typischer scheiss von beamten, die von der materie null ahnung haben.
Tja, das echt doof.
Das war mir vorher gar nicht bewusst.
Und ob man diese 2 Stunden wirklich fährt, sollte man sich gut überlegen! Wer weiß ob man dann einen Parkplatz findet….
Klar kommt bei solchen komplizierten Regelungen auch hier und da mal Schwachsinn raus. Auch klar ist das der Fahrer dann die „Arschkarte“ gezogen hat wenn er das ganze Wochenende auf irgend einem Parkplatz in der Pampa steht.
Allerdings muss man ja auch sehen warum und wieso es Sonntagsfahrverbote und Ruhezeitregelungen gibt. Und warum immer stärker Kontrolliert, und bei verstößen härter Bestraft wird. Der Anlass dafür waren Exzesse (Lenkzeitüberschreitungen etc.) in der Vergangenheit. Natürlich sind die Regelungen bei weitem nicht perfekt, allerdings konnte mir bisher auch noch keiner schlüssig Erklären wie man es wirklich besser machen könnte…
Grüße