Heute verhandelt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel über Überholverbote für Lastwagen auf 15 Autobahn-Abschnitten des Landes. Diese befinden sich auf den Autobahnen 7 und 45 in Nord- und Mittelhessen.
Ein selbstständiger Fuhrunternehmer aus Kiel will die Aufhebung der Verbote erreichen und hat deshalb das Land Hessen verklagt.
Der Grund für die Klage ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Überholverbote an diesen Stellen fehlen. Die Verbote seien nicht etwa an Unfallschwerpunkten verhängt worden, sondern politisch motiviert. «Man will möglichst die linke Fahrspur für die schnellfahrwilligen Pkw-Fahrer freiräumen», sagte der Anwalt D. Kettler.
Offenbar ärgern den Einzelunternehmer nicht nur Überholverbote in Hessen. Bundesweit liefen ähnliche Verfahren seines Mandanten, sagte sein Anwalt.
In erster Instanz und bei außergerichtlichen Einigungen habe der Unternehmer auch bereits die Aufhebung mehrerer Überholverbote erreicht.
Endlich einer, der sich gegen die oftmals sinnosen Überholverbote wert.
Ich unterstütze dieses Handeln voll und ganz!
Ich bin gestern und heute die A5 südlich von Pforzheim gefahren – Hölle pur! 100 km LKW-Überholverbot! Geschwindigkeit halten kann auch kaum einer – somit hat man 100 km Stress durch Bremsen und Beschleunigen vor sich – oder man setzt den Tempomaten auf 75 km/h, um sich dann jedoch den Zorn von den hinteren zuzuziehen – einfach nur zum Kotzen! Mal von dem sinnlosen Dieseldurchjagen ganz abgesehen!
Moin Sven,
dann empfehle ich Dir mal die Brenner- und Inntalautobahn von Modena bis zum Inntaldreieck. Da besteht auf mehr als 550 Kilometer ein Lkw – Überholverbot.
Hm… das Problem bzgl. der Sinnlosigkeit könnte man doch schnell lösen. Mit einem Gesetz, das das Überholen für LKWs auf ALLEN 2-spurigen Autobahnen verbietet. 🙂
Genau Thomas – und im Gegenzug ein generelles Tempolimit von 100 km/h für Pkw auf ALLEN Autobahnen 🙂
@Thomas
Ich freue mich über jeden LKW-Fahrer der durch einen Spurwechsel mir das Einfädeln auf die Autobahn die Spur wechselt. Ich beschleunige nicht wie blöd mein PKW (überhole rechts (ist verboten)), sondern gewähre dem Überholenden mit Lichtzeichen ein gefahrloses Einscheren. Frisches Obst und Gemüse, oder Neuheiten bei „Ich bin doch nicht blöd“ scheinen Dich nicht zu intersessieren, sondern Vollgas bis der Arzt kommt.
@Maik
LKW dürfen nur 80 km/h, gleiches Recht für alle. Dann bräuchten wir nur einspurige Autobahnen und der Stau führt von Flensburg bis München.
@ Doro: Schon habe ich eine Ausrede, weshalb ich zu spät bei einem Kunden bin: Natürlich der Stau 🙂 .
@Doro: Frisches Obst und Gemüse (saisonales) bekomme ich auf meinem lokalen Wochenmarkt. Das muß nicht tausende von Kilometer transportiert werden. Auch die Milch muß nicht aus dem Allgäu nach norddeutschlandkommen, wo wir doch selbst soviele Kühe hier haben (deren Milch wahrscheinlich ins Allgäu…).
Und Vollgas muß auch nicht wirklich sein. Ist aber schon lästig von einem Elefantenrennen zum nächsten hüpfen zu dürfen.
@Maik: Sagen wir 130 😉
@Sven: Und wenn auf zweispurigen Autobahnen das Überholen erlaubt wird dürfen dann zig PKW ständig abbremsen und beschleunigen, weil wieder ein LKW-Fahrer seinen Kollegen mit deutlichst unter 20km/h (manchmal ist man froh, wenn es 2km/h Differenz sind) überholen muss.
Ich kenne die A12 (alias Warschauer Allee) noch gut aus Zeiten, wo es kein Überholverbot bestand. Da war es aus Sicht des PKW-Fahrers eine angenehme Fahrt, wenn man auf den 55km weniger nur 5-6 mal auf 90km/h abgebremst wurde. Im worst case ist man die Hälfte der Strecke hinter irgendwelchen Überholmanövern versauert. Mein Rekord waren ca 2:30min, die ein Elefantenrennen zweier LKW dauerte – auf ner zweispurigen Autobahn. Und selbst auf dreispurigen Autobahnen wird es geschafft, den Verkehr lahmzulegen: LKW überholt LKW, da kommt auf der Auffahrt ein weiterer dazu – also wird nach links gerutscht und die A2 mal eben auf 85km abgebremst – auch das deutlich >1min gedauert und es haben locker hundert Autofahrer sinnlos bremsen & beschleunigen dürfen.
@Doro: Du darfst sehr wohl rechts auf dem Beschleunigungsstreifen überholen (STVO § 42 Abs. 6 Buchst. 1 e) Und Abgesehen davon heißt das nicht umsonst BESCHLEUNIGUNGSstreifen – damit man dort beschleunigt und nicht erst auf den Fahrstreifen. Ein Motor freut sich, auch mal kurzzeitig jenseits der 4000Upm getreten zu werden 🙂
OH ja dich A12… Ohne überholverbot is die(generell die Warschauer Allee(A12-A10(südlicher Teil)- A2)) der Horror… Aber wenn die Bahn dreistreifig ist hab ich kein Problem mit Überholenden LKW´s…