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Ein frommer Wunsch

Schöne Meldung auf Radio Gong.de:

Lkw- und Pkw – Fahrer sind nach Angaben der Polizei deshalb dazu verpflichtet, Eis und Schnee von ihren Fahrzeugen zu entfernen, sonst müssen sie mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.

Kann mir die Polizei auch erklären, wie ich das handhaben soll?
Es gibt Bestimmungen die mir untersagen, die Plane in vier Metern Höhe zu säubern. Darüber hinaus gibt es auch kaum technische Möglichkeiten dazu, denn nur auf den wenigsten Rast- und Autohöfen gibt es Container oder Gestelle, von denen aus ich die Plane von Schnee und Eis räumen kann.
Selbst das Losschlagen der Eisplatten von unten (indem ich mit einem Besen o.ä. von unten gegen die Plane stoße) bringt in der Regel nichts, da ich die Platten nur zerkleinere, aber nicht vom Auflieger entferne.

Was fehlt sind Sicherheitssysteme die verhindern, dass sich überhaupt Eis auf Planen bilden kann. Da gibt es z.B. Luftsäcke, die sich mittels Druckluft aufbauen und die Plane etwas anheben, so das das Wasser gleich ablaufen kann und sich kein Eis bildet.
Diese Geräte sind nicht teuer und bereits die Hersteller müßten verpflichtet werden, Ihre Fahrzeuge mit diesen Sicherheitssystemen auszustatten.

6 Comments

  1. Ralf
    Ralf 13/01/2009

    Tipp meines Fahrlehrers (war tatsächlich ernst gemeint): Schlangenlinien fahren und ein-, zweimal heftig bremsen … 😀

    Rein rechtlich gesehen müsstest du eine Leiter nehmen und dann Stück für Stück die Plane frei räumen.
    Oder du baust in die Plane Heizdrähte ein und lässt Schnee und Eis schmelzen 😉

  2. 2hochn
    2hochn 13/01/2009

    Gerade mal per livestream reingehört:
    „Radio gong!
    100% die besten Hits, mit weniger solltet ihr euch NCIHT zufrieden geben.
    Wir spielen die BESTEN hits.“

    Wenn ich sowas höre schalte ich um, da ist einfach ein reflex, tust mir leid das du nicht immer im sendegebiet von wdr2 fährst.

  3. Maik
    Maik 13/01/2009

    @ Ralf: Wenn schon Heizdrähte, dann setzte ich den ganzen Auflieger unter Strom – schreckt gleich Diebe ab 🙂

    @ 2hochn: Ein Großteil der Leute will doch so etwas hören.
    Ich höre auch lieber Sender wie 1Live, WDR2, HR1 oder SWR1.
    Empfehlen per Livestream kann ich Dir auch DRS3 aus der Schweiz.

    Das nur mal so am Rande 😉

  4. hajo
    hajo 14/01/2009

    „.. die Hersteller müßten verpflichtet werden, Ihre Fahrzeuge mit diesen Sicherheitssystemen auszustatten“
    ist ja ganz schön, lieber Maik, wenn man jemanden hat, dem man den schwarzen Peter zuschieben kann, aber sind denn die Kunden (Spediteure) bereit, den Mehrpreis zu zahlen?
    .. und bleibt nicht jetzt letztendlich alles erst einmal beim Fahrer, der hat doch den Ärger?
    .. und Derjenige (m/w), dem die „Brocken“ vor die Kiste fallen, ist sicherlich auch wenig begeistert.

    So kommt Hölzchen zum Stöckchen!
    Gruss und gute Fahrt
    Hajo

  5. Mathias
    Mathias 14/01/2009

    Der eine schiebt es auf den anderen…

    Mein Chef ist letzte Woche auf dem Weg zur Arbeit über den Nord-Ostseekanal Richtung norden fast drauf gegangen.

    Eine vom LKW gerutschte Eisplatte hat die Scheibe auf der Fahrerseite des Wagens durchschlagen. Scherben und Stücke der Eisplatte lagen über all im Auto verteilt. Das Auto sah derb aus und ich bin froh nicht in diesem Auto gewesen zu sein.

    Dennoch, ich kann Maiks Haltung schon nachvollziehen. Eine Reinigung mit den Mitteln die man am LKW dabeihaben kann, ist kaum möglich. Die Idee der Luftsäcke in den PLanen klingt gut, aber was passiert bei anderen Aufliegern?

  6. Leser
    Leser 17/01/2009

    Wenn ich meine persönliche Meinung äußern darf:
    1. Ich halte es nicht für sinnvoll, dem Hersteller den Einbau von „Anti-Eis“-Sicherheitssystemen vorzuschreiben, da dies ohnehin nur deutsche Hersteller betreffen kann. Es bringt allenfalls etwas, wenn die Zulassung eines LKW nur dann erteilt wird, wenn entsprechende Sichersysteme nachgewiesen werden, da diese Regelung eben nicht durch im Ausland produzierte Fahrzeuge umgangen werden könnte. Wenn allerdings unsere Nachbarländer keine entsprechende Vorschriften haben, würde das Problem nur reduziert, aber bliebe im Grundsatz bestehen.
    2. Wenn du den LKW nicht von Schnee und Eis befreien kannst, musst du dir eben die Gewissensfrage stellen: „Ist es das kleinere Übel, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird (weil du nicht losfährst) oder soll ich lieber den Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen, um den Auftrag zu erledigen (wenn sich zur falschen Zeit am falschen Ort Eis löst, kann dies durchaus passieren – siehe Eintrag 5)?“
    Mit negativen Konsequenzen musst du so oder so rechnen, obwohl du am wenigsten für die unglückliche Situation verantwortlich bist.

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