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Schlagwort: Strafen

Mutanten verbocken so einiges

Ich wundere mich immer wieder, wie ein eigentlich nettes Volk zurück zum Affen mutieren kann, sobald es zwei oder vier Räder unter sich hat.
Da wird gedrängelt und überholt, bis sprichwörtlich die Fetzen fliegen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind makulatur – wer sich daran hält, wird mit irgendwelchen obskuren Handzeichen bedacht. Aus einem Fahrstreifen werden drei oder vier, der Gegenverkehr wird schon Platz machen. Wenn nicht, fliegt halt der Aussenspiegel in die Botanik. Was sollt’s, der Innenspiegel reicht auch.
Umso mehr wundert mich dieses Verhalten der Italiener – wo doch die Strafen für diverse Verkehrsvergehen zu den höchsten in Europa zählen.

So zahlen Autofahrer, die mehr als 40 km/h zu schnell fahren, 500 bis 2000 Euro Strafe. Wer sogar 60 km/h schneller als erlaubt fährt, wird mit bis zu 3200 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzlich droht ein Fahrverbot auf italienischen Straßen.
Fahranfänger mit Pkw-Führerschein dürfen auf Schnellstraßen maximal 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren.

Ebenso müssen Alkoholsünder kräftig zahlen. Wer mit mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, zahlt bis zu 2000 Euro. Bei betrunkenen Fahrern, die im eigenen Fahrzeug mit mehr als 1,5 Promille erwischt werden, wird das Auto beschlagnahmt und enteignet.
Das für Berufskraftfahrer ein absolutes Alkoholverbot gilt, versteht sich von selbst.

Auch an Zebrastreifen muß gehalten werden. Wer das nicht macht, zahlt zwischen 150 und 600 Euro. Übrigens: Wer den Motor im Stand laufen lässt, handelt natürlich auch gesetzwidrig und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft. Eine Standklimaanlage ist nicht wesentlich teurer.

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Nein, ich mag Ihn nicht

Gelesen bei www.fr-online.de:

Der hessische Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) will Verstöße gegen das Nachtfahrverbot von Lastwagen härter bestrafen. „Wer das nächtliche Fahrverbot missachtet, soll nicht länger mit 20 Euro davonkommen“, sagte Posch am Freitag in Wiesbaden.

Die Abschreckungswirkung sei damit nicht hoch genug. Wer zum ersten Mal erwischt werde, solle künftig 300 Euro zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben. Wiederholungstäter sollen mit 500 Euro und zwei Monaten Fahrverbot bestraft werden.

Oh je Posch, wo hat man Dich denn ausgegraben? Das Loch muß wirklich tief sein, denn in den oberen Erdschichten findet man solche Menschen wie Dich nicht.
Aber vielleicht bist Du auch nur zu oft mit Deinem Schädel auf irgendeinem Schreibtisch aufgeschlagen. Das würde diesen tollen Vorschlag der da von Dir kommt, zumindest einigermaßen erklären.

Wer ein Fahrverbot für das Nichtbeachten einen Durchfahrtverbotes fordert, hat für mich einen an der Waffel. Oder anders ausgedrückt: Den kann ich nicht mehr ernst nehmen. Der Weiterbau der A 49 wurde jahrelang verpennt und hinausgezögert. Das soll ich als Lkw – Fahrer jetzt büßen?

Nein Posch, so einfach geht das nicht. Dein Vorschlag zur Änderung des Bußgeldkataloges kommt im Bundesverkehrsministerium eh nicht durch, da bin ich mir sicher. Trotzdem ist es bedenklich, dass Politiker mit solchen Vorschlägen immer wieder auf Rattenfang gehen. So leistet man der Politikverdrossenheit weiter Vorschub.

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Erhöhte Strafen in Österreich

Nachdem vergangene Woche Italien die Strafen für Verkehrsdelikte drastisch erhöht hat, zieht Österreich am 1. September nach.
Wer auf Autobahnen bei erlaubten 130 km/h bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss künftig mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Bis zu 20 km/h zu schnell kosten 35 Euro und bei einer Überschreitung von 30 km/h werden 50 Euro fällig.
Gestoppte Verkehrssünder müssen sofort zahlen. Ist den österreichischen Beamten nur das Kennzeichen bekannt, beträgt die Strafe 30 Euro für Tempoverstöße bis zu 10 km/h, 45 Euro für bis zu 20 km/h und 60 Euro für bis zu 30 km/h.
Wer innerorts 40 km/h oder ausserorts 50 km/h zu schnell ist, muß mit einer Strafe von mindestens 150 Euro und einem Fahrverbot von 2 Wochen rechnen. Diese Sanktionen kann auch deutsche Staatsbürger treffen und gilt dann für das österreichische Staatsgebiet.
Fährt man trotzdem und wird dabei erwischt, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was strafrechtliche Folgen hat.

Die Strafe für Alkoholfahrten wird ebenfalls am 1. September erhöht. Der Strafrahmen beträgt dann zwischen 300 und 5 900 Euro, zudem sind Fahrverbote vorgesehen.
Generell gilt: Wer in Österreich das Bußgeld nicht sofort zahlt, muss ab 25 Euro mit einer Vollstreckung in Deutschland rechnen.

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