Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Schlagwort: Sachsen

Ein Vertrag Made in Sachsen

Hier mal einige Auszüge aus dem Arbeitsvertrag einer sächsischen Transportfirma:

Saechsischer Arbeitsvertrag

Saechsischer Arbeitsvertrag

Die Fahrer bekommen also seit dem 1. Januar diesen Jahres 1 600 Euro Brutto. Was haben die bis Dezember verdient? Aber es ist vielleicht besser, wenn es keiner erfährt. Laut diesem Vertrag erstreckt sich deren Arbeitsbereich nicht nur auf den Nahverkehr. Obwohl, selbst dafür ist dieser Lohn ein Witz.

Saechsischer Arbeitsvertrag

In den Anlagen zum Arbeitsvertrag finden sich auch Anmerkungen zur Arbeits- und Bereitschaftszeit. Steht ein Fahrer dieser Firma z.B. im Stau, dann ist das keine Arbeitszeit. Oder muss er stundenlang vor der Schweizer Grenze warten, bis er endlich den Zollhof erreicht, um die Grenzabfertigungen durchzuführen, gilt das ebenso als Bereitschaft. All das wird nicht bezahlt:

Anlage zum Arbeitsvertrag

Wer den kompletten Vertrag lesen möchte, kann das gerne tun. Ich habe den mal hoch geladen. Dabei sind auch Anmerkungen an den Arbeitgeber von dessen Rechtsanwalt. Namen und Firma wurden natürlich unkenntlich gemacht.
Achso. Noch ein kleiner Hinweis. Die pdf-Dateien sind ziemlich groß.

Arbeitsvertrag Teil 1: >>>
Teil 2: >>>
Teil 3: >>>

Dienstanweisung Fahrpersonal: >>>

Hinweis Bereitschaft: >>>

Hinweis für Arbeitgeber: >>>

Nachtrag: Im Dezember habe ich über die SVG – Seminare zum Thema Mindestlohn geschrieben. Wie Arbeitgeber genau das umzusetzen versuchen, schrieb mir vorhin ein Leser auf Antwort auf diesen Beitrag:

Arbeite bei einer Spedition aus Sachsen. Habe einen Arbeitsvertrag von 2000 Euro brutto, plus Zulagen und Spesen.

Meine Chefin kam auf die Idee, mir seit dem 1. Januar für die 208 erlaubten Arbeitsstunden 8,50 Euro Stundenlohn zuzahlen und für die Stunden die darüber hinaus gehen nur 5 Euro/Std. zuzahlen. Also weniger als zuvor.
Das Problem ist, das die SVG auf diese hirnrissige Idee kam. Meine Chefin fiel plötzlich ein, das wir ja nur 208 Stunden im Monat Arbeiten dürfen (laut Arbeitsschutzgesetz) und die restliche Zeit als Bereitschaftszeit in den Abrechnungsbüchern auftaucht.

Habe mich aber erfolgreich gegen den neuen Arbeitsvertrag gewehrt, so das mein Gehalt vom letzten Jahr bestehen bleibt. Das Problem ist aber, das in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen es derzeit keinen gültigen Tarifvertrag gibt und das wir Kraftfahrer von den Gewerkschaften alleine gelassen werden. Also führt man hier alleine einen Krieg gegen diese Berechnungen und diese Arbeitgeber.

21 Comments