Stefan aus der Schweiz hat mich darauf hingewiesen, dass das Schweizer Bundesgericht mit Entscheid vom 28. Oktober 2009 (47 seitiges Gerichtsurteil unter https://relevancy.bger.ch/pdf/azabvger/2009/a_05553_2008_2009_10_28_t.pdf) entschieden hat, dass die Erhöhung der LSVA nicht rechtsmässig ist.
Ausserdem verwies er auf einen Artikel in der Schweizer Zeitschrift Weltwoche, in der dargelegt wurde, dass der Schwerverkehr alle seine Kosten deckt.
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Danke Stefan.
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