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Schlagwort: Kritik

Offener Brief an das BAG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Marquardt,

laut Ihrer Internetseite überwacht das BAG “die Einhaltung des Fahrpersonalrechts, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten. Es ist auch zuständig für die diesbezüglichen Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene“.

Wie ich den Medien (z.B. WDR Westpol, Fahrerstammtisch Aachener Land etc.) aber leider entnehmen musste, verweigert das BAG offensichtlich die besagten Kontrollen und unterstützt so die vorsätzlichen Verstöße gegen die Wochenendruhezeiten der ausländischen LKW-Fahrer, was von deren Unternehmern weidlich ausgenutzt wird!

Das sehe ich als vorsätzliche Arbeitsverweigerung, Beihilfe und Unterstützung einer Rechtsbeugung durch vorsätzliche Untätigkeit – einer Rechtsbeugung zum Vorteil ausländischer Unternehmer, die sich dadurch einen Kostenvorteil gegenüber der deutschen Transportwirtschaft ergaunern.

Die schwarzen Schafe unter diesen Unternehmern können ganz gezielt mit diesen Kostenvorteilen planen, weil sie keinerlei Kontrollen und Sanktionen zu befürchten haben. Erst recht nicht, nachdem aus Ihrem Hause öffentlich verkündet wurde, dass Sie nicht kontrollieren könnten. Wie in dem Bericht in der Sendung Westpol des WDR vom 03.11.13 zu sehen war, verweigert das BAG die besagten Kontrollen – ganz im Gegensatz zu den verantwortlichen Behörden in den Nachbarländern Belgien, Frankreich, Niederlanden, Dänemark, Österreich und auch Schweiz!

Das ist nicht weiter hinnehmbar! Ich fordere Sie daher dringend auf, dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu ändern! Es kann nicht angehen, dass korrekt arbeitende Speditionen benachteiligt werden, wenn sie das Gesetz achten!

Das BAG hatte im Zeitraum von April bis Juni 2014 1.800 in- und ausländische BKF befragt.

1.) Hier muss natürlich sofort die erste Frage gestellt werden:

„Warum wurden denn innerhalb von 3 Monaten nur 1.800 BKF im internationalen gewerblichen Güterkraftverkehr befragt oder wurden gar nicht mehr kontrolliert ?“

2.) Die zweite Frage müsste eigentlich nicht gestellt werden:

„Warum wurde aufgrund der befragten international tätigen BKF, kein Fazit erstellt. Oder wurde gar keine Konsequenz bei der offiziellen Untersuchung beabsichtigt ?“

3.) Eine dritte sehr wichtige Frage bleibt ebenso offen:

„Was passiert mit den Ergebnissen, die natürlich auf keinen Fall repräsentativ verarbeitet werden dürften, denn sie geben die tatsächliche Wirklichkeit grundsätzlich nicht wieder. Oder soll etwa die Bundesregierung daraus ein Fazit ziehen?

Solange diese 3 Fragen von der BAG nicht beantwortet wurden, geht die A.i.d.T. davon aus, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung nur zum internen Gebrauch und zur allgemeinen Kenntnisnahme stattgefunden haben. Grundsätzlich dürfen diese Ergebnisse in Deutschland und in der EU-Administration auch nicht verwertet werden!

Begründung:

Im Mittelpunkt der Untersuchung standen Fragestellungen in Zusammenhang mit den Tages- und Wochenruhezeiten der BKF sowie deren Zufriedenheit mit ihrem Beruf und den vorherrschenden Rahmenbedingungen.

1. Die BAG hatte nicht beachtet, dass der Begriff: „BKF“ ab dem 10.09.2014, aufgrund der Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003, auch überall innerhalb der EU rechtsgültig geworden ist.

2. Jedem international tätigen BKF ist bekannt, dass Bulgaren und Rumänen als BKF, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen müssen. Wie das BAG in fälschlicher Weise feststellte, verbringen angeblich nur 70 % der bulgarischen und nur 56 % rumänischen BKF während ihrer Wochenruhezeit im bzw. beim LKW Fahrerhaus.

3. Wenn bei den aus Bulgarien stammenden BKF der Anteil, die nicht ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am familiären Lebensmittelpunkt verbringen, (nur bei rund 8 % liegt) , stimmen natürlich auch die 70 % nicht, die laut Befragung, von den bulgarischen BKF im oder am Fahrerhaus verbracht werden. Wo bleiben die restlichen 22 % der BKF?

4. Wieso wurde bei der Untersuchung überhaupt nicht der familiäre Lebensmittelpunkt aller BKF in den Vordergrund gestellt? Das steht sogar als „Wohnsitz des Fahrers“ im „BAG Kontroll-Leitfaden“ vom 15.09.2014, der von den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder vorher abgestimmt wurde. Hier hat natürlich das BAG den Sinn und Zweck total verdreht !

5. Im BAG Kontroll-Leitfaden Nr. 3.10 „An- oder Abreise zum Fahrzeug“ steht wörtlich:

„Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte des Arbeitgebers (Arbeitsplatz) gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz/ Betriebsstätte übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als „Bereitschaftszeit“ oder „andere Arbeit““.

Damit stellt die BAG die Kontroll-Richtlinie 2006/22/EG selbst ad absurdum dar.

6. Den Begriff „Bereitschaftszeit“ hat sicherlich nur das BAG erfunden, denn im Arbeitsrecht und im EU-Recht gibt es ihn nicht, denn wenn, dann nur den „Bereitschaftsdienst“. Beim Begriff: „Fahrzeug“ wurde sicherlich der LKW gemeint und beim Begriff: „Arbeitsplatz“ ist sicherlich auch der LKW gemeint.

Kennen die verantwortlichen Herren denn nicht das EuGH Urteil C-297/99 vom 18. 01. 2001 – „Weg zum LKW = Lenk- und Arbeitszeit“ ? Weiß denn das BAG nicht, das beim BKF grundsätzlich an der Haustür des familiären Lebensmittelpunktes des BKF, die Dienst- und Arbeitzeit beginnt, sowie damit auch die Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten?

7. Was ist hierbei im Zusammenhang mit der Untersuchung/Befragung bzw. den Kontrollen überhaupt von der BAG gemacht worden? Da ist keinesfalls beweisbar z.B. die Arbeitnehmer-Entsendung, die Arbeitnehmer-Überlassung, die Freizeit-Bescheinigung, die Fahrer-Bescheinigung berücksichtigt bzw. kontrolliert worden, obwohl das BAG dazu verpflichtet gewesen wäre! Das das BAG nur eine Befragung ohne eine gleichzeitige Kontrolle durchgeführt hatte, wäre selbst für das BAG ein echtes Armutszeugnis zu ihrem angeblichen Können gewesen.

8. Auf Seite 21 der Untersuchung steht wörtlich:

„Bei allen abgebildeten Gruppen stimmte weit mehr als die Hälfte der Befragten der Aussage zu, dass der Platz in der jeweiligen Kabine ausreichend sei. (ausreichend = Schulnote 4).
Bei einem Vergleich der Einschätzungen der Kraftfahrer aus den jungen und alten EU-Mitgliedstaaten fällt auf, dass der Anteil der Kraftfahrer aus den alten EU-Mitgliedstaaten, der das Platzangebot als ausreichend bewertet, größer ist“.

Wenn diese Aussagen als glaubwürdig und repräsentativ für die EU-Kommission und dem EU-Parlament benutzbar würden, ist damit ausgeschlossen, das sich jemals an der angestrebten Fahrerhaus größe etwas positives verändern wird.

9. Besonders unverständlich ist auf Seite 25 die wörtliche Aussage:

„Rund 4 % der befragten Kraftfahrer würden gerne mehr Zeit mit der Familie verbringen, häufiger zu Hause sein, längere Ruhezeiten haben bzw. erhoffen sich eine neue bzw. eine flexiblere Gestaltung der Lenk und Ruhezeiten“.

Mit dieser Aussage ist ebenso die BAG Befragung beweisbar unglaubwürdig, denn allabendlich ist von den BKF auf den Raststätten das Gegenteil zu hören. Am schlimmsten jedoch wenn man den BKF an den Warenannahmen der Discounter zuhört.

Mein Fazit:

Das BAG bildet selbst in dieser kleinen Studie die dramatischen Zustände auf den bundesdeutschen Autobahnen ab. Sie hat nunmehr aus der eigenen Befragung eine Tatsache geschaffen, die sie jedoch weiterhin nicht zu kontrollieren gedenkt. Die Befragung des BAG hat mehr Schaden als Nutzen eingebracht, da mit den 1.800 Befragten, es extrem wenige BKF waren, obwohl es alleine in Deutschland bis zu 400.000 und EU-weit ca. 3 Mio echte Fernfahrer gibt, die ihre Ruhezeit – zum Teil auch unregelmäßig – im LKW-Fahrerhaus verbringen müssen. Also ist die Befragung völlig unglaubwürdig und somit grundsätzlich auch nicht zu gebrauchen.

Was das BAG macht (oder auch nicht macht), könnte man aufgrund der folgenden Darstellungen schon fast als Straftat bezeichnen. Duldung, Beihilfe und versuchte Strafvereitelung! Fördert, unterstützt und toleriert das BAG die Verletzung der Sozialvorschriften durch ausländische Speditionen? Und wenn ja, in wessen Auftrag?

Oder kennen sich BAG und BMVI etwa doch nicht im eigenen Gesetzesdschungel aus, obwohl das BAG seit langem eine entsprechende Broschüre zur Verfügung stellt?

„Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006“

© Siegfried Pomplun – Oberkontrolleur Ast. Münster

https://www.ostwestfalen.ihk.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Lenk_Ruhezeiten_561_06.pdf

In dieser steht unter anderem geschrieben:

„Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen der Verkehrssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Fahrer. Unfälle aufgrund übermüdeter Fahrer müssen durch gesetzliche Regeln ausgeschlossen werden“

oder

„Nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Anmerkung: Eine am Standort verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Std.) kann nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine außerhalb des Standorts im Fahrzeug verbrachte Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ist nicht als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit anzusehen.“

Wie kann es dann aber sein, dass nicht dahingehend kontrolliert wird und es sogar (in Bezug auf VO (EG) Nr. 561/2006 heißt, „ein Umkehrschluss ist nicht möglich“?

Auf eine parlamentarische Anfrage vom 3. Oktober 2007 (E-4333/2007) wurde von Herrn Barrot im Namen der Kommission folgende Antwort veröffentlicht:

„Die Formulierung „nicht am Standort“ bezeichnet einen Ort, bei dem es sich weder um den Hauptsitz des Unternehmens, von dem aus der Fahrer in der Regel seine Fahrten unternimmt, noch um den Wohnort des Fahrers handelt. In einem solchen Fall kann der Fahrer tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Legt der Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht am Standort ein, dürfen diese Zeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten zuständig. Anhand der Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug und des Fahrtenbuchs lässt sich hinreichend nachweisen, ob die wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden. Allerdings schreibt das Gemeinschaftsrecht nicht vor, Nachweise dafür vorzulegen, wo der Fahrer seine wöchentlichen Ruhezeiten verbringt“

Im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht (FPersG § 8a Abs. 1 Nr. 2,

Lfd. linke vordere Rand-Nr. 9 SEITE 18) steht geschrieben:

„Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer nicht dafür sorgt, dass die in Artikel 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 genannten Lenkzeiten, die in Artikel 7 Satz 1 genannte Fahrtunterbrechung und die in Artikel 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 bis 7 genannten Ruhezeiten vom Fahrer eingehalten werden…“

Das bedeutet jetzt schon in der BKatV bei NICHT-Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nach zwei Wochen (im Fahrerhaus und eben nicht beim Lebensmittelpunkt des BKF!) je angefangene Stunde bei UNTERSCHREITUNG (pro Stunde) für den Unternehmer insg. 4.050 € ! (pro angefangene Stunde 90 € x 45 Stunden = 4.050 €)

Überdies liegt derzeit beim LKW-Fahrerhaus als Ruheraum ein Verstoß zu Artikel 31 GrCh vor:

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (…)“

In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), wurde unter Nr. A 4.4, der Raum zum Schlafen nach dem Jahr 2010 erneut vom „Ausschuss für Arbeitsstätten“ (ASTA) ermittelt, bzw. den neuen Erkenntnissen angepasst. Das wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach § 7 ArbStättV im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBl) 2014 auf Seite 288 bekannt gegeben. Demnach ist für eine Person der Raum für den Schlafbereich bzw. für einen Aufenthalt der wöchentlichen Ruhezeit auf mindestens 6 m² festgelegt. Und bei einer Geräuschemission von mehr als 60dB (A) drohen bereits Gesundheitsschäden. 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende LKWs, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits der Gehörschaden.

Durch das anhaltende Nicht-Ahnden dieser Richtlinien und Bestimmungen in Deutschland wird weiterhin ein illegaler Wettbewerb auf dem Rücken der meist unfreiwillig betroffenen Fahrern geduldet. Die Nachbarländer Belgien und Frankreich hingegen setzen diese Bestimmungen mit Nachdruck durch. Dies wiederum fördert neuerliche Probleme auf deutscher Seite: aus Angst vor den Kontrollbehörden der Nachbarn laufen die Parkplätze und Rasthöfe hierzulande über, da hier keine Maßnahmen seitens der BAG zu befürchten sind. Die Auswirkungen sind menschenunwürdiges „Hausen“ auf engstem Raum…

Aus diesem Grunde erhebe ich den Vorwurf der Beihilfe und Unterlassung des per Kontrollverordnung verordneten Dienstauftrages. Dies fördert die Verkehrsgefährdung durch nicht ausgeruhtes Fahrpersonal. Das sehe ich als vorsätzliche Arbeitsverweigerung, Beihilfe und Unterstützung einer Rechtsbeugung durch vorsätzliche Untätigkeit – einer Rechtsbeugung zum Vorteil derjenigen Unternehmer, die sich dadurch einen Kostenvorteil gegenüber der korrekt arbeitenden Transport-unternehmer ergaunern.

Ich fordere die zuständigen Behörden auf, endlich Ihrem Dienstauftrag Folge zu leisten und gegen diese offensichtlichen Straftaten vorzugehen und damit dazu beitragen, den fairen Wettbewerb wieder herzustellen!

Mit freundlichen Grüssen

A.i.d.T. Germany
V.i.S.d.P Udo Skoppeck
42697 Solingen

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Wenige Fahrer kämpfen für sehr viele Fahrer

Eine schlecht besuchte Demo und schon ziehen sich einige – mal wieder – zurück. Warum? Oder: Was haben die erwartet?

Klar kann ich die Enttäuschung verstehen. Was ich in der letzten Stunde über diese Veranstaltung gelesen habe, klingt schon ernüchternd. Aber findet die eigentliche Arbeit nicht im Hintergrund statt? Können Udo Skoppeck und seine Mitstreiter nicht schon achtbare Erfolge vorweisen?

Klar können die das. Und nur das zählt. Wer jetzt aufgibt, gibt denen recht, die nur darauf warten, dass die Actie zerfällt. Ich war auch nicht in Köln. Einige wissen warum. Und ja, ich finde die Beteiligung auch ernüchternd.

Trotzdem oder gerade deshalb werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten weiter für die Actie aktiv bleiben. Und sei es auch manchmal nur, dass ich Flyer ausdrucke und verteile.

Lkw Fahrer Demonstration in Köln

Ein Beitrag von Erich Altmüller:

Demonstration, jeder Mensch hat das Recht für oder gegen etwas zu demonstrieren. Ein gesetzlich verbrieftes Recht ist die freie Meinungsäußerung und das friedliche Demonstrationsrecht.

Gestern in Köln war so eine Demonstration. Vor dem altehrwürdigen Dom auf dem Vorplatz waren hunderte von Menschen, darunter ein Häuflein LKW – Fahrer, die für faire Arbeitsbedingungen kämpften.
Eine Riesenchance war gegeben, um seinen Frust Ärger um den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen Luft zu machen.
Zuhörer waren genügend da gewesen. Ein grosser deutscher Fernsehsender war mit einem Kamerateam vor Ort, filmte und interviewte viele Teilnehmer. Es wurde eine Chance geboten, die sich so bald nicht mehr bieten wird.

Die Versorger der Nation, Lenker einer millionenstarken LKW Flotte, reduziert auf eine klägliche Menge von höchstens 50 Menschen, zeigten am Samstag Gemeinsamkeit und Kampfbereitschaft um ihren Arbeitsplatz. Der Rest, mindestens 900.000 Fahrer blieb daheim und schaute den wackeren Kämpfern zu.
Kritisiert sogar noch deren Engagement. Diese Riesenchance wurde nicht genutzt, weil es immer noch Fahrer gibt die glauben, dass Problem um Lohn und Fracht alleine lösen zu können. Alleine und für sich selbst.

Ihr werdet in naher Zukunft eines besseren belehrt werden, ihr werdet in naher Zukunft schmerzlich erkennen müssen, dass ihr einer Fehleinschätzung erlegen seid. Es wird keine Zukunft für den deutschen LKW Fahrer geben, jedenfalls keine lebenswerte Zukunft.
Die wenigen Fahrer die noch gutes Geld verdienen, weil ihre Speditionen sich in Nischen bewegen oder Spezialtransporte durchführen, werden alsbald keine deutschen Kollegen mehr vorfinden. Sie haben es nämlich versäumt sich für ihre Kollegen einzusetzen. Sie denken, mein Geld stimmt, andere sollen selbst für ihren Lohn kämpfen. Auch das ist eine Fehleinschätzung.

Jedenfalls wurde in Köln wieder einmal deutlich, wie es in unserem Beruf bestellt ist. Traurig und frustrierend zu sehen, wie es immer weiter bergab geht. Unterstützung aus Politik und Gewerkschaft wurde versagt, man blieb der Veranstaltung einfach fern.
Der Fahrer der kämpft, wurde am Samstag alleingelassen. Hat er es besser verdient? Diejenigen die in Köln waren, hätten Unterstützung verdient gehabt, der überwiegende Rest daheim nicht.

Ein Plakat wird mir immer im Gedächtnis bleiben: „Fahrer kämpfen für Fahrer“. Ein falsch formulierter Spruch. Richtig müsste es heißen: „Wenige Fahrer kämpfen für sehr viele Fahrer“. Denn die spärliche Teilnahme lässt keinen anderen Spruch zu.

Seid zufrieden was ihr von eurem Arbeitgeber bekommt, der eine mehr der andere weniger. Bleibt daheim und wartet ab, ob der Kampf einzelner Kollegen auf fruchtbaren Boden fällt.
Beschwert euch weiter über Arbeitsbedingungen und Geldnot bei Leuten, die daran nichts ändern können. Reißt eure große Klappe bei einem Discounterlager während der Wartezeit auf. Diskutiert auf Rastplätzen. Auf Demos habt ihr dazu nicht den Mut. Ihr habt den stolzen deutschen Fernfahrer, den Kapitän der Straße selbst ruiniert. Ihr habt es einfach nicht besser verdient.

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Jederzeit bereit und hilfreich. Solange Ihr gehorcht.

Darf ich mal hoch kommen? Mal gucken?“

Spätestens bei dieser Frage eines Polizisten der Autobahnpolizei Dessau – Roßlau, dessen Namen ich in der Kabel Eins – Reality Show „Achtung Kontrolle“ nicht verstanden habe, hätte ich abgeblockt.
Oder anders ausgedrückt: Wer mich kontrollieren will, hat so lange zu warten, bis ich die Tür öffne. Nervöses ziehen am Türgriff geht gar nicht. Ebensowenig fördert hektisches Wedeln mit den Armen meine Bereitschaft, irgendeinem Kontrollorgan entgegen zu kommen.

Kontrolle

Ich finde es prima, wenn Polizisten Kontrollen durch führen. Diese sind nötig und wichtig. Wer seine Fahrzeiten weit überschreitet, Ladung unzureichend sichert oder mit einem Gefährt unterwegs ist, von welchem eine Gefahr für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, soll und muß zur Rechenschaft gezogen werden. Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren.
Auf der anderen Seite kann ich erwarten, dass kontrollierende Beamte eine gewisse Ahnung von dem haben, was die so tun. Ansonsten verkommt dieses ganze eigentlich nützliche Getue zur Lachnummer. So wie bei zwei anhaltinischen Ordnungshütern, die im Auftrag von Kabel Eins während Ihres Dienstes von einem Filmteam begleitet wurden.

Ein ausländischer Lkw wird auf der A 9 heraus gezogen und einer Überprüfung unterzogen. Die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers sind in Ordnung, der technische Zustand des Lasters augenscheinlich auch. Also widmet man sich der Ladung. Wenn staatliche Organe nichts verwerfliches finden, machen die sich halt auf die Suche – und spätestens auf einem beladenen Auflieger wird man immer fündig.
Zumal, wie in diesem Fall, die ganze Aktion gefilmt wird. Da wird kurz über die Ladung geschwenkt und ein Szenario verbreitet, als ob eine dieser viel und gern zitierten „rollenden Zeitbomben“ unterwegs ist.

Das in diesem Fall, abgesehen von den Kartons am Ende, die Paletten formschlüssig geladen wurden und somit nichts verrutschen oder umfallen kann, ist egal. Die Kamera läuft, der Polizist ist in Hochform. Endlich kann er der Öffentlichkeit sein Wissen beweisen. So macht er aus einer stinknormalen, unspannenden Überprüfung, einige Minuten Bildungsfernsehen. Ganz schön runtergekommen. Ganz schön einfallslos.

Polizei Dessau

Wie lächerlich das alles ist, sieht man ziemlich am Schluß. Da darf der Fahrer die Gurte über die Bordwände ziehen. Das ist natürlich verboten, aber der Beamte hat ja ein großes Herz. Ausserdem ist es ein ausländisches Fahrzeug, welches ja weiter fahren muß. Und den Termin den der Fahrer ja sicher hat, darf man auch nicht vergessen.
Zuvor wird sich logischerweise über die Bequemlichkeit von Brummifahrern ausgelassen. Dabei erwähnt mein blau-weißer Held aber nicht, dass er mindestens genauso faul ist. Oder warum drückt der plötzlich beide Augen zu? Aus Nächstenliebe bestimmt nicht.

Sinnlose LaSi

Ich kann partout nicht verstehen, dass es noch immer Institutionen gibt, die diese Sendungen unterstützen. Da werden Ängste geschürt und viele glauben, dass das alles die pure Wahrheit ist, die einem da um die Ohren und Augen gehauen wird. Da wird aus einer simplen Lkw – Ladung eine hochgefährliche Fracht gemacht. Wirkliche Aufklärung sieht anders aus.

Fernsehen hat für mich noch immer eine Art Bildungsauftrag. Deshalb bin ich froh, dass es Sender wie Arte oder Phönix gibt. Auch ARD und ZDF haben sich diesem Auftrag verschrieben. Die wirklich anspruchsvollen Filme und Reportagen werden dort aber erst nach 23.00 Uhr gesendet. Warum? Ist deren eigentliches Zielpublikum schlaflos? Oder fehlt denen eine geregelte Arbeit? Aber eigentlich widerspricht sich das. Denn diese Leute müssen arbeiten, damit solche Sendungen überhaupt finanziert werden können.

Es erstaunt mich immer wieder, wenn bei Umfragen auf der Strasse Leute nicht einmal wissen, in welchen Bundesland z.B. Erfurt liegt. Oder wie Deutschland aussieht, wenn es ihnen unbeschriftet auf einer Landkarte vorgehalten wird.
Es liegt mir fern Menschen zu verurteilen, die sich seichtem TV hingeben. Das mache ich auch. Nur wenn solche Sendungen eine so hohen Stellenwert einnehmen, dass wirkliche Probleme völlig in den Hintergrund treten, wird es kritisch. Denn irgendwann gibt es nichts anspruchsvolles mehr zu sehen. Einfach weil es keine Quote bringt. Das wäre doch schade. Oder?

Video: „Achtung Kontrolle – Teil I“
Video: „Achtung Kontrolle – Teil II“

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