Für alle künftigen Berufskraftfahrer gelten bald neue Regeln. Mit der EU-Richtlinie zur Berufskraftfahrerqualifikation müssen ab 10. September alle Lkw-Fahrer neben ihrer Fahrerlaubnis zusätzlich entweder die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder eine Grundqualifikation durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer nachweisen.
Diese neue Vorschrift gelte allerdings nicht für Lkw-Fahrer, die am 10. September bereits im Besitz einer gültigen Lkw-Fahrerlaubnis sind.