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Schlagwort: Ausland

Abseits der Schweiz

Was fällt einem zu Liechtenstein ein? Genau:

Wie lernen Kinder von Bankdirektoren zählen?
„Eine Million, zwei Millionen, drei Millionen….“

Und wie lernen sie teilen?
„Ein Teil an’s Finanzamt, ein Teil an die Mitarbeiter, acht Teile nach Liechtenstein…“

Ich würde auch gerne Geld in dieses Land schaffen. Ganz legal versteht sich. Lohnt aber nicht. Na ja, vielleicht später mal – als Rentner.
Bis es soweit ist, begnüge ich mich damit, Ware in dieses Land zu kutschieren. Zumindest das lief gestern reibungslos. Firma nach fünf Minuten gefunden, zwanzig Minuten später wieder verlassen und nach weiteren fünf Minuten Schweizer Hoheitsgebiet befahren. So gefällt mir das.

Liechtenstein Landeswappen

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Berufskraftfahrer können Schlüsselzahl „95“ ohne vorherigen Weiterbildungsnachweis vorzeitig eintragen lassen

Berufskraftfahrer mit einer D- oder einer C-Klasse benötigen in der gesamten EU grundsätzlich ab dem 10. September 2013 bzw. 2014 im Führerschein den Eintrag der Schlüsselzahl „95“*.
In Deutschland gelten für zahlreiche Kraftfahrer Harmonisierungsfristen von bis zu zwei Jahren. Bislang gab es für so genannte „Besitzständler“, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 (D-Klasse) bzw. 10. September 2009 (C-Klasse) erworben haben, offiziell keine Möglichkeit, vor dem individuellen Stichtag ohne Nachweis einer Grundqualifikation diese Schlüsselzahl eintragen zu lassen.

Schlüsselzahl 95 vorzeitig eintragen lassen

Wer Schwierigkeiten im Ausland befürchtet, kann jetzt in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen auf Antrag vorzeitig die Schlüsselzahl “95” eintragen lassen.

Auf Antrag bei den zuständigen Führerscheinstellen können künftig in allen Fällen des Besitzstands nach Paragraph 3 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) entsprechende Einträge ohne vorherigen Weiterbildungsnachweis vorgenommen werden.

Gebühr wird fällig

Allerdings wird dafür eine Gebühr für die Ausstellung eines neuen Führerscheins fällig. Der Fristablauf für die Schlüsselzahl „95“ erfolgt gemäß dem nach § 5 Abs. 1 BKrFQG für den Abschluss der Weiterbildung maßgeblichen Datum.

*Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein nachgewiesen. Die Schlüsselzahl 95 wird durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eingetragen, sofern der Fahrer durch Bescheinigung nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen erbracht hat.

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Krank unterwegs

Der neue Sprachführer „Schmerz“ soll bei Übersetzungen auf Reisen im Ausland helfen. Darin lassen sich wichtige Vokabeln auf Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch und Türkisch nachschlagen, so z.B. zu Krankheiten oder Schmerzmitteln.
Die Broschüre gibt es ab Juni gratis zum Runterladen im Internet unter schmerzmessen.de oder telefonisch unter 0800 / 551111.

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Mutanten verbocken so einiges

Ich wundere mich immer wieder, wie ein eigentlich nettes Volk zurück zum Affen mutieren kann, sobald es zwei oder vier Räder unter sich hat.
Da wird gedrängelt und überholt, bis sprichwörtlich die Fetzen fliegen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind makulatur – wer sich daran hält, wird mit irgendwelchen obskuren Handzeichen bedacht. Aus einem Fahrstreifen werden drei oder vier, der Gegenverkehr wird schon Platz machen. Wenn nicht, fliegt halt der Aussenspiegel in die Botanik. Was sollt’s, der Innenspiegel reicht auch.
Umso mehr wundert mich dieses Verhalten der Italiener – wo doch die Strafen für diverse Verkehrsvergehen zu den höchsten in Europa zählen.

So zahlen Autofahrer, die mehr als 40 km/h zu schnell fahren, 500 bis 2000 Euro Strafe. Wer sogar 60 km/h schneller als erlaubt fährt, wird mit bis zu 3200 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzlich droht ein Fahrverbot auf italienischen Straßen.
Fahranfänger mit Pkw-Führerschein dürfen auf Schnellstraßen maximal 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren.

Ebenso müssen Alkoholsünder kräftig zahlen. Wer mit mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, zahlt bis zu 2000 Euro. Bei betrunkenen Fahrern, die im eigenen Fahrzeug mit mehr als 1,5 Promille erwischt werden, wird das Auto beschlagnahmt und enteignet.
Das für Berufskraftfahrer ein absolutes Alkoholverbot gilt, versteht sich von selbst.

Auch an Zebrastreifen muß gehalten werden. Wer das nicht macht, zahlt zwischen 150 und 600 Euro. Übrigens: Wer den Motor im Stand laufen lässt, handelt natürlich auch gesetzwidrig und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft. Eine Standklimaanlage ist nicht wesentlich teurer.

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Achtung

Wer noch etwas von mir will, soll es in den nächsten fünf Minuten kundtun. Danach gehe ich nicht mehr an mein Mobiltelefon. #Ausland

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Bunte Bilder und wenig Kohle

Mit bemalte Lkw hat es angefangen, heute ziert diese Kunst alles vom Koffer bis zum Kühlschrank und wird als „Truck Art“ zum pakistanischen Exportschlager.
SpOn berichtet darüber >>>

Im „Stern“ berichtet ein Fahrer, was er bei der Spedition Ullrich aus Kaufungen bei Kassel verdient: 1490 Euro brutto inklusive Überstunden und Zuschläge.
Die „HNA“ greift dieses Thema auf und lässt Gewerkschaftsvertreter zu Wort kommen.

Ebenfalls im Stern erfährt man, welche Auswirkungen es hat, wenn die Bandscheiben nicht mehr wollen. Dazu gibt es Hinweise zu den Symptomen, sowie Tipps, wie man seinen Rücken entlastet.

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