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367 Ergebnisse für "unterwegs"

Interessenkonflikt

Am Zollamt in Chiasso wurde eine neue Parkzeitbeschränkung eingeführt. Lkw die im Transit unterwegs sind, dürfen auf dem dazu gehörenden Parkplatz nur noch eine Stunde parken.

Mir soll es recht sein. Ich bin eh froh, da wieder schnell weg zu kommen.
Nur für einen Teil der Zöllner wird es kompliziert. Die müssen nun ihren ganzjährigen Winterschlaf unterbrechen.

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Bußgelder sind ärgerlich. Darüber habe ich mich ja unter anderen hier ausgelassen. Blogleser Topas stieß nun bei „Heise.de“ auf einen Artikel, der dieses Thema berührt: Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn!

So liest man da u.a.:

Ist ein Arbeitnehmer dienstlich unterwegs und begeht dabei verkehrsrechtliche Verstöße, muss er die dafür verhängten Bußgelder in der Regel selber bezahlen. Ist der Arbeitgeber großzügig und übernimmt die “Knöllchen”, kassiert das Finanzamt mit: Bei den Zahlungen handelt es sich dann nämlich um Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (vom 14.11.2013, Az.: VI R 36/12).

Tja, da geht das Finanzamt in meinem Fall leer aus. Auf der bereits bezahlten Strafe bleibe ich sitzen. Mein Chef übernimmt die nicht. Aber zurück zum vorliegenden Fall. Hier hat ein Arbeitgeber, der eine Spedition betreibt, die Bußgelder der bei ihm angestellten Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten übernommen.

Die Richter am Bundesfinanzhof waren jedoch der Meinung, dass es sich dabei um Arbeitslohn handelt, der versteuert werden muss. Ehe ich mich jetzt in Details verlaufe, verlinke ich besser auf diese Seite: Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar.
Da wird dieser Sachverhalt wunderbar erklärt.

Kurios dabei: Noch vor wenigen Jahren entschieden die Münchner Richter übrigens abweichend: In ihrem Urteil vom 7. Juli 2004 (Az. VI R 29/00) beschlossen sie, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen könne, wenn gegen die Fahrer eines Paketdienstes für das Parken in zweiter Reihe oder die Verletzung des Halteverbots Verwarnungsgelder verhängt wurden.

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn
Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar

Homepage Bundesfinanzhof

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Der Osten liegt nicht im Süden

So gut wie jede Woche bin ich auf einer der Nord/Süd-Routen durch die Alpen unterwegs. Selten über die Tauern, häufiger durch die Schweiz (Gotthard oder San Bernardino) und oft über den Brenner. Aber egal welche Strecke ich fahre, es bietet sich immer das gleiche Bild: Lkw mit osteuropäischen Nummern beherrschen mittlerweile das Straßenbild.
Als Deutscher auf einem in Deutschland zugelassenen Lkw bin ich dort in der Minderheit.

Ein Beispiel? Die letzte Nacht verbrachte ich auf einem Rasthof auf der österreichischen Seite der Brennerautobahn, kurz vor Nösslach. Dort habe ich mir mal die Kennzeichen der anderen Lkw angeschaut. Es waren ausnahmslos Tschechen, Slowaken, Rumänen und Polen. Ach ja, ein Ungar stand auch noch dazwischen. Italiener oder Österreicher? Fehlanzeige! Deutsche? Ja, einer. Nämlich ich.

Die naheliegendste Frage ist dabei eigentlich: Was haben die da zu suchen? Der Osten liegt schließlich im Osten und nicht im Norden oder Süden. Klingt primitiv? Vielleicht! Aber die Antwort ist ebenso naheliegend. Gegen die billige Übermacht osteuropäischer Speditionen sind westliche Transporteure meist Chancenlos. Es sei denn, diese bedienen sich und verdienen mit an den Billigfirmen aus dem Osten.
Auch da kann man gleich in Österreich bleiben. Viele Frächter aus dem Alpenstaat haben einen Großteil ihrer Flotte Richtung Osten verlagert. Der Kostendruck ist halt gewaltig und die Tarife sind unter aller Sau.

Das soll aber weder eine Entschuldigung für dieses Gebaren sein, noch eine Lösung. Denn die Leidtragenden sind letztlich die heimischen Fahrer. Viele wurden entlassen oder offene Stellen einfach nicht neu besetzt. In anderen Mittel- oder Westeuropäischen Ländern wie Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden läuft es ähnlich ab.
Genau da ist die Politik gefordert. Eine Angleichung aller Systeme, dazu gleiche Wettbewerbschancen sind nötig. Anders funktioniert es nicht. Ansonsten werden in einigen Jahren einheimische Lkw-Fahrer Geschichte sein.

Vor einigen Monaten unterhielt ich mich an einer Ladestelle mit einem tschechischen Fahrer. Der erzählte mir, dass er sieben Wochen am Stück zwischen Deutschland und England pendelt. Also laden in Deutschland, entladen in England, dort wird der Lkw wieder beladen und dann geht es retour zurück nach Deutschland. Nach diesen sieben Wochen darf er für eine Woche nach Hause. Danach beginnt das ganze Spiel von vorne.
Was der dabei verdient, hat er mir auch genannt. Es waren umgerechnet so um die elfhundert Euro im Monat. Davon muss er neben seiner Familie auch sich selber ernähren. Wie das geht? Ich weis es nicht.

Angestellt war er bei einer tschechischen Spedition, die aber für einen großen deutschen Logistiker unterwegs ist. Das zeigt, wer da die eigentlichen Fäden im Hintergrund zieht. Zum einen große Industriebetriebe, die ihren kompletten Versand an Logistikunternehmen abgeben und zum anderen eben diese Logistiker. Gewinnmaximierung auf Teufel komm raus, heißt auch hier das Zauberwort. Der Leidtragende ist mal wieder der Mann ganz unten.

Auch hier wäre Wettbewerbsgleichheit angesagt. Vor allem im Bereich der Kabotage könnten diese Verfehlungen überprüft werden. Wird es aber nicht. Aus diesem Grund hat der Vorsitzende der Fahrergemeinschaft Actie in de Transport Germany, Udo Skoppek, sich mit einem offenen Brief an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), gewandt. In diesem Schreiben fordert er die Behörden auf, ihrer Kontrollpflicht nachzukommen.
So nennt er als Beispiel die massiven Marktstörungen, die durch das Geschäftsgebaren der ungarischen Spedition Waberer’s hervorgebracht werden. Über den Jahreswechsel standen über einhundert Lkw dieser Firma auf Autohöfen in Süddeutschland. Deren Fahrer wurden Anfang Januar mit Bussen wieder zu ihren Fahrzeugen gebracht. Hierzu müssten die Anreisezeiten der Fahrer im Tachografen nachgetragen werden. Nur wird das gerne mal vergessen.

So zweifelt Udo Skoppek daran, dass dies je kontrolliert wurde. Auch der Umstand, dass viele Fahrzeuge nach Ansicht der Actie dauerhaft in Deutschland liefen, werfe Fragen nach der Einhaltung der geltenden Kabotageregeln auf. Denn gewohnt wird dabei natürlich durchgehend im Fahrerhaus des Lkw – und genau das ist nach Artikel 8 Ziffer 8 der EU-Verordnung 561/2006 nicht zulässig.
Um die Einhaltung dieser Verordnung Druck zu verleihen, wurde eine Petition gestartet. Mit dieser will man eine Änderung der Bußgeldbestimmungen herbeiführen, damit die Behörden hier besser einschreiten können. Wichtig ist, dass damit nicht die Fahrer bestraft werden sollen. Das Bußgeld soll dabei nur dem Unternehmer gelten, da er in der Regel für diese Verstöße verantwortlich ist.

Nur irgendwie scheint das bei vielen deutschen Fahrern nicht anzukommen. Denn in den vergangenen drei Wochen wurde diese Petition gerade einmal 867 mal unterzeichnet. Den Grund dafür kenne ich nicht. Fix Anmelden und seine Stimme abgeben. Das ist eigentlich ganz einfach und tut nicht einmal weh. Und man kann es während einer Werbepause von der heimischen Couch aus machen. Aber lieber phantasiert man hierzulande von Autobahnblockaden, Generalstreiks und ähnlichen Quark. Schade das viele nicht kapieren wollen, dass man auch auf diesem Weg der Politik Druck machen kann.

Onlinepetition

Offener Brief von Udo Skoppek (pdf)
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (pdf)
Actie in de Transport Deutschland
Bundesamt für Güterverkehr

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Wer hätte das gedacht

Vor drei Wochen wurden vom Zentralen Verkehrsdienst Hannover in der Zeit zwischen 10:00 und 14:00 Uhr am dortigen Omnibusbahnhof achtzehn Fernreisebusse kontrolliert. Fünf der Reisebusse waren auf einer internationalen Linie und die restlichen dreizehn als innerdeutsche Fernbusse unterwegs. Dabei wurden sieben von den Beamten beanstandet.

Bei den Kontrollen wurden 35 Verstöße gegen die Vorschriften zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten der Omnibusfahrer festgestellt. Fast alle Verstöße, nämlich 34, betrafen den innerdeutschen Fernlinienverkehr.

Laut Polizei ist die Schwere der Verstöße bei fünf der beanstandeten Bussen als sehr bedenklich anzusehen. In vier Fällen wurden Fernreisebusse mehrfach über längere Zeiträume ohne erforderliche Fahrerkarte des Busfahrers bewegt.
In einem Fall muss ein 61-jähriger Busfahrer aus Süddeutschland, der sich von Hamburg auf der Rückfahrt in den Süden befunden hatte, mit einem Strafverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen rechnen. Der Mann steht im Verdacht, nachträglich auf seiner Fahrerkarte eine nachweisliche Lenkzeit als Pause eingetragen zu haben.

Die neuen Fernbusse sind nichts für Gestresste

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Tod beim Abbiegen

Mit Forderungen nach Unfällen sind Politiker immer schnell zur Hand. So auch nach dem Tod eines 18-jährigen Mädels, welches in Hamburg mit Ihrem Fahrrad unterwegs war und von einem rechtsabbiegenden Lkw – Fahrer übersehen und überrollt wurde.
Nun fordert die Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium Katharina Reiche Konsequenzen. Sie verlangte die Einführung eines elektronisches Warnsystems für Lastwagen. Dieses Warnsystem soll verpflichtend zumindest für alle neu zugelassenen Lkw sein – sobald es zuverlässig einsetzbar ist. Eigentlich zeigt diese Forderung eine tiefe Hilflosigkeit, ja eine gewisse Frustration darüber, dass man bis heute ein so fehleranfälliges Verkehrssystem mit Toten und Verletzten hat.

Das es noch immer so viele Unfälle bedingt durch den toten Winkel gibt, liegt auch an mangelnder Aufklärung. Ein Radfahrer oder Fußgänger hat rechts neben einem Lkw nichts zu suchen. Eine nicht gerade kleine Fläche bleibt für mich als Fahrer unsichtbar. Da kann ich meinen Kopf noch so sehr verrenken. Gerade das muss bereits Kindern klar gemacht werden.

Wie soll so ein elektronisches Warnsystems eigentlich funktionieren? Vielleicht per Summton? Erklingt dieser, schau ich erst mal automatisch auf meine Instrumente, ob irgendeine Fehlermeldung aufleuchtet. Diese eine Sekunde Ablenkung reicht bereits, um den Blick von der Straße abzuwenden. Die Folgen wären ebenso verheerend.
Oder durch eine Warnmeldung im Außenspiegel? Diese mag vielleicht bei größeren Objekten wie Pkw anschlagen. Bei Fahrradfahrern oder gar Fußgängern habe ich da so meine Zweifel.

In den Niederlanden gibt es eine Regelung, die bereits seit Januar 2003 LKW-Besitzer verpflichtet, an ihren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen einen vierten Außenspiegel, den sogenannten DOBLI-Spiegel (das ist ein Rückspiegel, der an der Front des Lkw unterhalb der Frontscheibe angebracht wird) anzubringen. Damit verringert sich die Größe des toten Winkels auf 4 %.
In Deutschland dagegen? Fehlanzeige! Nach Ansicht das Verkehrsministeriums löst dieser Spiegel das Problem nicht ausreichend, weil er angeblich die Sicht durch die Windschutzscheibe auf die Straße behindert.
Stattdessen ist seit 2009 ein Nahbereichsspiegel für alle Lkw ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Dieser ist rechts über der Frontscheibe befestigt und deckt nur den vorderen rechten Bereich des Lkw ab. Für mich kann ich behaupten, dass dieser Spiegel seinen Zweck so gut wie nie erfüllt. Der eigentliche tote Winkel bleibt nach wie vor unsichtbar.

Die Gefahr bleibt also bestehen und meine Angst als Lkw-Fahrers einen Radfahrer oder Fußgänger zu übersehen, fährt weiter mit. Da helfen mir auch die halbgaren Forderungen einiger Politiker nicht wirklich weiter.

Unfall-Drama auf dem Weg zur Schule
ACHTUNG: Toter Winkel
Gefahr für Radfahrer durch den Toten Winkel
Homepage Katherina Reiche

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Grün-Gelbe Entfremdung

Die Allianz steht: Neben dem Grünen Özdemir fordert auch der Vorsitzende des ADAC Südbaden, Clemens Bieniger, eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundes- und Landesstraßen. Eine Gebührenpflicht für Lastwagen auch auf diesen Strecken würde helfen, den Verkehr in geordnete Bahnen zu lenken, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Laut Bieniger rollt der internationale Schwerlastverkehr immer mehr durch Städte und Gemeinden. Anstatt die Autobahn zu nutzen, wählten viele Lastwagenfahrer kleinere Straßen. Ein Ausweiten der vor neun Jahren eingeführten Maut könne dafür sorgen, dass Lastwagen die Autobahnen nutzen, anstatt kostenfrei über kleine Straßen zu fahren.

Für diese These hat er auch ein Beispiel parat. So sei in Baden-Württemberg die stark befahrene Ost-West-Verbindung von der Rheinebene über den Schwarzwald in Richtung Stuttgart und Bodensee besonders betroffen.
Aha. Also ich wage mal zu behaupten, dass bereits vor der Mauteinführung auf deutschen Autobahnen viele Lkw-Fahrer den beschwerlichen Weg über den Schwarzwald nutzten, um vom Oberrhein zum Bodensee zu kommen. Wie auch sonst? Kein normal denkender Mensch gurkt von Freiburg nach Karlsruhe, um dann über die Autobahnen 8 und 81 wieder Richtung Bodensee zu fahren. Der Umweg beträgt ja nur läppische 230 Kilometer.

Vom Oberrhein nach Singen

Am 18. September letzten Jahres wurde im Verkehrsausschuss des Verbandes Region Stuttgart (VRS) ein Bericht vorgestellt, der besagt, dass seit der Einführung der Lkw-Maut auf Autobahnen im Jahr 2005 nicht mehr Lastwagenfahrer auf Bundesstraßen ausgewichen sind. Im Gegenteil, der Lkw-Verkehr auf Bundesstraßen ist, von Ausnahmen abgesehen, zwischen 2005 und 2012 sogar um 11,1 Prozent zurückgegangen.

Die Bundesregierung kam Anfang 2013 übrigens zu einem ähnlichen Ergebnis, allerdings aufgrund von Modellrechnungen (Drucksache 17/12028). Danach gab es auf 94 Prozent der Bundesstraßen in Deutschland keine nennenswerte Zunahme des Lkw-Verkehrs.

Mir kann keiner erzählen, dass ein Vorsitzender des ADAC Südbaden diese Studien – der BaWü-Bericht beruht übrigens auf reale Zählungen – nicht kennt. Warum behauptet der dann gegenteiliges? Vielleicht weil die Maut auf Autobahnen für den Bund viel Geld einbringt? Da können auch Landstraßen kostenpflichtig werden?

Aber so direkt kann sich Bieniger natürlich nicht äußern. Er ist ja kein Politiker, sondern nur der Regionalfürst eines Automobilclubs. In dieser Funktion liegt Ihm natürlich das Wohl der Mitglieder des ADAC am Herzen. Was auch sonst. Außerdem muss er sich von der Politik abgrenzen. Das gehört sich in solch einer Funktion so. Denn zusätzlich fordert er den Bau weiterer Ortsumfahrungen und gerade dafür stellt die Bundesregierung zu wenig Geld bereit.

Aber Bieniger kennt noch einen anderen Grund, weshalb Lkw-Fahrer Landstraßen statt Autobahnen befahren. Die moderne Technik ist daran Schuld. So gibt das Navigationssystem die kürzeste Route vor und diese wird dann auch befahren, zumal sie meist kostenfrei ist. Zudem seien hierzulande immer mehr Speditionen aus dem Ausland unterwegs, deren Fahrer nicht ortskundig sind.
Also ich habe in meinem Navigationsgerät nicht die kürzeste Route eingestellt, sondern die schnellste. Mit dieser Einstellung werde ich nur in den seltensten Fällen über Landstraßen gelotst. Eben dann, wenn es über kleine Straßen wirklich schneller geht. Ich denke, mit dieser Konfiguration ist ein Großteil meiner Kollegen unterwegs.

Außerdem befinden sich Be- oder Entladestellen in der Regel nicht direkt an einer Autobahn. Bundesstraßen zu befahren, bleibt somit nicht aus. Aber das darf ein Automobilclubmensch nicht erwähnen. Eher werden Brummifahrer als dümmliche Zeitgenossen dargestellt. Das ist schon eine armselige Polemik.
LKW fahren nicht zum Spaß durch die Gegend und schon gar nicht durch Ortschaften. Oftmaliges Bremsen und Beschleunigen kostet nicht nur Sprit, sondern erhöht auch den Verschleiß eines Lkw. Aber das ist ja allgemein bekannt. Sicher auch den Funktionären des ADAC.

ADAC Südbaden
ADAC fordert LKW-Maut in Ortsdurchfahrten

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Tragisch

In den frühen Morgenstunden hatte es nahe Magdeburg einen schweren Unfall mit mehreren Lastwagen gegeben. In der Nähe von Lostau blieb zunächst ein Lkw auf einer Brücke liegen. Kurz danach raste ein zweiter Lkw in das Fahrzeug, durchbrach die Leitplanke und stürzte in die Tiefe. Der Fahrer kam dabei ums Leben.

Quelle: MDR

Am Nachmittag bin ich von der A 14 kommend am Kreuz Magdeburg auf die A 2 Richtung Hannover gefahren. Dort war ausreichender Abstand zwischen vielen Lkw ein Fremdwort und überholt wurde trotz eines zeitweiligen Verbots ohne Ende – und das, obwohl viele der Kollegen gerade an der Unfallstelle auf der Gegenspur vorbei gefahren sind. Das ist schon irgendwie unglaublich.

Was ich nicht verstehe. Das Gegenstück zur deutschen A 2 ist die italienische A 4 von Triest über Venedig und Mailand nach Turin. Auch da sind viele Osteuropäer unterwegs. Nur läuft es dort wesentlich besser. Vielleicht wirken höhere Strafen doch erziehend oder abschreckend.

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Thomas war unterwegs und beobachtete folgendes:

Hallo,

ich bin vor kurzem mit einem Reisebus gefahren und saß im „Oberdeck“. Da es schon dämmerte ist mir aufgefallen das in etwa jedem dritten LKW während er Fahrt ein Laptop aufgeklappt war entweder Filme oder TV Programm darauf lief.
Könnte mein Eindruck stimmen?
Gruß Thomi

Hallo Thomas,

keine Ahnung, ob Dein Eindruck stimmt. Ich achte eher weniger darauf. Also ich sehe schon mal Laptops auf dem Mitteltisch anderer Lkw stehen. Nur ob da Filme laufen oder das Teil nur als Navi dient, kann ich Dir nicht schreiben.

Ich finde, da fehlt eine klare Regelung. Das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist ja auch verboten. Warum das nicht auch für Laptops gilt, weiss ich nicht. Ich würde mir da auch eine klare Festlegung wünschen.
Im § 23 Absatz 1 der STVO steht zwar: „Wer ein Fahrzeug führt ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Nur ob das auch auf während der Fahrt aufgeklappte Laptops angewendet werden kann? Gute Frage!

StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

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