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Bußgelder sind ärgerlich. Darüber habe ich mich ja unter anderen hier ausgelassen. Blogleser Topas stieß nun bei „Heise.de“ auf einen Artikel, der dieses Thema berührt: Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn!

So liest man da u.a.:

Ist ein Arbeitnehmer dienstlich unterwegs und begeht dabei verkehrsrechtliche Verstöße, muss er die dafür verhängten Bußgelder in der Regel selber bezahlen. Ist der Arbeitgeber großzügig und übernimmt die “Knöllchen”, kassiert das Finanzamt mit: Bei den Zahlungen handelt es sich dann nämlich um Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (vom 14.11.2013, Az.: VI R 36/12).

Tja, da geht das Finanzamt in meinem Fall leer aus. Auf der bereits bezahlten Strafe bleibe ich sitzen. Mein Chef übernimmt die nicht. Aber zurück zum vorliegenden Fall. Hier hat ein Arbeitgeber, der eine Spedition betreibt, die Bußgelder der bei ihm angestellten Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten übernommen.

Die Richter am Bundesfinanzhof waren jedoch der Meinung, dass es sich dabei um Arbeitslohn handelt, der versteuert werden muss. Ehe ich mich jetzt in Details verlaufe, verlinke ich besser auf diese Seite: Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar.
Da wird dieser Sachverhalt wunderbar erklärt.

Kurios dabei: Noch vor wenigen Jahren entschieden die Münchner Richter übrigens abweichend: In ihrem Urteil vom 7. Juli 2004 (Az. VI R 29/00) beschlossen sie, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen könne, wenn gegen die Fahrer eines Paketdienstes für das Parken in zweiter Reihe oder die Verletzung des Halteverbots Verwarnungsgelder verhängt wurden.

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn
Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar

Homepage Bundesfinanzhof

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Von Kameras und Richtlinien

Auch die Europäische Union hat Maßnahmen zur Reduzierung des „toten Winkels“ im unmittelbaren Umfeld von Fahrzeugen erlassen. Dazu wurden bestehende Bestimmungen weiterentwickelt. Diese enthalten erhebliche Änderungen gegenüber älteren Richtlinien und traten mit Wirkung vom 26. Januar 2010 an deren Stelle.
Ein Grund war, dass die Bestimmungen der Richtlinie 71/127/EWG über Rückspiegel sich in Anbetracht des derzeitigen Stands der Technik für das Sichtfeld neben, vor und hinter dem Fahrzeug als unzureichend erwiesen hatten.

Mit der neuen Richtlinie 2003/97/EG wurden die Bestimmungen über die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen harmonisiert.

Sie führte hauptsächlich nachstehende neue Verpflichtungen ein:

  • Verpflichtende Vergrößerung des Mindestsichtfelds für bestimmte Fahrzeuge;
  • Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln (z. B. LKW mit Frontspiegeln);
  • Anpassung an den technischen Fortschritt (z.B. Krümmungsradius der Oberfläche von Rückspiegeln);
  • Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht (z. B. Kamera-Monitor-Systeme).

Die neuen Vorschriften der Richtlinie 2003/97/EG wurden nach und nach zwischen 2005 und 2010 eingeführt.

Zu den Kamerasystemen habe ich ja bereits hier schon was geschrieben. Nun machte mich letzte Woche ein (leider) unbekannter Leser per eMail darauf aufmerksam, dass es auch von anderen Herstellern solche Kamerasysteme gibt.
Das habe ich ja auch nicht bestritten. Mein Beispiel von vor vier Wochen beruhte nur auf einer Pressemitteilung, die ich da gerade gelesen hatte.

Ausserdem handelt es sich bei dem Tipp des Lesers um Rückfahrkameras und nicht um 360-Grad-Kameras. Ich bestreite ja nicht, dass diese nicht auch nützlich sind. So steht in der bereits erwähnten Richtlinie 2003/97/EG:

Die Problematik besteht bei allen Fahrzeugen generell, die keine direkte Hecksicht haben und dennoch gezwungen sind, rückwärts zu fahren, ohne sich sicher zu sein, dass sich keine Person hinter dem Fahrzeug aufhält. Daher kann der Einsatz eines solchen Systems zur Erhöhung der Sicherheit in jedem Falle empfohlen werden.

In einzelnen Ländern, wie z.B. in Spanien, wird dieses Sichtfeld auch für Busse der Fahrzeug-Klasse M2 und M3 gefordert. Eine Änderung der EG-Richtlinie, die dies in Folge für ganz Europa fordert, ist in Vorbereitung.

Das heißt dann wohl, dass in Zukunft Rückfahrkameras zumindest erst einmal für Busse vorgeschrieben werden. Aber auch Lkw-Fahrern würde solch ein System helfen. Da wären Unfälle wie der von mir vor einiger Zeit vermeidbar.

EG-Richtlinie 2003/97/EG
So parkt man heute

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Experten

Auf der Seite „LaSi Mobil“ kann man ein Beispiel bewundern, wie unterschiedlich in Deutschland mit dem Thema Ladungssicherung umgegangen wird. So darf ein mit Flachstahl beladener Lkw der in Nordrhein – Westfalen kontrolliert wird, seine Fahrt erst dann fortsetzen, wenn die Ladung mit einer Vielzahl von Spanngurten nachgesichert wird.

Ein zweites Mal in Niedersachsen angehalten, gibt es erneut Ärger, weil die Beamten der Meinung sind, die Ladung ist nicht zurrfähig und kann nur über Formschluss, Antirutschmatten und den Fahrzeugaufbau gesichert werden.

Je nach Laune kann man darüber weinen oder lachen. Erst recht, wenn man die dazugehörigen Fotos sieht. Besonders aufschlussreich ist Bild 1: Zwischen den Zurrgurten und der Ladung fehlen Kantenschoner. Nach wenigen Kilometern sind die Dinger durch gescheuert und somit reif für die Mülltonne.
Dann wurden alle Gurte von einer Seite fest gezurrt, nämlich links. Ich habe mal gelernt: Ein Schloss links, eines rechts. Und so weiter. Die Flachstahlstücke in der Mitte werden auch nicht niedergezurrt. Das wäre wohl auch noch zu bemängeln.

Ich bin ja der Meinung, dass viele Beamte Theorie und Praxis schlecht auseinander halten können. Die kommen aus einer Schulung und versuchen anschließend, dass dort erworbene Wissen auf der Straße umzusetzen. Wie in diesem Fall. Da wurde ausgerechnet, wie viele Spanngurte nötig sind, um die Ladung ausreichend zu sichern.
Die anderen, praktischen Fehler, sind dagegen nicht aufgefallen.

Ich sichere auch nicht immer alles richtig. Allein schon deshalb, weil ich vieles nicht weis. Dann versuche ich mit Logik dran zu gehen und frage auch mal den jeweiligen Verlader. Die Leute verladen ja die Ware nicht zum ersten Mal und haben zumindest in Deutschland eventuell auch bereits Schulungen besucht. Deren Tipps und Hinweise helfen oftmals enorm weiter.

LaSi Mobil: Untersagung der Weiterfahrt

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Tiroler sind lustig

Straßensperrungen für Lkw nehme ich eigentlich recht ernst. Nur hier weis ich wirklich nicht, für wen oder was dieser Hinweis unter dem Schild Ausnahmen bereit hält. Was sagt mir denn der Bote für Tirol Nr. 912/2006? Darf ich die Straße befahren, darf ich die Straße nicht befahren?
Wenn ja, wie weit darf ich in diese Straße hinein fahren? Hätte es nicht auch ein „Anlieger frei“ getan? Oder „Frei bis km 123„?

Eine Suche bei Google ergab übrigens folgendes Ergebnis:

Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage – bote für tirol 912/2006 – übereinstimmenden Dokumente gefunden.

Sehr hilfreich das ganze. Ach so, die Auflösung: Ich musste ja entladen. Also habe ich den nicht ganz so hilfreichen Hinweis im verschollenen Boten für Tirol mal als Freifahrtschein gesehen.

Bote fuer Tirol

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Dänen lügen nicht? Doch, einige schon!

Ein dänischer Busfahrer gab dem Drang seiner Blase am Rasthof Göttingen auf eigentlich recht herkömmlicher Art nach. Er pieselte in die freie Natur und damit es nicht so spritzte, suchte er sich einen Reifen, an dem die Brühe sanft herunter laufen konnte.

Nur war es kein Rad seines Busses, sondern das eines zwei Plätze daneben stehenden Lkw – und das auch noch unter den Augen des Fahrers. Das der darüber nicht erfreut war, kann sich jeder denken. Als der 47-Jährige den Busfahrer auf sein ungehöriges Verhalten ansprach, kam es zu einem Streitgespräch zwischen den beiden Männern. Der LKW-Fahrer ging schließlich ins Restaurant.

Für die weitere Fortsetzung der Geschichte bemühe ich mal Teile aus der Polizeimeldung (102/2014) der Polizeidirektion Göttingen:

Für den Dänen war „die Sache“ aber offenbar nicht so schnell erledigt. Denn ein Autofahrer, der die Geschehnisse schon verfolgt hatte, machte jetzt eine Beobachtung, die möglicherweise einen schweren Unfall verhindert hat.

Von seinem PKW aus beobachtete der 52-Jährige aus dem Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) wie der Däne zum LKW seines vorherigen Kontrahenten ging und augenscheinlich unter dem Auflieger manipulierte. Eine Begutachtung sollte später zeigen, dass der Busfahrer an der Vorrichtung zur Entriegelung der Sattelkupplung gezogen und den sogenannten Herzbolzen des Aufliegers entsichert hatte.

Der aufmerksame Zeuge stieg sofort aus und fragte den Dänen, was er da machen würde. Der 27-Jährige entgegenete nur, dass dies „sein LKW wäre“ und ging danach ebenfalls ins Restaurant.

Als der Brummifahrer zu seinem Laster zurückkehrte, sprach ihn der 52-jährige Autofahrer an und teilte ihm seine Beobachtung mit. Gemeinsam gingen beide zum Auflieger und stellten die gefährliche Manipulation fest. Eine Manipulation, die vermutlich dazu geführt hätte, dass sich der Auflieger während der Fahrt auf der A 7 von der Zugmaschine trennt. Der LKW-Fahrer alarmierte die Polizei.

Gegenüber der Funkstreife der Göttinger Autobahnpolizei stritt der Däne den Tatvorwurf ab. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde von dem Mann zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro einbehalten. Anschließend konnte der Däne seine Fahrt gen Norden fortsetzen.

Zunächst mal eine kleine technische Anmerkung: Ein „Herzbolzen“ ist das Teil, dass die Blattfedern zusammen hält und dann in die Achse gesteckt wird. Dieser Bolzen wird also gebraucht, um die Blattfedern auf der Achse zu zentrieren – hat also nichts mit der Sattelkupplung zu tun. In der Pressemitteilung ist wohl der „Königszapfen“ gemeint.

Aber zum eigentlichen Thema: Wenn man bedenkt, was bei einer gezogenen Sattelkupplung alles passieren kann, ist die einbehaltene Sicherheitsleistung von 200 Euro schon recht preiswert. Denn eigentlich fehlt einem der so etwas macht, schlicht die nötige charakterliche Eignung, um überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Nur leider wird sich die Tat wohl trotz des Zeugen nicht beweisen lassen. Der hat ja nicht direkt gesehen, was der Däne da gemacht hat. Fingerabdrücke kann man auch vergessen, denn den Hebel umfasst man mit der ganzen Hand. Außerdem hängt da jede Menge Straßendreck dran.
Trotzdem ein dickes „Danke schön“ an den Autofahrer. Leider gibt es davon viel zu wenige.

Meldung der Polizeidirektion Göttingen

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Sponsored Video: Scania Driver Competitions 2014

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Seit 2003 sucht Scania die besten LKW Fahrerinnen und Fahrer in Asien, Europa und Lateinamerika. So auch in diesem Jahr. Als Einstimmung hat Scania eine Einladung in Form eines Videos erstellt.
In diesem Kurzfilm wurde der 31-jährige Daniel Olsson einem ultimativen Test unterzogen. Dabei hat er bis zur Auflösung nicht erkannt, dass es sich um eine Art „versteckte Kamera“ handelt.

Seine Tour war zunachst alltäglich. Er sollte zu einem Warenhaus fahren, um dort eine Lieferung abzuholen. Im dortigen Lager wurde es aber mysteriös. So erwartete Ihn ein älterer Mann, der sich als Dr. Sullivan verkleidet hatte. Anschließend mußte er tückisch gestapelte und eng positionierte Holzkisten umfahren, um überhaupt zur eigentlichen Abholstation zu kommen. Dort sollte er die für ihn bestimmte Ware immer im Blick behalten.

Diese bestand aus mehreren Kisten, die sich seit Jahrhunderten im Besitz der Familie des alten Mannes befanden und zum Hafen befördert werden sollten. Während die beiden im Büro noch einen Kaffee tranken, wurde die Ladung von der Filmcrew manipuliert. So wurden Lautsprecher und diverse Spiegel angebracht, die jedoch vom Fahrersitz aus nicht erkennbar waren.
Bei der Ausfahrt aus der Halle passierte es: Eine Art prähistorisches Monster wurde wieder zum Leben erweckt und machte durch komische Geräusche und Bewegungen auf sich aufmerksam.

Doch Daniel lies sich nicht beirren und war fest entschlossen seinen Auftrag zu Ende zu bringen. Das ist schließlich die Aufgabe eines professionellen Fahrers. “Mein Beruf ist eine Dienstleistung und ich bin stets bemüht meinen Kunden zufrieden zu stellen,” sagte er anschließend.

Seit dem Start der Scania Driver Competitions im Jahr 2003, haben rund 200 000 Fahrer mitgemacht. Dieser Wettbewerb beinhaltet eine Reihe an Wettbewerben, bei denen die Fähigkeiten von jungen LKW-Fahrern getestet werden. Hierbei kommt es sowohl auf Theoriewissen, als auch auf praktische Fahrübungen an. Dieser Wettbewerb wird normalerweise alle zwei Jahre durchgeführt.
Die Altersgrenze der Teilnehmer liegt bei 35 Jahren. Um bei diesem Wettstreit mit zu machen, genügt beileibe nicht nur ein Mausklick. Zuvor muss ein umfangreicher Fragebogen ausgefüllt und qualifiziert bearbeitet werden.

Doch nichts ist unmöglich. Jedes Problem wird zu einer Herausforderung, die es zu bewältigen gilt. Genau das ist auch das Motto der 2014 Scania Driver Competitions. Zumal es für den Gewinner nicht nur eine Urkunde gibt, sondern auch ein nagelneuer Scania im Wert von 100 000 Euro auf Ihn wartet.

2014 Scania Driver Competitions – weitere Informationen und Anmeldung

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Platz da. Ein Wanderer kommt.

Ich verbringe ja auch das ein oder andere Wochenende auf einem Rasthof. Nicht weil es mir Spaß macht, sondern weil schlicht die Zeit nicht reicht, um noch nach Hause zu kommen. Das Problem dabei ist, dass selbst Samstags ab 14.00 oder 15.00 Uhr die regulären Lkw-Stellflächen belegt sind. Also muss ich auf alternative Parkplätze ausweichen und das sind in der Regel die Bereiche für Pkw.

Genau diese Problematik greift nun der Remscheider General-Anzeiger auf. Laut der Zeitung hätten letzten Sonntag viele Wanderer, die die nahegelegene Remscheider Talsperre besuchen wollten, auf der Raststätte Remscheid keinen Parkplatz für Ihren Pkw gefunden.
Der Grund waren Lkw-Fahrer, die in ihrer Not bei der Suche nach einer Stellfläche die obere Parkebene der Autobahn-Raststätte zum Teil mit ihren Lastern besetzt hatten.

Zu diesem Missstand wurden auch diverse Spezialisten befragt. So antwortete ein Sprecher der Autobahnpolizei Bensberg:

Wenn wir dorthin gerufen werden, sprechen wir ein Platzverbot aus. Andererseits wissen die armen Fahrer zum Teil gar nicht, wo sie hin sollen.

Ein Platzverbot an einem Tag, an dem nur Lkw mit Sondergenehmigung fahren dürfen? Hmm. Was ist eigentlich preiswerter? Das Platzverbot zu ignorieren oder gegen ein Fahrverbot zu verstoßen? Ich weis es nicht. Selbst – nur mal angenommen – ein Brummifahrer wird weg gejagt. Findet er dann an der nächsten Raststätte einen akzeptablen Standplatz? Was passiert, wenn der auch dort Sonntagsausflüglern im Weg steht?
Oder. Haben drei Wochen später belgische, französische oder von mir aus auch italienische Polizisten Verständnis für den Fahrer? Weil er hat ja gegen seine gesetzlich vorgeschriebene Wochenendruhezeit verstoßen. Ich denke nicht!

Toll ist auch der Spruch von Andreas Raedt, Sprecher des Landesbetriebs Straßen in NRW:

Wegen der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeit hat niemand das Recht, ein Gesetz zu missachten. Jeder muss sich rechtzeitig um einen Platz kümmern

Da hat der Mann gar nicht mal so unrecht. Nur wann soll ich denn mit der Suche beginnen? Fange ich Montagnachmittag gegen vier Uhr an – was nicht mal so selten vorkommt – dürfte ich bis Dienstagfrüh gegen zwei Uhr fahren. Nur muss ich mich dann auch auf für Lkw gesperrte Flächen stellen, da alle anderen Plätze belegt sind.
Geht es aber nach dem Herrn Raedt, hätte ich bereits spätestens gegen 19.00 Uhr Feierabend. Denn bereits dann müsste ich mich auf die Suche nach einem erlaubten Parkplatz machen.

Interessant sind auch die Kommentare unter dem Artikel. Da tobt ein kleiner Shitstorm. Das ist nicht negativ gemeint, im Gegenteil. Diese Meinungen zeigen eigentlich recht deutlich, wie angefressen und dünnhäutig viele Kollegen mittlerweile auf solche Meldungen und Begebenheiten reagieren. Wundern tut es mich nicht.

Zum Artikel: Raststätte: Lkw-Fahrer müssen sich rechtzeitig um Platz kümmern

Landesbetrieb Straßenbau NRW
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