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Kategorie: Unterwegs

It’s Stau Time

Gestern war in Österreich ein Feiertag. Und deshalb durften auch keine Lkw fahren.
Die die gestern standen, sind seit fünf Uhr heute früh unterwegs. Das sind nicht wenige.

Ab dem Inntaldreieck ist deshalb Stau. Viel Stau. Das ist kacke. Weil ich nicht vorwärts komme. Hat stehender oder stockender Verkehr so an sich.

Dieses Fahrverbot an Feiertagen ist Gülle. Entweder steht man dumm rum oder vergammelt den Tag danach im Stau. Das passiert hier unten jedes mal.
Gegen das Sonntagsfahrverbot habe ich nix. Im Gegenteil. Nur dieses Fahrverbot an Feiertagen bringt eigentlich gar nichts. Also weg damit. Braucht eigentlich kein Mensch.

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Routenplanung

Meine erste Abladestelle ist nächste Woche in Osttirol, irgendwo bei Lienz. Ich könnte über die Felbertauern – also über Kufstein und Kitzbühel nach Lienz – fahren. Dieser Meinung war am Freitag auch mein für den Export zuständige Stammdisponent.
Aber ich denke, dass lasse ich besser. Klar. Im Sommer schon. Da wäre ich diese Strecke gern gefahren. Aber jetzt, Anfang Dezember? Nee, besser nicht.

Stattdessen werde ich wohl entweder über den Brenner bis Brixen und dann Richtung Bruneck, Lienz fahren oder ab Salzburg die Tauernautobahn bis Spittal und dann nach Osttirol. Die beiden Ersatzstrecken sind zwar jeweils gut hundert Kilometer länger, aber ich komme wenigstens an meinem ersten Ziel an. Denn ich habe keinen Bock, irgendwo im ersten Schnee hängen zu bleiben.

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Bei Staubildung?

Rettungsgasse!

Ist doch eigentlich relativ einfach. Nach rechts b.z.w. links fahren, so das in der Mitte eine Fahrspur für die Rettungsfahrzeuge gebildet wird. Für diejenigen, die das trotzdem nicht begreifen, wird das im folgenden Video nochmal wunderbar erklärt:

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Weitere Informationen

YouTube – Direktlink

In Österreich klappt das eigentlich ganz gut. In der Schweiz ebenso. Nur in Deutschland scheinen noch viele Deppen unterwegs zu sein, die dieses eigentlich simple System nicht verstehen. Oder nicht kapieren wollen.

Mittwochabend stürzte auf der A5 bei Homberg/Ohm ein mit Zuckerrüben beladener Lkw um. Dessen Ladung verteilte sich daraufhin über die gesamte Fahrbahn. Natürlich war die Autobahn danach voll gesperrt. Der Fahrer wurde nur leicht verletzt, ein Bauer beseitigte mit Traktor und großem Anhänger das Malheur.
Soweit fast alles gut.

Überhaupt nicht toll war, dass ein Teil der im Stau stehenden Lkw – Fahrer von einer Maßnahme wie der Rettungsgasse wahrscheinlich noch nie gehört hatte. Oder diese einfach ignorierte. Was vielleicht noch schlimmer ist.
Es wurden nicht nur alle drei Fahrspuren dicht gemacht, sondern auch der Standstreifen.

Der „Gießener Anzeigerbeschreibt dieses Szenario mit klaren Worten:

Ignorant, rücksichtslos oder einfach nur dumm – alles Attribute, die auf eine große Anzahl der Lkw-Fahrer zutreffen die am späten Mittwochabend bei dem Rübenunfall auf der A5 die Autobahn komplett dicht machten. Nicht nur, dass sie sich in Zweierreihe aufstellten, nein, viele zogen auch noch auf die dritte, die Überholspur, und machten jegliche Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, zunichte, zumal sie so dicht auf den Vordermann auffuhren, dass ein Rangieren nicht mehr möglich war.

Selbst die Standspur wurde blockiert, weil manche Brummi-Fahrer glaubten, Verkehrserzieher spielen zu müssen, sich zur Hälfte darauf stellten, um wiederum unvernünftigen Autofahrern, die meinten, dort schneller vorankommen zu können, den Weg versperrten. Eine undurchdringliche Wand. Da halfen auch Blaulicht und Martinshorn nichts mehr. Besonders schlimm deswegen, weil mittendrin ein Einsatzfahrzeug eingeklemmt war, das ein Organtransplantat an Bord hatte. Über 30 Minuten benötigte dies für nicht einmal 2000 Meter, um wenigsten bis zur Rastanlage Reinhardshain zu gelangen, von wo es aus über die Landstraße die Unfallstelle umfahren konnte.

Welche geistige Einstellung die „Herren der Straße“ inzwischen teilweise haben, verdeutlichten diese, auf ihr Fehlverhalten angesprochen, durch das Hochstrecken des Stinkefingers.

Ganz ehrlich? Ich will den Begriff „unfassbar“ nicht benutzen. Deshalb drücke ich mich mal anders aus: Für mich ist solch ein Verhalten nicht zu verstehen. Es wird so langsam Zeit, dass auch hierzulande für solch ein Vergehen drakonische Strafen und Fahrverbote verhängt werden. Denn solche Deppen braucht keiner.

Bericht im Gießener Anzeiger >>>

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Pauschale für polnische Fahrer

Polnischen Lkw – Fahrern steht eine Übernachtungspauschale zu. Dieser Anspruch gilt rückwirkend für die vergangenen drei Jahre. Das hat das oberste Gericht in Polen beschlossen.
Dieser Beschluß wurde am 14. Juni diesen Jahres gefällt (Aktenzeichen II, PZP 1/14).

Das oberste Gericht ist der Ansicht, Übernachtungen in einer Lkw – Kabine seien für polnische Lkw – Fahrer nicht zumutbar. Die Fahrer müssten zum Beispiel in Hotels übernachten können. Würde darauf verzichtet, hätte ein Fahrer Anspruch auf eine Übernachtungspauschale. Das Gericht ging dabei von pauschalen Beträgen aus, die sich nach den einzelnen Staaten richten, in den der Fahrer übernachtete.

Iveco Stralis

Allerdings muss der Fahrer die Ansprüche geltend machen. Verzichtet er darauf, braucht ein Fuhrunternehmer nicht zu zahlen. Besteht der Fahrer aber auf eine Auszahlung, muss er die Ansprüche aus den Übernachtungen im LKW belegen. Zahlt der Arbeitgeber trotz Nachweis nicht, kann der Fahrer klagen. Aber ob er dann Recht und Geld bekommt, hängt von Einzelfall ab.
Einige Fahrer klagten wohl bereits vor Bezirksgerichten. Problem dabei ist, dass die Auslandsübernachtungen im Lkw konkret nachzuweisen sind. Genau das führt regelmäßig zu Beweisschwierigkeiten.

Link: Streit um Spesen für polnische Lkw-Fahrer

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Nur mal fix aufs Handy schauen

Laut einer Studie des Versicherungskonzerns Allianz ist Ablenkung am Steuer das am meisten unterschätzte Risiko im Straßenverkehr. Danach ist in Deutschland jeder zehnte Verkehrsunfall maßgeblich durch Ablenkung verursacht. In 30 Prozent aller Verkehrsunfälle spielt dieser Punkt eine Rolle.

Die Studie basiert auf einer repräsentativen Befragung von Autofahrern in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie einer Analyse des gegenwärtigen Forschungsstandes. So gaben immerhin 40 Prozent zu, am Steuer zu telefonieren. Hinzu kommen 43 Prozent, die dazu eine Freisprecheinrichtung nutzen.
Einen Einfluss auf ihre Fahrleistung hat das nach Meinung der meisten Studienteilnehmer allerdings kaum.

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Überholvorgang muss vor einem Überholverbotsschild beendet sein

Wer auf der Straße erlaubt überholt, muss den Überholvorgang vor einem Überholverbotsschild beendet haben. Notfalls, so das Oberlandesgericht Hamm in einer aktuellen Entscheidung, muss der Überholende sich zurückfallen lassen und den ganzen Vorgang abbrechen.

Das Gericht bestätigte das Bußgeld gegen einen Lkw-Fahrer, der auch nach dem Überholverbot weiter an anderen Fahrzeugen vorbeigezogen war. Seine Verteidigung: Es habe keine Lücke gegeben, um nach rechts einzuscheren.

Weiter (externer Link, Lawblog.de) >>>

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Status? Schnee!

Gestern Mittag in der Nähe von Ancona an der Adria bei zwanzig Grad im T-Shirt rum gerannt und abends am Brenner durch Schnee gewühlt. Dieser Klimawandel ist nicht gut für meinen Körper. Ich brauche so langsam Herztabletten.

Schnee am Brenner

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