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Kategorie: Allgemeines

Gerüche effektiv entfernen

Der Druck auf Berufskraftfahrer hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Gesetzlich geregelte Lenkzeiten und eng gesteckte Zeitpläne für die Abgabe von Waren machen Fahrern das Leben nicht gerade leichter. Da fehlt selbst oft die Zeit für die kleine Zigaretten- und Kaffeepause zwischendurch. So nimmt mancher lieber den blauen Dunst in Kauf und raucht am Steuer, um Zeit zu sparen.
Im Kampf gegen den unschönen Geruch gibt es erfreulicherweise so manches Hilfsmittel, welches das Leben vereinfachen kann. Oft helfen schon die kleinen Hausmittel, die bereits den Großeltern bekannt waren. Ein gutes Beispiel: Kaffee. Ob als Bohnen oder in Pulverform – der koffeinhaltige Rohstoff saugt störende Gerüche aus der Luft.

Weitere Mittel aus der Natur, die Gerüche binden oder neutralisieren:

− Essig

− Salz

− Backpulver

− Lavendel-Öl

Gerade bei Rauch muss guter Rat nicht teuer sein. So hilft bei Rauchen ein geöffnetes Fenster, regelmäßiges Lüften der Fahrerkabine oder die bekannten Duftbäume im Fahrzeug. Doch ab einem gewissen Maß bleibt die erhoffte Wirkung dieser Dinge eben doch aus.

Sogenannte Geruchsentferner und Lufterfrischer kommen dann nicht nur dort zum Einsatz, wo noch geraucht werden darf. Pflanzen, Arbeitsumgebungen und vieles mehr können Geruchsbelästigungen auslösen. So haben beispielsweise Bürogebäude und Behörden einen ganz eigenen Geruch.
Im LKW jedoch verbringen Fahrer meist viele Stunden am Stück, weshalb gerade an dieser Stelle gute Lösungen gefragt sind. Auch Autobauer haben sich mit der Lufterfrischung im Auto beschäftigt, dazu könnt Ihr hier mehr lesen.

Zigarettenrauch, sowie Brand- und Schweißgeruch können ohne Chemikalien entfernt werden. Auf Basis ätherischer Öle treten aromatische Gerüche an die Stelle der vorherigen olfaktorischen Stressfaktoren. Das Prinzip ist einfach: Die Mittel binden Ausdünstungen und wirken vielfach zugleich desinfizierend, sodass oft sogar gesundheitsgefährdende Keime beseitigt werden.
Die Geruchsentferner können Nutzer meist in diversen Duftarten erwerben – oft sogar in speziellen Noten, die zur Jahreszeit passen. Achten sollten Konsumenten aber auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit.

Gütesiegel sowie Test- und Erfahrungsberichte im Web geben Aufschluss, welche Produkte infrage kommen. Nichts falsch machen, kann man mit biologischen Geruchsentfernern von zum Beispiel Bio-Conzept, die helfen Zigarettengeruch im Auto zu neutralisieren. Selbst die Intervalle für die Duftabgabe kann man bestimmen.
Besonders komfortabel sind Lufterfrischer, die eine individuelle zeitliche Programmierung erlauben. So können Nutzer selbst festlegen, in welchen Abständen der Duft an die Umgebung abgegeben wird. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Prozedur schont die Ressourcen, sorgt dauerhaft für angenehmes Raumklima und verhindert, dass aus der frischen Brise selbst eine überladene Geruchsbelästigung wird. Denn wie immer gibt es ein Zuviel.

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Aktion gegen Lohndumping

Mit einer Art „Flashmob“ in mehreren deutschen Städten machten gestern Mitglieder der „Actie in de Transport Germany“ auf die Missstände in der Transportbranche aufmerksam. Als Aktion der kleinen Nadelstiche könnte man die gestrige Initiative auch bezeichnen.

Bei der Veranstaltung in Dieburg war ein Team vom „Hessischen Rundfunk“ dabei. Ein durchaus realitätsnaher Bericht darüber wurde in der gestrigen Ausgabe der „hessenschau“ gesendet.

Lkw-Fahrer klagen über Konkurrenz (Direktlink)
Actie in de Transport

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Bußgelder sind ärgerlich. Darüber habe ich mich ja unter anderen hier ausgelassen. Blogleser Topas stieß nun bei „Heise.de“ auf einen Artikel, der dieses Thema berührt: Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn!

So liest man da u.a.:

Ist ein Arbeitnehmer dienstlich unterwegs und begeht dabei verkehrsrechtliche Verstöße, muss er die dafür verhängten Bußgelder in der Regel selber bezahlen. Ist der Arbeitgeber großzügig und übernimmt die “Knöllchen”, kassiert das Finanzamt mit: Bei den Zahlungen handelt es sich dann nämlich um Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (vom 14.11.2013, Az.: VI R 36/12).

Tja, da geht das Finanzamt in meinem Fall leer aus. Auf der bereits bezahlten Strafe bleibe ich sitzen. Mein Chef übernimmt die nicht. Aber zurück zum vorliegenden Fall. Hier hat ein Arbeitgeber, der eine Spedition betreibt, die Bußgelder der bei ihm angestellten Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten übernommen.

Die Richter am Bundesfinanzhof waren jedoch der Meinung, dass es sich dabei um Arbeitslohn handelt, der versteuert werden muss. Ehe ich mich jetzt in Details verlaufe, verlinke ich besser auf diese Seite: Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar.
Da wird dieser Sachverhalt wunderbar erklärt.

Kurios dabei: Noch vor wenigen Jahren entschieden die Münchner Richter übrigens abweichend: In ihrem Urteil vom 7. Juli 2004 (Az. VI R 29/00) beschlossen sie, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen könne, wenn gegen die Fahrer eines Paketdienstes für das Parken in zweiter Reihe oder die Verletzung des Halteverbots Verwarnungsgelder verhängt wurden.

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn
Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar

Homepage Bundesfinanzhof

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Sponsored Video: Scania Driver Competitions 2014

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Seit 2003 sucht Scania die besten LKW Fahrerinnen und Fahrer in Asien, Europa und Lateinamerika. So auch in diesem Jahr. Als Einstimmung hat Scania eine Einladung in Form eines Videos erstellt.
In diesem Kurzfilm wurde der 31-jährige Daniel Olsson einem ultimativen Test unterzogen. Dabei hat er bis zur Auflösung nicht erkannt, dass es sich um eine Art „versteckte Kamera“ handelt.

Seine Tour war zunachst alltäglich. Er sollte zu einem Warenhaus fahren, um dort eine Lieferung abzuholen. Im dortigen Lager wurde es aber mysteriös. So erwartete Ihn ein älterer Mann, der sich als Dr. Sullivan verkleidet hatte. Anschließend mußte er tückisch gestapelte und eng positionierte Holzkisten umfahren, um überhaupt zur eigentlichen Abholstation zu kommen. Dort sollte er die für ihn bestimmte Ware immer im Blick behalten.

Diese bestand aus mehreren Kisten, die sich seit Jahrhunderten im Besitz der Familie des alten Mannes befanden und zum Hafen befördert werden sollten. Während die beiden im Büro noch einen Kaffee tranken, wurde die Ladung von der Filmcrew manipuliert. So wurden Lautsprecher und diverse Spiegel angebracht, die jedoch vom Fahrersitz aus nicht erkennbar waren.
Bei der Ausfahrt aus der Halle passierte es: Eine Art prähistorisches Monster wurde wieder zum Leben erweckt und machte durch komische Geräusche und Bewegungen auf sich aufmerksam.

Doch Daniel lies sich nicht beirren und war fest entschlossen seinen Auftrag zu Ende zu bringen. Das ist schließlich die Aufgabe eines professionellen Fahrers. “Mein Beruf ist eine Dienstleistung und ich bin stets bemüht meinen Kunden zufrieden zu stellen,” sagte er anschließend.

Seit dem Start der Scania Driver Competitions im Jahr 2003, haben rund 200 000 Fahrer mitgemacht. Dieser Wettbewerb beinhaltet eine Reihe an Wettbewerben, bei denen die Fähigkeiten von jungen LKW-Fahrern getestet werden. Hierbei kommt es sowohl auf Theoriewissen, als auch auf praktische Fahrübungen an. Dieser Wettbewerb wird normalerweise alle zwei Jahre durchgeführt.
Die Altersgrenze der Teilnehmer liegt bei 35 Jahren. Um bei diesem Wettstreit mit zu machen, genügt beileibe nicht nur ein Mausklick. Zuvor muss ein umfangreicher Fragebogen ausgefüllt und qualifiziert bearbeitet werden.

Doch nichts ist unmöglich. Jedes Problem wird zu einer Herausforderung, die es zu bewältigen gilt. Genau das ist auch das Motto der 2014 Scania Driver Competitions. Zumal es für den Gewinner nicht nur eine Urkunde gibt, sondern auch ein nagelneuer Scania im Wert von 100 000 Euro auf Ihn wartet.

2014 Scania Driver Competitions – weitere Informationen und Anmeldung

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Wer hätte das gedacht

Vor drei Wochen wurden vom Zentralen Verkehrsdienst Hannover in der Zeit zwischen 10:00 und 14:00 Uhr am dortigen Omnibusbahnhof achtzehn Fernreisebusse kontrolliert. Fünf der Reisebusse waren auf einer internationalen Linie und die restlichen dreizehn als innerdeutsche Fernbusse unterwegs. Dabei wurden sieben von den Beamten beanstandet.

Bei den Kontrollen wurden 35 Verstöße gegen die Vorschriften zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten der Omnibusfahrer festgestellt. Fast alle Verstöße, nämlich 34, betrafen den innerdeutschen Fernlinienverkehr.

Laut Polizei ist die Schwere der Verstöße bei fünf der beanstandeten Bussen als sehr bedenklich anzusehen. In vier Fällen wurden Fernreisebusse mehrfach über längere Zeiträume ohne erforderliche Fahrerkarte des Busfahrers bewegt.
In einem Fall muss ein 61-jähriger Busfahrer aus Süddeutschland, der sich von Hamburg auf der Rückfahrt in den Süden befunden hatte, mit einem Strafverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen rechnen. Der Mann steht im Verdacht, nachträglich auf seiner Fahrerkarte eine nachweisliche Lenkzeit als Pause eingetragen zu haben.

Die neuen Fernbusse sind nichts für Gestresste

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Wer möchte ein wenig Dieselduft gewinnen?

Irgendwann in diesem Jahr habe ich mir ein Buch mit dem Namen „Dieselduft“ gekauft. Wo und wann weiß ich nicht mehr. Kein Scherz – und das, obwohl sich auf der zweiten Umschlagseite eine original Unterschrift der Autorin Cornelia Bienenstein-Hock befindet.

Die Geschichte handelt von Carola, die unbedingt den Lkw-Führerschein machen möchte. Der Auslöser war einer der trüben Tage, der Alltagsblues wie ihn jeder kennt. Bei Männern würde man es Midlife-Crisis nennen. Ob es so etwas auch bei Frauen gibt? Ich habe keine Ahnung. So tief hat sich mir die weibliche Psyche zum Glück noch nicht geöffnet. Auf jeden Fall steigt Ihre Stimmung augenblicklich, nachdem sie sich in der Fahrschule angemeldet hat.

Ab da beginnen aber die wirklichen Probleme. Ihr Fahrlehrer hat wenig Geduld und wird so für Sie zum Angstgegner. Die Fahrstunden verlaufen mehr schlecht als recht. Trotzdem schafft Sie die Prüfungen und ist damit Ihrem Ziel wieder einem Schritt näher, irgendwann einen großen Brummi fahren zu dürfen.

Wer mein Exemplar haben möchte, schreibt bis zum 30.12.2013, 23.59 Uhr im Kommentarbereich einfach “Ich will” oder “Ich möchte“. Vergesst bitte nicht, eine gültige eMail – Adresse anzugeben. Auch diesmal werde ich per “random.org” den neuen Besitzer des Buches ermitteln.

Viel Glück.

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BGH – Beschluss vom 12.09.2013 in Bußgeldsachen

Es ging um die Frage, ob verschiedene Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten als Einzeltaten oder als eine Gesamttat anzusehen sind, wenn im Rahmen einer Verkehrskontrolle mehrere Tage ausgewertet werden.
Grundlage der Entscheidung und Vorlage beim BGH in einer Ordnungswidrigkeitensache war, dass diverse Oberlandesgerichte in dieser Sache unterschiedlich entschieden hatten, bzw. nicht derselben Rechtsauffassung waren.

Dies bedeutet in der Praxis: Einzeln begangene Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, die bei einer Überprüfung in einer Verkehrskontrolle festgestellt werden, sind als Einzeltaten anzusehen und können auch jede für sich geahndet werden.

Die Entscheidung des BGH (Beschluss vom 12.09.2013; Az. 4 StR 503/12) ist hier nachlesbar >>> (PDF-Datei)

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