Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Sie haben Post

Ein Leser der anonym bleiben möchte, schickte mir folgende Frage:

Hallo, ich habe ein Problem. Ich hatte einen mittelschweren Arbeitsunfall. Ich habe mir meinen rechten Mittelfinger zerquetscht. Nun sind 3 Finger, der kleine, der Ring und der Mittelfinger ein gegipst. Da ich nun ein wenig ein schlechtes Gewissen habe, wollte ich mich schlau machen, ob ich so meinen Laster (40 tonner ) fahren darf. Über eine schnelle Antwort wäre ich echt dankbar.

Was sagt denn der Onkel Doktor zu dem Fall? Hat der Dich nicht krank geschrieben?

Also ich bin der Meinung, dass man mit körperlichen Mängeln nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollte. Sprich dann, wenn man sich auf Grund des Mangels nicht mehr sicher im Verkehr bewegen kann.
Ob dies in Deinem Fall so ist, weis ich natürlich nicht.

Ich bin auf der ARAG-Homepage auf einen Text gestoßen, der genau dieses Thema behandelt hat. Und da hieß es eben, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls mit Regressforderungen ankommen kann, wenn der Fahrer sich trotz Einschränkungen hinters Steuer gesetzt hat.

Ob eine Beeinträchtigung bei drei eingegipsten Fingern gegeben ist? Ich habe keine Ahnung. Vielleicht könnte ich mit drei gegipsten Fingern das Lenkrad greifen und benutzen, aber nicht so fest zupacken, wie es in einer Gefahrensituation erforderlich wäre.

4 Kommentare

  1. Big Food
    Big Food 16/05/2015

    Ob der Arzt den nicht krank geschrieben hat, frage ich mich aber auch. Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen. Wer trotz Krankschreibung arbeiten geht, ist selbst schuld.

  2. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 16/05/2015

    ist der Unfall-Arzt aufgesucht worden ?
    ist der Arbeitsunfall gemeldet worden ?

    Wenn Ja … das ist die Krank schreiben beim BKF eine Verpflichtung.

    Wenn das nicht geschehen ist, ist im Falle eines Unfalls, die vollumfängliche persönliche Haftung des BKF gegeben.

    Natürlich kann der Unfall-Arzt die Krankschreibung nachträglich jetzt am Montag noch bewerkstelligen, da er wohl nicht wusste das die Berufsausübung als BKF bestand.

    Auf keinem Fall jetzt noch LKW fahren !

  3. hajo
    hajo 17/05/2015

    mal abgesehen von der Frage, ob oder ob nicht: wenn es ein Arbeitsunfall war, ist die BG zuständig
    und @Gregor: bei einem Arbeitsunfall weiss der Durchgangsarzt sehr wohl um die Berufstätigkeit des Patienten – oder sehe ich da etwas falsch?

  4. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 17/05/2015

    Nun ja @ hajo da hast du Recht.

    Ein einfacher Lieferwagen Fahrer – der nur hin und wieder und nicht nur Hauptberuflich fährt – ist zum echten BKF mit 40 t zGG schon ein Unterschied.

    Wenn der BKF vor lauter Angst den Arbeitsplatz zu verlieren, dem Arzt nicht Alles bzw. die Wahrheit sagt das es ein Berufs-Unfall war, kann der Arzt auch nichts machen. Auch wenn er ihm krank schreibt. Der Arzt hätte ihn sofort zum Unfall-Arzt schicken müssen, denn dann erst wäre zwangsmäßig die BG informiert worden. Viele AG wollen den Papierkrieg nicht und müssen sich bei den berufsfremden Tätigkeiten – wenn ein Arbeits-Unfall passiert – unnötig rechtfertigen. Dann vertuscht man es lieber. Das hab ich vielfach so bei gewissen Firmen so mitbekommen.

Die Kommentarfunktion wird nach dreißig Tagen geschlossen