Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Das System der Kontrolle

Raymund Lausberg ist Hauptinspektor bei der belgischen Polizei. Mehr über ihn und die Hintergründe seiner Arbeit erfahrt Ihr hier >>>

Hier mal ein kleiner Ausschnitt aus einer seiner Kontrollen:

Wahnsinn auf unseren Straßen: 4 Lkw kontrolliert und ALLE besanstandet:

1: LT/B Sattelzug in Panne – Abschleppdienst bringt Ersatzzugmaschine mit 4 Monaten abgelaufenen TÜV. Stillgelegt und zum TÜV gebracht. LT Fahrer seit 3 Monaten im Fahrzeug (siehe Bild). Strafanzeige Menschenrechtsverletzung.

Zigeuner im Lkw

2: BG/B Sattelzug erste Woche in Doppelbesatzung beendet Schichtzeit nach über 38h (das sind 17 zu viel)

3: PL/B Sattelzug mit gefälschten PL TÜV (jetzt sind wir bei über 60 erwischte)

4: PL/FIN Sattelzug mit gefälschter Urlaubsbescheinigung + 7 EG-Verstößen

Die osteuropäischen Fahrer dieser Lkw sind ganz arme Schweine. Ausgebeutet von ihren Chefs und diese widerum werden ausgenutzt von westeuropäischen Logistikunternehmen. Die Devise lautet billig bis zum geht nicht mehr.
Einfach verrückt. Die Großen werden noch grösser und den kleinen Spediteuren steht das Wasser bis zum Hals – und viele schauen nur zu, obwohl dieses Übel eigentlich verhindert werden kann.

Für viele Normalbürger ist dieses Wochenende etwas länger und wird bei Verwandten, Bekannten oder Freunden verbracht. Fahrt am Sonntag auf der Rückfahrt nach Hause einfach mal über einen beliebigen Rasthof und schaut Euch an, wie die Fahrer dort hausen. Dazu reichen fünf Minuten.
Im Rasthaus werdet Ihr sicher keinen finden. Die Verpflegung dort kann kaum einer von denen bezahlen. Gekocht und gegessen wird am oder im Lkw, inmitten von wabernden Urindämpfen. Denn selbst die SaniFair-Toiletten können sich viele nicht leisten.

Tja, und dann zählt mal diese silbernen VW-Bullis vom Bundesamt für Güterverkehr. Ich gehe jede Wette ein, dass Ihr keinen von denen sehen werdet. Denn kontrolliert wird am Wochenende so gut wie nie. Die Fahrer dürfen ja während ihrer Wochenendruhezeit nicht gestört werden. Das ist nur ein Argument.

Deshalb sind die Rastanlagen in Deutschland auch an Wochenenden überfüllt. In Belgien und Frankreich dagegen herrscht gähnende Leere. Denn dort werden die Sozialvorschriften überprüft. Deshalb werden die Fahrer von ihren Arbeitgebern angewiesen, bis nach Deutschland zu fahren. Denn da gilt Narrenfreiheit.

6 Kommentare

  1. Chris
    Chris 16/05/2015

    Ich hoffe jeden Tag das es mehr so Menschen gibt wie Herrn Lausberg. Ich befürchte aber das er irgendwann von einer ihm übergeordneten Behörde eine auf den Deckel bekommt. Denn er prangert genau das an was die EU ja will, Leute ausplündern!
    Ich fahre oft Sonn und Feiertags über deutsche Strassen mit dem LKW. In drei Jahren gab es genau zwei Kontrollen durch die Polizei.
    Aber wenn die Strafen für so eine Käfighaltung nicht endlich auf eine sehr hohes Niveau angehoben wird, werden diese Firmen so weiter machen.
    Nachrichten das Kollegen hilflos irgendwo stranden gibt es genügend, mich kotzt das nur noch an!
    https://www.cn-online.de/lokales/news/rumaenischer-lkw-fahrer-in-not.html
    Ich hätte da eine Lösung, Kaliber 9mm für solche Ausbeuter und für die Behörden die so etwas direkt oder indirekt (wie die BAG) unterstützen!

  2. Uwe Bergau
    Uwe Bergau 17/05/2015

    An alle Kontrollbehörden in der EU : geht und prangert die Firmen an, die die Fahrer 8 bis 12 Wochen und länger fahren lassen und greift euch nicht immer die Fahrerund sraft diese ab denn die wollen auch nur ihre Familien ernähren.
    Es wird Zeit, dass in den ja schon bekannten Firmen,
    mal anständig Köpfe rollen.
    Das erreicht ihr aber nicht wenn ihr die Fahrer bestraft.

  3. Rolf Marczinke
    Rolf Marczinke 17/05/2015

    Soweit ich weiß wurde die BAG einst von Spediteuren/Fuhrunternehmern gegründet. Also warum sollte einer der BAG Schergen in die Hand beißen, von der sie gefüttert werden (wurden)?

  4. Heinz Klawunke
    Heinz Klawunke 17/05/2015

    Auch das Transportgewerbe entwickelt sich immer mehr zu einer Parallelwelt.

  5. Anonymous
    Anonymous 17/05/2015

    Das ist politisch so gewollt. das bag überprüft in der Mehrzahl deutsche lkw. zwischen Trier und Köln fast nur Kipper und Holzzüge bis auf wenige Ausnahmen. die Industrie sagt , wo es lang geht. und die wollen alles möglichst umsonst gefahren haben. deshalb wird sich auch nix ändern.

  6. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 17/05/2015

    Bericht im Wikipedia-Artikel: Der Fernfahrer
    [https://www.bag.bund.de/cln_009/sid_189DEFADBF677D6A8ACBB848DA921FDD/DE/Navigation/DasBAG/Chronik/chronik.html Chronik der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr]
    Nach Inkrafttreten des „Bundeskraftverkehrsgesetzes“ “zur“ Errichtung der BAG vom 19.10.1952 + nach Festlegung vom Hauptsitz Köln am 16.03.1953. Am 17.01.1954 nahm die BAG ihre Arbeit auf, um die Fracht-Angelegenheiten zu überprüfen und die Kontrollen von gesetzlichen Vorschriften der LKW, sowie der Fernfahrern iZm. Lenk- und Ruhezeiten zu bewerkstelligen.

    Derzeit liegt allerdings beim LKW-Fahrerhaus ein Verstoß zu Artikel 31 GrCh vor:

    „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen“

    Die gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen sind derzeit beweisbar nicht gegeben. Es sind natürlich die Arbeitsbedingungen im LKW-Fahrerhaus nicht „menschenwürdig“, da ein menschengerechter Ruheraum beweisbar nicht vorhanden ist und somit auch nicht von „menschengerechten und angemessenen Arbeitsbedingungen“ der BKF gesprochen werden kann, denn jeder Mensch brauche eine gewisse Bewegungsfreiheit während einer verantwortlichen Arbeit.

    Zusammengefasst heißt es, dass bei Ruhepausen die „Zeit und Ort“ im voraus planbar festgelegt werden müssen, ansonsten ist es juristisch eine erstattungspflichtige Zeit. Die DGUV Regel 114-006 – 4.1.6, erlaubt im Ruheraum nur 60 dB (A) während Ruhezeiten. Ein Schlafbereich muss laut § 7 ArbStättV im GMBl 2014 Seite 288, als Raum 6 m² betragen. Der EuGHMR 40119/09 beurteilte im Jahr 2013 eine Ruheraum mit 5,25 m² im „offenen Vollzug“ noch für angemessenen. Das BVerfG urteilte im Jahr 2011 – 1 BvR 109/09 –, dass ein nutzbarer Gefängnis-Ruheraum „ohne“ Sanitäreinrichtungen 5,25 m² Fläche haben muss. Die ASR A 3.5 erlaubt im Fahrerhaus keine Ruhezeit über 26 °C Raumtemperatur. Das Fahrerhaus besitzt als Arbeitsstätte und Ruheraum keine öffentliche und straßenverkehrsrechtlich Zulassung. Die ASR B1 – § 1 (2) Nr. 2 und der § 2 (3) ArbStättV sind für das Fahrerhaus nicht gültig.

    Es gibt einige Transport-Unternehmen, die Wohnungen oder ein Haus mit vielen Zimmern für die BKF anmieten, um dann bei Bedarf irgendwo an den bestimmten Wechsel-Standorten oder beim ständigen wiederkehrenden Erreichen der Touren, neben der Autobahn, iZm. den Lenk- und Ruhezeiten, die Räume den Beschäftigten gegen Geld zu Verfügung stellen. Dort befindet sich dann angeblich der neue angemeldete Lebensmittelpunkt der BKF, obwohl deren Familie ganz woanders beheimatet ist. Wieso ist es nicht möglich, über die BAG-Kontrollen, „alle anfallenden Zeiten“, die der BKF unterwegs bewerkstelligt hat, auf der Fahrer-Karte mit der 28 Tage Abspeicherung, nachzusehen? Hierbei könnten die BAG-Kontrolleure, die vollbrachten bzw. dementsprechenden wöchentlichen Ruhezeiten und deren Ausgleiche bis zum Ende der dritten Woche, überprüfen! Wollen, können oder sollen die Kontroll-Beamten hier ihre hoheitlichen und verantwortungsvollen Sicherheitsaufgaben nicht ordentlich wahrnehmen, um den BKF und auch die anderen Verkehrsteilnehmer ordentlich vor den Risiken zu schützen?
    vgl. BAG 2 AZR 211/04 vom 24.02.2005 – Leitsatz zum Ersatzruhetag

    Im Artikel 8 Nr. 8 der alten VO (EWG) 3820/85 hatte die EU-Kommission ab 12.10.2001 darauf gedrängt, dass der nachfolgende Wortlaut in der VO (EG) 561/2006 nicht mehr beinhaltet wird:

    „ …ist dem Betroffenen auf dessen Antrag hin am Aufenthaltsort des Fahrzeugs oder am Heimatort des Fahrers zu gewähren“

    Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit – z.B. Samstag 1 Uhr bis Sonntag 22 Uhr = 45 Std. – muss mit berücksichtigt werden, die im Monat 8,66 bzw. 9 Tage Freizeit als wöchentliche Ruhezeit am familiären Lebensmittelpunkt bewerkstelligt werden muss.
    vgl. BAG 2 AZR 211/04 vom 24.02.2005 – Leitsatz zum Ersatzruhetag
    vgl. LAG Köln 5 Sa 252/12 vom 03. 08 2012 – Darlegungs- und Beweislast der Ruhepause

    Harmonisierung der Kontroll-Vorschriften auf EU-Ebene Memorandum of Understanding

    ZIEL:-Einheitliches Recht ZIEL:
    -Einheitliches Recht
    -Einheitliche Anwendung
    -Einheitliche Kontrolle
    -Einheitliche Interpretation
    -Einheitliche Anwendung VO (EG) Nr. 561/2006

    Das Anstreben einheitlicher Kontrollen ist bis heute in der nationalen BAG Leitlinien (extra ?) nicht inhaltlich umgesetzt worden. Das ist das eigentliche Problem, denn dann hätten die LKW aus den MOE-Staaten und die deutsche Industrie ein echtes Problem.

    Zuständig war Hans-Gerhard Pernutz
    Werderstr. 34 50672 Köln
    Tel.: 0221/5776-0
    E-Mail: poststelle@bag.bund.de

Die Kommentarfunktion wird nach dreißig Tagen geschlossen