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Für alle Arbeitgeber: „Leistungsgerechte Bezahlung“

Von Udo Skoppeck

Im Fernverkehr ist es zu rund 90% üblich:

  • dreimal pro Woche eine 15-Stunden-Schicht
  • zweimal pro Woche eine 13-Stunden-Schicht

Das ergibt im Schnitt 14,4 Stunden täglich. Auf 22 Arbeitstage im Monat hochgerechnet, sind das sage und schreibe 316 Stunden!

Diese 316 Stunden im Monat verbringt nahezu jeder Lkw-Fahrer im Fernverkehr mit Arbeit. Auch wenn er natürlich gesetzlich gezwungen ist, Pausen einzulegen und entsprechend auf „Pause“ zu stellen.

Natürlich wird der Fahrtenschreiber so bedient, dass alles gesetzeskonform hinterlegt ist. Genau das wird von den meisten Fahrern im Fernverkehr so praktiziert und von den Arbeitgebern gern angenommen. 

lkw fahrer wartet darauf, dass der pieper piept und er endlich abladen kann. wartezeit ist arbeitszeit

Es gibt auch Ausnahmen, aber in etwa 80 bis 90 Prozent der Fälle ist das in dieser Branche die Realität.

Ein Lkw-Fahrer mit Herzblut, der seinen Beruf aus Leidenschaft ausübt, beschwert sich nicht ständig darüber – er bringt einfach zuverlässig sehr gute Leistung.

Wenn Sie also in Zukunft in Ihren Stellenanzeigen von einer „leistungsgerechten Bezahlung“ sprechen, dann rechnen Sie bitte mit diesen 316 Stunden.
Multiplizieren Sie diese (nur) mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 12,41 € in Deutschland – und schon sprechen wir von einem monatlichen Grundgehalt von mindestens 3.920 €,

Und das ohne Zulagen und ohne Spesen

Komischerweise sind viele Arbeitgeber der Meinung, Spesen seien ein Lohnbestandteil. Das ist jedoch falsch. Spesen sind Spesen – und nicht Lohn!

Zusätzlich gehört es zur Ehrlichkeit und zur Pflicht eines Unternehmens, auch die gesetzlich vorgeschriebenen Nachtzuschläge zu vergüten.
Und wenn es nur in Form einer monatlichen Pauschale geschieht, die ebenfalls „leistungsgerecht“ ist.

Pünktliche Lohnzahlung ist übrigens selbstverständlich. Schon alleine deshalb, weil ein anständiger Lkw-Fahrer seine Arbeit auch pünktlich und zuverlässig erbringt.

Ein ordentlicher und gepflegter Fuhrpark, nette Disponenten und ein gutes Arbeitsklima sind zwar wünschenswert und schön.
Nur kann davon kein Lkw-Fahrer seine monatlichen Rechnungen bezahlen, geschweige denn seiner Familie und sich selbst etwas bieten.

Sollte dies in Ihrem Unternehmen nicht möglich sein, dann sprechen Sie bitte nicht mehr von „leistungsgerechter Bezahlung“.
Denn das ist schlicht und einfach eine glatte Lüge.

Seien Sie dann lieber ehrlich und schreiben: „Wir bieten Ihnen branchenübliche schlechte Bezahlung.“

Das wäre zumindest ehrlich

Und noch etwas: Bewerber stellen Ihnen persönliche Unterlagen zur Verfügung, meist per E-Mail.
Eine Rückmeldung ist Ihre Pflicht, wenn Sie sich als gutes Unternehmen bezeichnen wollen. Das gehört einfach zum guten Ton.

Ich wünsche mir, dass sich Unternehmen endlich trauen, Klartext zu reden. Nicht mit langweiligem Politikerdeutsch zu inserieren, sondern offen und ehrlich zu sagen, was den Lohn betrifft.

Offene Karten und faire Entlohnung schaffen zufriedene und langjährige Mitarbeiter. Dann müssen Sie auch nicht ständig neue Fahrer suchen.

Doch meistens heißt es leider nur: „Fuhrparkerweiterung“.

Mit freundlichen Grüßen
Ein leidenschaftlicher Fernfahrer

(im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, die täglich eine großartige Arbeit leisten)

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