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Prüfung von Lkw nach DGUV V70

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Die Anschaffung eines Lastkraftwagen erfordert ausreichend finanzielle Mittel. Es gibt die Möglichkeit die Investition direkt zu bezahlen. Oftmals bietet sich aber eine Ratenzahlung an, die für den Käufer einige Vorteile verspricht.
Speziell für Unternehmer ist die Anschaffung eines Lkw über fixe monatliche Raten eine geeignete Option, die Planungssicherheit verspricht.

Ist Leasen eine Option?

Wer sich den Lkw selbst kauft, müsste dafür einen Kredit aufnehmen. Davor scheuen sich viele ein wenig. Denn wer macht schon gerne Schulden? Allerdings würde das Teil nach den monatlichen Zahlungen auch dem Unternehmer gehören, was beim Leasing ja nicht der Fall ist. Bei Nutzfahrzeugen wäre das jetzt nicht grundsätzlich ein Problem. Denn es geht ja nur darum, die Ladung von A nach B transportieren zu können.

Sie können Ihr Lkw-Leasing individuell auf Ihre Ansprüche abstimmen. Sie entscheiden über die Laufzeit und die möglichen monatlichen Raten. Durch einen Leasing Vertrag bleibt der LKW bis zur vollständigen Bezahlung in Besitz des Leasinggebers.

Als Leasingnehmer sind Sie allerdings berechtigt, den Lastkraftwagen im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Mit einem Leasingvertrag können Sie sich die Anschaffung von weiteren Lkw ermöglichen. Der Anzahlungsbetrag kann je nach Möglichkeiten gewählt werden und die monatlichen Raten erlauben die Nutzung der Lastkraftwagen.

Damit werden Sie Ihre unternehmerischen Tätigkeiten ausüben und können mit fixen monatlichen Ausgaben für Ihren Fuhrpark rechnen. Das erlaubt Planungssicherheit und vermeidet große und einmalige Ausgaben.

Ein Lkw, der Ihre Ansprüche erfüllt

Mit einem Fuhrpark, der Lkw mit zugehörigen Leasingverträgen beinhaltet, werden Sie ständig bestens gewartete Fahrzeuge benutzen. Das ist wichtig, damit keine Ausfälle aufgrund von technischem Gebrechen an den Lastkraftwagen vorkommen. Die in den Leasingverträgen beinhalteten Lkw werden wie vereinbart regelmäßig gewartet. Zusätzlich kann ein Austausch bei Fortführung des Leasing mit neuen Fahrzeugen erfolgen.

Natürlich müssen auch diese Fahrzeuge regelmäßig geprüft werden. Denn anders als privat genutzte Fahrzeuge sind Nutzfahrzeuge besonderen Belastungen ausgesetzt. Deshalb heißt es, wer Sicherheit will, muss prüfen.

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V70

Schließlich zählen betrieblich genutzte Fahrzeuge zu den Arbeitsmitteln eines Unternehmens und müssen daher bei der Überwachung der Arbeitssicherheit mit einbezogen werden. Dazu zählt speziell die DGUV V70 Prüfung.

Grundlage für diese Prüfungen ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V70. Sie gehört zu den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.

Den Paragraphen der DGUV V70 Prüfung sind konkrete Anweisungen zur Durchführung der Prüfung zur Seite gestellt. Die Durchführungsanweisung für die DGUV V70 Prüfung kennzeichnet im Einzelnen, wie die in den Paragraphen definierten Schutzziele im konkreten Fall umgesetzt werden können.