Von Udo Skoppeck
Wir saßen im Bundestag und sprachen über Ruhezeit. Ein Jahr später wurde das Schlafen im Lkw verboten. Aber geändert hat sich wenig. Außer dem Gesetzestext.
Der eigentliche Grund, warum das Fahrerhaus historisch überhaupt zur „Schlafstätte“ wurde, liegt in einer Entscheidung aus den 1960er/70er Jahren.

Das war damals eine soziale Verbesserung, die sich später in ihr Gegenteil verkehrt hat.
Ich, Udo Skoppeck, 2016 im Bundestagsausschuss für Verkehr über die Ruhezeit und das Fahrerhaus als Ruheraum:
Schreibe den ersten KommentarDa sprechen Sie ein sehr weites Feld an; ich weiß gar nicht, womit ich anfangen soll. In der deutschen Sprache gibt es für jede Bedeutung ein eigenes Wort.
Jeder, der schon jemals in der Sauna oder im Urlaub gewesen ist, weiß, er zieht sich zur Ruhe mal auf seine vier Buchstaben zurück, z.B. mit einem guten Buch.Ruhe bedeutet nicht unbedingt Schlaf. Es ist immer von Ruhezeit die Rede, niemals von Schlafenszeit. Für uns Berufskraftfahrer stellen sich die Worte in den Gesetzestexten so dar als wenn man uns, seit es diese Gesetzgebung gibt, mit Sonderparagrafen überschüttet, weil wir einen besonderen Status in der Gesellschaft besetzen.
Ein Lokführer hat einen Lokführerstand und das ist sein Arbeitsraum. Ein Pilot hat eine Pilotenkanzel und das ist sein Arbeitsraum. Ein Busfahrer hat einen Arbeitsplatz, er hat keine Ruheliege.
Nur wir Lkw-Fahrer haben eine Ruheliege hinter unseren Arbeitsplatz bekommen, damit wir uns auch am Tag von der Schwere der Arbeit, so hieß es damals bei der Einführung der Regelung, ausruhen können, weil wir Fahrensleute sind und gar nicht die Möglichkeit haben, uns in einen Bürotrakt zu einer Mittagspause zurückzuziehen.Deswegen hat man uns diese Ruheliege gegönnt.
Man muss diesen Hintergrund kennen. Wir haben seit Anbeginn immer eine Sonderstellung bekommen, weil wir Fahrensleute nicht an einem festen Platz arbeiten. Das betrifft aktuell die Situation der Entsenderichtlinie.
Fahrensleute dürfen also per Gesetz nicht schlafen.
Wir haben keinen Schlafplatz, wir haben keinen wirklichen Arbeitsplatz. Wir sind als Berufskraftfahrer sogar von der Arbeitsstättenverordnung ausgenommen worden, weil unser Arbeitsplatz gar nicht die erforderlichen Maße hat.Wir haben weder das erforderliche Klima noch den erforderlichen Lärmschutz. Das bedeutet, wir befinden uns in jeder Hinsicht in einer Sonderposition.
Im Gesetz drückt sich das immer durch die Nummerierung als „§-a“ oder durch einen Anhang aus. Wir fallen eigentlich niemals in den normalen gesetzlichen Rahmen.Das ist im Straßenverkehrsrecht so und das ist auch im Arbeitsvertragsrecht so. Niemand würde auf die Idee kommen, von einem Piloten zu erwarten, dass er den Frachtraum des Flugzeugs entlädt. Das macht Personal für den Piloten.
Der Pilot nimmt seinen Koffer, geht ins Hotel und schläft, damit er für den Rückflug gewappnet ist. Das wäre das Äquivalent zum Berufskraftfahrer. Der fährt jedoch zum Ziel, für seine Lieferung muss er aber beim Entladen selber den Stapler oder Hubwagen und den Kran schwingen.
Da wartet kein Personal, um ihm diese Arbeit abzunehmen.Wir reden hier über die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit. Wir reden nicht darüber, dass ich wirklich ein Recht dazu bekomme, mich auszuruhen, mich auszuschlafen, gesund zu machen.
Der Schlaf hat ja nun mal auch eine biologische Funktion und das verwehrt man uns schon durch den Gesetzeswortlaut, weil dieser nicht dem entspricht, was unsere deutsche Sprache hergeben würde.Wo soll ich damit anfangen, die Frage wirklich zufriedenstellend zu beantworten?
Allein dieses Wort Ruhe: Man impliziert, dass wir etwas bekämen, was man uns aber faktisch nicht zur Verfügung stellt. Wer jemals eine Panne hatte und auf einem Rastplatz an der Autobahn auf Hilfe warten musste, weiß, welche Geräuschkulisse dort herrscht.
Der Autolärm stört schon nach vier bis zehn Minuten und wir müssen uns dort unsere neun Stunden Ruhe gönnen, soweit man da jetzt von gönnen sprechen kann.Man härtet natürlich ab, der Mensch ist anpassungsfähig. Aber ob das alles der Verkehrssicherheit dienlich ist, ob das dem Versorgungsauftrag der Branche entspricht?
Das sind alles menschliche Aspekte. Die kann man nicht ökonomisch erfassen, die kann man nicht in Geldwert ausdrücken.Es ist einfach der menschliche Faktor und das Risiko, jeden Tag von einem Lkw irgendwo überfahren zu werden.
Das drückt dieser Ruheraum aus: Ich hatte keine Ruhe, also bin ich ein Verkehrssicherheitsrisiko. Ich hatte nicht genug Geld in der Tasche, also konnte ich nicht essen gehen, nicht duschen gehen und fühle mich deswegen nicht wohl.
Wenn ich mich nicht wohl fühle, bin ich ein Sicherheitsrisiko, weil ich mich nicht auf meine Aufgabe konzentrieren kann.Beim Lkw meint man, dass der Fahrer für Dinge wie das Bewachen der Ladung am Wochenende, in seiner Ruhezeit zuständig sei.
Bei einem Piloten, bei einem Lokführer oder Schiffskapitän würde man niemals auf diese Idee kommen.Ich weiß nicht, warum die Bevölkerung und die gesamte Politik, ich spreche jetzt die ganze Runde an, glauben, dass wir Kraftfahrer das stoisch mitmachen, nur weil es sich so eingebürgert hat?
Deswegen sitzen wir heute hier, um diesen Tatbestand zu überdenken. Ruhezeit müsste eigentlich Schlafenszeit sein.Das ist, wohlbemerkt, die Sicht eines Kraftfahrers.




