Gestern fuhr dieser Stapler vor mir. Zwar in einem Industriegebiet, aber trotzdem auf einer öffentlichen Straße. Da stellte sich mir folgende Frage: Was passiert eigentlich, wenn der in einen Unfall verwickelt wird? Und dazu noch Schuld hat?
Das Gefährt ist ja nicht versichert. Denke ich zumindest. Also müßte eigentlich die Firma, der der Stapler gehört, für den Schaden aufkommen. Wird dabei auch eine Person verletzt, können da sicher mehrere zehn- oder gar hunderttausend Euro zusammen kommen.
Als Geschädigter würde ich ungern auf irgendwelche Kosten sitzen bleiben. Von daher finde ich es schon mutig, mit so einem Gefährt außerhalb des eigenen Werkgeländes rum zu fahren.
Bis 20 km/h ist keine Zulassung und Versicherung nötig, da kann das über die Betriebshaftpflicht laufen (ob die das automatisch beinhalten, oder ein Unternehmen das aktiv mitversichern muss, weiß ich aber auch nicht). Von 6 – 20 km/h muss aber die Halteranschrift (Firmenname/Adresse) auf der linken Seite bzw. Fahrertür stehen.
Hm, und schon muss ich wohl meine Antwort revidieren. Andere Merkblätter als das von mir gefundene sagen aus, dass Gabelstapler nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten (davon geht wohl das erste aus). Insofern wäre ein Stapler wie ein Kfz versicherungspflichtig und für dein Beispiel würde in der Tat kein Versicherungsschutz bestehen.
Schau doch einfach in die Wikipedia https://de.m.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrende_Arbeitsmaschine#Gabelstapler
Kurz gesagt: Ja, sind über die Betriebshaftpflicht versichert.
ABER! Der Stapler braucht eine Beleuchtung (Blinker, Bremslicht, Standlicht) zumindest nach hinten. Ist keine Beleuchtung vorhanden, dann muss ein Begleitfahrzeug mit geeigneter Beleuchtung oder ein Warnposten mit Flagge hinter her laufen.
So war es zumindest noch als ich am Bau gearbeitet hatte.
Wenn was passiert ist im Zweifelsfall der Fahrer am Ar.ch…