Die Länder Frankreich und Belgien haben entschieden, dass Lkw-Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Kabine verbringen dürfen. In Deutschland ist die Politik noch nicht soweit. Das soll sich ändern. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat eine entsprechende Empfehlung vorgelegt.
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Das Fahrerhaus sollte für die 45 Std. einen echten Ruheraum beinhalten und daher außerdem für den BKF / Fernfahrer einen angenehmen, geräumigen und sicheren Arbeitsplatz bieten. Das Fahrerhaus des LKW soll in Zukunft gem. den Vorgaben der EU, standardmäßig 80 cm länger sein als bisher, das allerdings nur im Frontalbereich mit abgerundeten Formen zu gute kommt, um Risiken bei Unfällen zu verringern und Treibstoff zu sparen. Diese 80 cm sollten allerdings auch „im“ Fahrerhaus dem BKF mit insg. ca. 6 m² „zu Gute“ kommen und nicht nur wie vorgesehen, der Straßenverkehrssicherheit und dem Umweltschutz dienen, sowie die Kosten der Unternehmer zu reduzieren. Ansonsten liegt ein Verstoß zu Artikel 31 GrCh vor:
(1)Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen
Jetzt sind allerdings die Bedingungen im Fahrerhaus beweisbar nicht „menschenwürdig“, da kein Ruheraum vorhanden ist und somit auch nicht von „menschengerechten sowie angemessenen Dienst bzw. Arbeit“ gesprochen werden kann, denn derzeit ist so eine LKW-Blech-Zelle als Ruheraum nach den Urteilen des VerfGH in Berlin und des BVerfG in Karlsruhe verfassungswidrig. Durch die Nicht-Beachtung des Art. 8 Nr. 8 VO (EG) 561/2006, sowie des Art. 8 VO (EG) 593/2008 (Rom-I / IPR) als unabdingbares Recht am familiären „Lebensmittelpunkt“ des Fernfahrers die 45 Std. Freizeit als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu verbringen, wird eine Wettbewerbsverzerrung vor allem durch die MOE-Staaten geschaffen, indem diese Unternehmer rechtswidrig handeln. Deren BKF werden nicht ihre unabdingbaren Rechte gewährt, denn sie müssen unfreiwillig viele Wochen / Monate unter menschenunwürdigen Lebensbedingungen im LKW-Fahrerhaus rechtswidrig kampieren. Haben denn alle diese Fernfahrer keine Familie ? Somit können bestimmte Transport- Unternehmen aufgrund der Dumping-Frachtpreise, in der EU den Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr nur noch auf den Rücken der Fernfahrer verzerren.
Wer trotzdem gerne als Fernfahrer in Europa am Wochenende unterwegs irgendwo stehen bleiben will, der kann ja seine 52 Überstunden, die er ja „jeden“ Monat über 208 Std. umsonst und unfreiwillig macht, dort unterwegs auch abfeiern. Eine detaillierte Freizeit-Bescheinigung und die dementsprechende dazu ersichtliche Gehaltsabrechnung reicht bestimmt als mitgeführten erlaubter Freizeit-Beweis auch aus.