Samstag, kurz nach sieben. Neun Stunden Pause auf dem Kontrollstreifen der Asfinag hinter der Mautstelle Schönberg wären auch geschafft.
Die waren nicht so toll, da schlecht gepennt. Aber immerhin haben mich die österreichischen Kontrollbehörden nicht des Platzes verwiesen. Das Parkverbot welches hier gilt, ist den alpenländischen Beamten heilig. Es fehlt halt ein Stellplatz, den man zum abkassieren von Mautprellern nutzen könnte.
Jetzt geht es Richtung Heimat. Ob die Fahrzeit reicht, weis ich noch nicht. Ein Stau und mein Wochenende findet auf einem Rasthof statt.
Na dann viel Glück. Stau- und Knitterfreie fahrt in die Heimat.
.. wünsch‘ ich Dir auch, lieber Maik
7:30 + 600 km (?)
eigentlich müsstest Du ja am Ziel sein (eigentlich und hoffentlich)
Grüße
Hajo
Da frage ich mich wieder: ein LKW-Fahrer darf nur x Stunden am Tag fahren, aber ein Arzt oder sonstiger Arbeitnehmer, Chef oder was auch immer, darf nach 10, 12 oder 14 h noch legal Autofahren…
@Maik: Viel Glück wünsche ich auch.
@ein Mitleser: Darf der auch nicht, nur ist es ihm kaum bis gar nicht nachzuweisen und wird ebensowenig kontrolliert. Und auf die Minute genau geregelt ist es wohl deshalb auch nicht.
Denn es hält sich der Konsens, dass die dazu notwendige Überwachungsinfrastruktur unverhältnismäßig wäre. Kann man diskutieren. (auch wenn ich meine Fahrten nicht überwacht haben will – mir reicht schon die Fahrtenbuchpflicht im Dienstwagen)
MfG, Arno
Moin,
danke für Eure Wünsche. Trotz eines etwas längeren Staus bei Pfaffenhofen habe ich es bis nach Hause geschafft.
Zwar spät, aber immerhin. Im eigenen Bett aufwachen, entschädigt für vieles 😉 .
Schönes Restwochenende Euch allen.
@Arno:
Natürlich dürfen Ärzte oder eigentlich alle Berufsgruppen nach 12 oder 14h noch Auto fahren. Sie dürften sogar Transporter bis 3,5t fahren so lange sie wollen wenn es privat ist und nicht gewerblich. Und auch als Kraftfahrer kann ich nach der Schicht noch so viele Stunden mit dem PKW dranhängen wie ich möchte.
Du wirst nirgends ein Gesetz finden das dieses verbietet.
@maik: Schön zu hören, dass es geklappt hat 🙂
@Oldie: §315c StGB verbietet immerhin, übermüdet jemanden zu gefährden. Eine Vorschrift, gar nicht erst übermüdet zu fahren, habe ich für Deutschland tatsächlich nicht gefunden, stimmt.
MfG, Arno