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Von Kameras und Richtlinien

Auch die Europäische Union hat Maßnahmen zur Reduzierung des „toten Winkels“ im unmittelbaren Umfeld von Fahrzeugen erlassen. Dazu wurden bestehende Bestimmungen weiterentwickelt. Diese enthalten erhebliche Änderungen gegenüber älteren Richtlinien und traten mit Wirkung vom 26. Januar 2010 an deren Stelle.
Ein Grund war, dass die Bestimmungen der Richtlinie 71/127/EWG über Rückspiegel sich in Anbetracht des derzeitigen Stands der Technik für das Sichtfeld neben, vor und hinter dem Fahrzeug als unzureichend erwiesen hatten.

Mit der neuen Richtlinie 2003/97/EG wurden die Bestimmungen über die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen harmonisiert.

Sie führte hauptsächlich nachstehende neue Verpflichtungen ein:

  • Verpflichtende Vergrößerung des Mindestsichtfelds für bestimmte Fahrzeuge;
  • Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln (z. B. LKW mit Frontspiegeln);
  • Anpassung an den technischen Fortschritt (z.B. Krümmungsradius der Oberfläche von Rückspiegeln);
  • Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht (z. B. Kamera-Monitor-Systeme).

Die neuen Vorschriften der Richtlinie 2003/97/EG wurden nach und nach zwischen 2005 und 2010 eingeführt.

Zu den Kamerasystemen habe ich ja bereits hier schon was geschrieben. Nun machte mich letzte Woche ein (leider) unbekannter Leser per eMail darauf aufmerksam, dass es auch von anderen Herstellern solche Kamerasysteme gibt.
Das habe ich ja auch nicht bestritten. Mein Beispiel von vor vier Wochen beruhte nur auf einer Pressemitteilung, die ich da gerade gelesen hatte.

Ausserdem handelt es sich bei dem Tipp des Lesers um Rückfahrkameras und nicht um 360-Grad-Kameras. Ich bestreite ja nicht, dass diese nicht auch nützlich sind. So steht in der bereits erwähnten Richtlinie 2003/97/EG:

Die Problematik besteht bei allen Fahrzeugen generell, die keine direkte Hecksicht haben und dennoch gezwungen sind, rückwärts zu fahren, ohne sich sicher zu sein, dass sich keine Person hinter dem Fahrzeug aufhält. Daher kann der Einsatz eines solchen Systems zur Erhöhung der Sicherheit in jedem Falle empfohlen werden.

In einzelnen Ländern, wie z.B. in Spanien, wird dieses Sichtfeld auch für Busse der Fahrzeug-Klasse M2 und M3 gefordert. Eine Änderung der EG-Richtlinie, die dies in Folge für ganz Europa fordert, ist in Vorbereitung.

Das heißt dann wohl, dass in Zukunft Rückfahrkameras zumindest erst einmal für Busse vorgeschrieben werden. Aber auch Lkw-Fahrern würde solch ein System helfen. Da wären Unfälle wie der von mir vor einiger Zeit vermeidbar.

EG-Richtlinie 2003/97/EG
So parkt man heute