Hach, ich mag solche Videos. Allerdings muss ich gestehen, habe ich mir die 18 Minuten mal in der Schnellversion angesehen. Aber das liegt an mangelnder Zeit heute. 🙂 Schönen Gruß
Da Du mich ja auch oftmals auf diverse Dinge hinweist (ohne dass dies mit Mißgunst meinerseits verbunden ist), kleiner Tipp:
Du weisst schon, dass solche Filmchen strafbar sein können?
Verstoß gegen Datenschutz etc, sofern du nicht explizit alles verpixelst, was eine persönliche Identifikation möglich machen könnte (also nicht nur Kennzeichen, sondern auch Personen, Firmenlogos etc. etc.)?
@highwayfloh Da bringst du einiges Durcheinander… ich würde dir empfehlen, folgendes durchzulesen (Kapitel Deutschland und Schweiz reichen aber vollkommen aus, wobei die Rechtslage in der Schweiz recht ähnlich ist):
„Ohne Einwilligung erlaubt sind unter anderem ‚Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen‘ “
Was die Logos angeht, das ist eine andere Geschichte. Die müssen nur entfernt werden, wenn das Bild bzw. der Film kommerziell verwendet wird. Wenn diese genauso Beiwerk m Bild bzw. Film sind, ist das ebenfalls zu vernachlässigen. Zumindest sagt das mein Wissenstand aus, seit ich auch als Fotograf arbeite.
Hi
wie geht das, aus dem fahrenden LKW ein Video zu machen? Welches Equippment wird benötigt?
Hach, ich mag solche Videos. Allerdings muss ich gestehen, habe ich mir die 18 Minuten mal in der Schnellversion angesehen. Aber das liegt an mangelnder Zeit heute. 🙂
Schönen Gruß
@Herbert: Da reicht ein Camcorder und eine stabile Unterlage. @Melanie: Wohl kaum einer wird sich das komplette Video anschauen. Außer ich natürlich 🙂
@maik:
Da Du mich ja auch oftmals auf diverse Dinge hinweist (ohne dass dies mit Mißgunst meinerseits verbunden ist), kleiner Tipp:
Du weisst schon, dass solche Filmchen strafbar sein können?
Verstoß gegen Datenschutz etc, sofern du nicht explizit alles verpixelst, was eine persönliche Identifikation möglich machen könnte (also nicht nur Kennzeichen, sondern auch Personen, Firmenlogos etc. etc.)?
@highwayfloh
Da bringst du einiges Durcheinander… ich würde dir empfehlen, folgendes durchzulesen (Kapitel Deutschland und Schweiz reichen aber vollkommen aus, wobei die Rechtslage in der Schweiz recht ähnlich ist):
https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Hervorzuheben ist das hier:
„Ohne Einwilligung erlaubt sind unter anderem ‚Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen‘ “
Was die Logos angeht, das ist eine andere Geschichte. Die müssen nur entfernt werden, wenn das Bild bzw. der Film kommerziell verwendet wird. Wenn diese genauso Beiwerk m Bild bzw. Film sind, ist das ebenfalls zu vernachlässigen. Zumindest sagt das mein Wissenstand aus, seit ich auch als Fotograf arbeite.
Gruß Matthias
Ich haben mir das ganze Video angeschaut. Hatte ja auch genug Zeit auf den Weg nach Gent 🙂
@Matthias K:
da liegst Du falsch! Dies fällt unter „verdachtsunabhängiges Filmen“, selbst wenn es mittels fest installierter Kamera geschieht.
Aber seis drumm. Da muss maik schon selbst wissen, was er tut.
@highwayfloh
Gibt es konkrete Beispiele, wo jemand schon dafür bestraft wurde, dass man solche Filme ins Netz gestellt hat?
@Matthias K zu #8:
Wo kein Kläger – da kein Richter, ist schon klar. Dennoch ist es ein sehr dünnes Eis… .