Es ist der 18. Geburtstag von Alexander Krüger. Seit Jahren hat er sich auf diesen Tag gefreut. Doch er ist keineswegs mit den Vorbereitungen für eine große Geburtstagsparty beschäftigt. Man trifft ihn an seinem Arbeitsplatz. In Arbeitskleidung und mit Papieren in der Hand kommt er schnellen Schrittes die Treppe hinunter. Eben hat er seinen Führerschein abgeholt.
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Ja, das kann man ihm (Alexander) nur wünschen!
Aber Sauerländer lassen sich niemals unterkriegen! 🙂
Ich spreche da aus Erfahrung 😉
Ich wünsche dem Alexander auch das er dabei bleibt.
Wobei, so besonders ist das gar nicht das man mit 18 den CE schein in der Tasche hat.
Wer hier die 3-jährige ausbildung zum Lastwagenführer macht, darf bereits mit 17 Lernfahrten machen, und mit 17,5 dann mal die B Prüfung machen, und dann mit 18 gleich den CE machen.
Zumindest für ist das also nichts besonderes, denn genau so habe ich es auch gemacht, nur das damals die Gesetzeslage etwas anders war, ich musste nicht ers den B schein machen, habe ich auch nicht 🙂
OK, das war mir neu.
Ich hatte noch eine Regelung im Kopf, wonach man erst ab 21 GEWERBLICH LKW fahren darf.
Aber dann hat sich das mal wieder während irgendeiner Reform geändert.
@sprinterfreund:
Fahrerlaubniserwerb:
18 Jahre für C/CE, 21 Jahre für D/DE (FeV)
Dank BKrFQG (Gesetz, nicht Verordnung), wird es ein wenig kompliziert:
Ab 18 Jahren darf man fahren, wenn man die Grundqualifikation hat.
Ab 21 Jahren darf man fahren, wenn man „nur“ die beschleunigte Grundqualifikation hat.
Entscheidend ist also welche Grundqualifikation du hast. Ganz falsch liegst du also nicht 😉
Schön und gut wenn die Gesetzeslage es hergibt, dass ein 18-Jähriger Lkw fahren darf.
Aber, entschuldigt bitte die Ausdrucksweise, ich kann es nicht gutheißen wenn ein Grünschnabel von 18 Jahren und (fast) Null Erfahrung – nicht nur auf Lkw bezogen, sondern Lebenserfahrung allgemein – mit allem möglichem Gefahrgut durch die Gegend kutschen darf.
Um ein großes Motorrad steuern zu dürfen, muss man 2 Jahre Praxis mit kleineren Moppeds haben oder mindestens 25 Jahre alt sein. Lkw mit Gefahrgut geht mit 18.
Mit meinen Zeilen meine ich nicht den beschriebenen Alexander Krüger persönlich, sondern ich beziehe mich auf die Rechtslage allgemein.
@Matthias:
Willst du jeden Fliegenfurz per Gesetzt geregelt haben?
Klar KANN man mit 18 auch mit 30.000 Liter Benzin durch Europa fahren. Aber glaubst du ernsthaft ein halbwegs verantwortungsvoller Chef würde dich ohne jegliche Erfahrung so los schicken?
Den ADR-Schein braucht man ja nicht nur für 30.000 Liter Benzin, sondern auch für kleine Mengen Gefahrgut.
Klar könnte man jetzt den ADR-Schein noch mal unterteilen und bestimmen das man mit x Jahren nur y Tonnen/Liter Gefahrgut befördern darf. Das würde aber doch nur dazu führen das man noch mehr Scheine machen muss, sprich die Ausbildung bzw. der Beruf noch teurer wird. Irgendwo muss man doch auch mal eine Grenze ziehen und sich auf den gesunden Menschenverstand verlassen können.
Aber warum machst du das am Alter fest? Als ich meinen CE gemacht hatte, war ich über 30 und hatte lediglich Erfahrung auf einen 7,5 Tonner. Andere hatten gar keine Erfahrung mit LKW und wären ohne Fahrlehrer wahrscheinlich an jeder zweiten Brücke hängen geblieben.
Trotzdem hatten wir alle anschließend den großen ADR-Schein und einen CE in der Tasche. Da hat auch keiner nachgefragt wie viel Fahrerfahrung wir haben, jeder von uns hätte im Prinzip sofort Tanklaster fahren dürfen.
Also wenn schon, dann mach es an der Fahrerfahrung auf schweren LKW fest. Zum Beispiel ADR-Schein frühestens nach 2 Jahren nachgewiesener Lenkzeit auf CE.
Beim Motorrad ist es halt so, dass kein Chef dich kontrolliert. Deswegen gilt da die Altersgrenze bzw. Fahrerfahrung.
alles klar.
dann nehme ich mal das Beispiel Motorrad auf.
Mit 18 volles Programm, ab 21 Direkteinstieg.
Liege ich da richtig?
Aber ich meinte eigentlich was anderes. Mit 18 kann jeder „Grünschnabel“ (sorry für die Ausdrucksweise, wir waren alle mal so jung) den Führerschein machen, aber Geld verdienen ging DAMALS erst später.
Aber es kann wirklich an der Umstellung liegen. Damals durfe JEEDER (mit Führerschein B) 7,5 t fahren, da war diese Beschränkung sicherlich richtig und sinnvoll, heute braucht man dafür sowieso einen Extra-Führerschein.
Kleine verbesserung im letzten Absatz.
Früher hiess es Klasse 3, der galt bis 7,5 t.
@Ralf
Das Alter ist wohl noch die praktibelste Lösung.
Dass ein ausgebildeter Lkw-Fahrer nicht wie der typische Discoraser in seinem aufgemotzten Bumm-Bumm-Ump-Ump-Auto fährt, setze ich einfach voraus.
Aber meine Meinung begründet sich zu einem guten Teil auch auf eigenen Erfahrungen. Mit 18 (auch noch mit 20) war man doch der Größte, konnte alles und wusste alles. Aus heutiger Sicht sehe ich, dass etliches davon ziemlicher Mist war. Damit meine ich nichts Verbotenes wie Alk und Rasen, aber doch das unsinnige und teilweise unverantwortliche Ausreizen legaler Grenzen.
Und deshalb bin ich der Meinung, dass zu einem Lkw-Fahrer (mit Gefahrgut) neben Fahrpraxis mit Kfz eben auch Lebenserfahrung (Reife) gehört.
@Matthias:
Schau dir mal an wie alt die Kraftfahrer sind die ihre Lenkzeiten hoffnungslos überziehen, die betrunken fahren oder mit dem allerletzten Schrotthaufen an den Start gehen. Das sind ja nicht unbedingt alles „dumme Jungen“. Alter schützt vor Torheit nicht.
Im runde gebe ich dir Recht. Bevor man mit Gefahrgut durch die Gegend fährt, sollte man schon etwas Erfahrung und einen gefestigten Charakter haben. Aber man kann einen Menschen immer nur vor den Kopf schauen, nicht hinein.
Ich würde es mir deswegen nicht oder nur schwer zutrauen jemanden alleine aufgrund seines Alters eine höhere oder geringere Eignung zuzuschreiben.