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Winterreifenpflicht im Winter oder Bundesrat stimmt Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zu

Der Bundesrat hat am 26. November 2010 einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Eine Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.

Bisher war in § 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“.
Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2 GG).

Die Verhängung von Bußgeldern sei deshalb verfassungswidrig. Ramsauer: „Pünktlich zum Winterbeginn schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit. Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit wollen wir gefährliche Rutschpartien auf den Straßen verhindern.

Die Neuregelung soll in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann:

• Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.

• Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.

• Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist.
Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

• Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.

• Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).

• M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.

• Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen.

• Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen
auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.

• Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.

Höhere Bußgelder sollen Einhaltung der Vorschriften garantieren

Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt werden. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.

Ramsauer: „Jeder, der im Winter bei Schnee und Matsch mit den falschen Reifen fährt,
gefährdet sich und andere. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen
verhindern. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.

Hohe Akzeptanz

Nach einer aktuellen DEKRA-Umfrage sind neun von zehn deutschen Autofahrern für eine Winterreifenpflicht. 93 Prozent der 1.700 Befragten sprechen sich dafür aus. Nach ihrem derzeitigen Verhalten gefragt, gaben 85 Prozent der Autofahrer an, ab Herbst grundsätzlich mit Winterreifen zu fahren. 11 Prozent der Autofahrer bevorzugen Ganzjahresreifen.

Eine Umfrage der „Bild am Sonntag“ ergab, dass fast neun von zehn Deutschen höhere Bußgelder für Reifensünder begrüßen. 87 Prozent befürworten demnach die Verdoppelung der Bußgelder von 20 auf 40 Euro.

Weiteres europäisches Vorgehen

Parallel zur Einführung der Winterreifenpflicht in der StVO wird auf europäischer Ebene an einer verbindlichen, international einheitlichen Kennzeichnung von Reifen gearbeitet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 wurden Anforderungen an Reifen festgelegt.

Im Nachgang dazu werden nunmehr Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten und Reifen festgelegt. Deutschland setzt sich dabei für Anforderungen an die Reifen ein, die die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz gewährleisten.

7 Comments

  1. actro
    actro 27/11/2010

    Das geht doch wieder in die Hose.. Ich möchte nicht wiessen, wieviel % der PKW-Fahrer glauen, daß sich Physik durch Winterreifen und 3 Buchstaben im Auto bescheissen lässt.
    Nebenbei: ESP funktioniert erst ab 30 km/h aufwärts 😉

  2. actro
    actro 27/11/2010

    Das geht doch wieder in die Hose.. Ich möchte nicht wissen, wieviel % der PKW-Fahrer glabuen, daß sich Physik durch Winterreifen und 3 Buchstaben im Auto beshicen lässt.
    Nebenbei: ESP funktioniert erst ab 30 km/h aufwärts 😉

  3. Spacefalcon
    Spacefalcon 27/11/2010

    Ich brauche da keine Physik zu, ich fahre Quattro *muuaaahhh 😉

  4. maik
    maik 27/11/2010

    Und ich brauche eh keine Winterreifen – habe einen Pkw mit Heckantrieb.
    Der Kofferraum ist so zugemüllt, da reicht das Gewicht, um Druck auf den Reifen zu haben 🙂

  5. Ralf
    Ralf 27/11/2010

    Pünktlich zur Verabschiedung des Gesetzes wurde gestern die A3 wegen Schneefalles (!) gesperrt (!!!).

    @Actro: Schön wäre es. Bei vielen Fahrzeugen wirkt das ESP auch als Traktionskontrolle. Bei mir lässt es sich z.B. nicht abschalten und man hat sogar mit Winterreifen Probleme. Wenn ein Rad nur ein bisschen durchdreht, bleiben die anderen 3 aus Solidarität ebenfalls stehen 🙁

  6. Plumtree
    Plumtree 27/11/2010

    Wie meinte gestern ein Reifenhändler im NDR: „Ich würde Herrn Ramsauer gerne mal auf einen Kaffee einladen und mich bedanken“

    @Actro: Bei meinem Smart for Four spricht das ESP ebenfalls beim Anfahren an, wenn meine Kiste Traktionsprobleme hat.
    Aber Physik gilt trotzdem. Mir ist der Wagen mal auf nassem Laub ausgebrochen (nix passiert) und es war interessant wie das ESP „händeringend“ versucht hat, ihn wieder „einzufangen“. Konnte ich aber erst später geniessen, weil ich spontan alle Hände voll zu tun hatte 🙂

  7. Stefan
    Stefan 27/11/2010

    Naja, für mich als Techniker ist es nach wie vor ne schwammige Regelung. Da wird die ganze Zeit von M+S Reifen gefaselt, dabei ist das Kürzel M+S nicht an irgendwelche messbaren Eigenschaften gekoppelt. In der Richtlinie 92/23/EWG gibts maximal eine grobe Umschreibung, welche auch nicht wirklich zutreffend ist. Am ende obliegt dem Reifenhersteller ob er M+S „draufschreibt“ oder nicht.

    In der EU ist ja eigentlich alles in Normen und Richtlinien geregelt. Das geht von der krümmung von Gurken bis zur größe von Kondomen. Auf der anderen seite schaffen es diese Sesselfurzer in 20 Jahren nicht mal eine Richtline mit verbindlichen Leistungsanforderungen an Winterreifen zu formulieren.

    Leider ist das nicht das einzige Beispiel dafür das die EU bzw. ECE-Regelwerke an vielen stellen absolut unzureichend bzw. hoffnungslos veraltet sind…

    Grüße

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