Sehr geehrte Damen und Herren,
an der Zapfsäule einer Tankstelle habe ich ein Prüfsiegel Ihres Amtes gesehen. Laut diesem Siegel ist diese Zapfsäule bis 2012 geeicht.
Für welchen Zeitraum werden Zapfsäulen geeicht? Wäre es nicht besser, Zapfsäulen jedes Jahr zu eichen? Denn Sie stimmen mir ja sicher zu: Mineralölgesellschaften schenkt man wenig glauben. Über eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar.Mit freundlichen Grüßen
Maik Erdmann
Sehr geehrter Herr Erdmann,
Zapfsäulen haben eine Eichgültigkeit von 2 Jahren (gesetzlich festgelegt). Geeicht bis 2012 bedeutet, die Eichgültigkeit endet am 31.12.2012. Zur weiteren Information: alle messtechnisch relevanten Bauteile in der Säule sind mit Sicherungsstempeln der Eichbehörde versiegelt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Peter Bernhard
Außenstellenleiter
Sicherheitsbeauftragter
Hessische Eichdirektion
Außenstelle Fulda
Hach du und dein Investigativer Frageismus!
Das hätte ich Dir als ehemaliger Tankwagenfahrer aber auch beantworten können.
Selbst wenn die Säule mal defekt ist und ein verplombtes Teil ersetzt werden muss (Luftmengenmesser etc), darf die Säule erst nach erneuter Eichungsprüfung in Betrieb genommen werden.
Nur bei leichten Reparaturen (Austausch von Dichtungen etc) darf der Fachmann für Abgabestellen, soweit er hierfür die Zulassung hat, eine Blankplombe drantackern und ein Ereignisprotokoll hinterlegen.
Es gibt in diesem Lande kaum ein Amt, welches penibler ist als das Eichamt – jeder TÜV ist dagegen eine Spaßveranstaltung!
als „Mess- und Rätseltechniker“ kann ich das bestätigen, was schon zuvor geschrieben wurde: es ist in unserer gelobten Republik auf nichts so viel Verlass wie auf die Eichämter (ob bei Tankstellen oder bei Schnapsbrenner)
Grüße
Hajo
Ähm… Eichgültigkeit 2 Jahre?
Eichgültigkeit endet am 31.12.2012?
Das sind mithin 2 1/2 Jahre. Wie passt d’nn das???
Hmm, spannender wäre jetzt gewesen, welche Eichtoleranz vorliegen darf, damit das Siegel erteilt wird. Irgendwo schwirrt gerade in meinen Kopf rum das ich dazu mal was gelesen oder gesehen habe.
@mijac: Die Eichfehlergrenze für Zapfsäulen liegt bei +/- 0,5% (Eichordnung, Anlage 5, Nr. 3 (gemäß §33 Absatz 4, Eichgesetz)). Die Verkehrsfehlertoleranz bei +/- 1,0% (nach §12 EO).
[Hab ich nich so gewusst. Google hat mir geholfen 😉 ]
@Ralf:
Also das heisst dann, dass 600 l gezapft angezeigt werden und nur 594 l, durchgeflossen sind. (Als Beispiel im schlimmsten Falle)
Mit anderen Worten ich zahle immer für 6 Liter mehr, bei einem Preis von 1,10 Euro (lässt sich schöner rechnen) sind das 6,60 Euro. Und aufs Jahr gerechnet will ich das gar nicht wissen. 😉
OK wenn man Glück hat, gibts auch immer eine Tankstelle, wo es wieder etwas mehr Sprit gibt, als gezahlt wird. 🙂