Wer via Internet eine mautpflichtige Fahrt per Lkw bucht, sollte dabei besonders sorgfältig vorgehen. Erst einmal angemeldet, werden die Gebühren fällig. Storniert werden kann die Fahrt nach Beginn eines angemeldeten Zeitraums nicht mehr.
So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 9 A 191/09). Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob Gebühren in Höhe von 77,06 EUR für eine versehentlich falsch eingegebene Anmeldung erstattet werden müssen.
Weiter >>>
One Comment
Comments are closed.
Naja, nach Beginn ist das wohl auch mehr als eindeutig, dass es nicht mehr storniert werden kann.
Allerdings ist es auch eine Frechheit, dass für eine Stornierung zusätzliche Kosten entstehen….