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Blogleser Ulrich fragt:

Hallo da es in Österreich diese möglichkeit nicht gibt meine Frage an Sie ab wieviel Flaschen Sauerstoff ist ein Fischtransport ein Gefahren Guttransport ??MFG.

Welche Menge passt in solch eine Flasche?
Soviel ich weis, gehört Sauerstoff bei der Beförderung als Gefahrgut zu den Gasen der Klasse 2. und ist bis zu einer Menge von Netto 1000 Liter freigestellt.

Aaaaber, nagel mich darauf nicht fest. Frage am besten eine Gefahrgutbeauftragten oder Blogger Ralf.

5 Comments

  1. Sven
    Sven 05/04/2009

    Da kann ich weiterhelfen:
    Sauerstoff (UN 1072) gehört zur Klasse 2 und hat den Multiplikator 1, also 1 L=1 Punkt, sprich ab 1000 Liter ist Sauerstoff kennzeichnungspflichtig (Freimenge also 999 Liter), wobei pro Verpackungseinheit jedoch max. 450 kg anfallen dürfen.

    Alles klar? 🙂

  2. Ralf
    Ralf 05/04/2009

    Blogger Ralf sagt:
    Guckst du ADR, da steht das drin.

    1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen

    Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
    […]

    e) Gasen in besonderen Einrichtungen von Fahrzeugen, die für den Betrieb dieser besonderen Einrichtungen während der Beförderung erforderlich sind (Kühlapparate, Fischbehälter, Heizapparate, usw.) sowie Ersatzgefäße solcher Einrichtungen und ungereinigte leere Tauschgefäße, die in derselben Beförderungseinheit befördert werden;
    […]
    (ADR Teil 1

    Wird der Sauerstoff für den Fischtransport benötigt -und davon gehe ich mal aus- liegt kein ADR vor. Es dürfen sogar Ersatzflaschen mitgeführt werden. Eine Mengenbegrenzung gibt es laut ADR nicht. Die mitgeführte Menge dürfte jedoch auf die für den Transport benötigte Menge begrenzt sein. Also keine 4 Tonnen Sauerstoff für 3 Goldfische.

  3. Sven
    Sven 05/04/2009

    @ Ralf:
    Man muß aber betonen, dass das Fahrzeug hierfür besonders eingerichtet sein MUSS!

    Also einfach so 3000L Sauerstoff auf die Ladefläche schmeissen, weil ich einen BEWEGLICHEN Fischtank auf der Ladefläche habe, GEHT NICHT!

    „besondere Einrichtungen von Fahrzeugen“, nicht besondere Ladung von Fahrzeugen!

  4. Sven
    Sven 05/04/2009

    Zusatz:
    Besondere Einrichtung bedeutet auch NICHT, dass ich einen Fischtank selbst auf die Ladefläche geschraubt habe.

    Besondere Einrichtungen sind in der EU abnahmepflichtig – somit kann mit diesem Fahrzeug im Prinzip nichts anderes transportiert werden – nur dann ist es eine „besondere Einrichtung des Fahrzeugs“.

  5. Ralf
    Ralf 05/04/2009

    Besondere Einrichtungen sind in der EU abnahmepflichtig – somit kann mit diesem Fahrzeug im Prinzip nichts anderes transportiert werden – nur dann ist es eine “besondere Einrichtung des Fahrzeugs”.

    Was machst du eigentlich wenn du mal eine Wechselbrücke mit Kühlung aufnehmen musst? ADR-Tafeln aufklappen weil mehr als 60 Liter Diesel je Beförderungseinheit darfst du ohne ADR nicht mitführen?

    Was du meinst, ist der Absatz a.

    a) Gasen, die in Behältern von Fahrzeugen enthalten sind, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, und die für deren Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen (z.B. Kühlanlage) dienen;

    Absatz e bezieht sich z.B. u.a. auf Wechselaufbauten, die, nachdem sie vom Fahrzeug aufgenommen wurden, zum Teil des Fahrzeugs werden. Ein Wechselaufbau kann auch ein Tank sein, der mit 4 Schrauben auf der Ladefläche festgemacht wird.
    Ob so ein Wechselaufbau eine TÜV-Abnahme braucht oder nicht, hängt nur davon ab ob er im öffentlichen Straßenraum bewegt wird oder nicht. Bei uns haben selbst die Container (Fachbegriff: Absetzbehälter) eine Prüfplakette (die dürfen wir zum Glück selber anbringen).

    Egal wie man es dreht und wendet, ich gehe nicht davon aus das der Mail-Schreiber 1.000 Kilo Sauerstoff mitnehmen will/muss und deshalb ohnehin unter der Freimenge bleibt.

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