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Post vom Amt – Teil 3

Obwohl diese Anzeige wegen “Mangels öffentlichen Interesses” eingestellt wurde, weigert sich meine Rechtschutzversicherung die Kosten meines Anwalts zu übernehmen.

Eine Beleidigung wäre eine Straftat und bei solchen Vergehen zahlt man grundsätzlich nicht, heißt es von Seiten der Versicherung. Das ist mir klar.

Was mir aber nicht klar ist, dass es dabei keine Rolle spielt, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Mal etwas simpel oder naiv gefragt: Für was brauche ich dann eine Rechtschutzversicherung? Die Beiträge hätte ich mir sparen können und davon meinen Anwalt bezahlen können.

3 Kommentare

  1. Stefan
    Stefan 27/01/2009

    So ist das mit den Versicherungen, das ist deren Geschäftsmodell. Möglichst viele Beiträge kassieren aber im Schadensfall möglichst „billig“ regulieren.

    Grüße Stefan

  2. Marco
    Marco 27/01/2009

    Ja leider. Wir hatten auch eine vermeintlich All-inklusive-Rechtsschutzversicherung. Als wir dann Probleme mit unserem Vermieter hatten, stellte sich heraus, dass Mietstreitigkeiten nicht enthalten sind. Ganz großes Kino …

  3. Martin
    Martin 27/01/2009

    Dass das Verfahren aus o.g. Gründen eingestellt wurde, heisst nicht, dass die Schuld ab- oder nachgewiesen wurde. Von daher leuchtet es ein, dass die Versicherung ablehnt. Du hast in deren Augen die Straftat begangen, das ist das, was für die zählt 🙁

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