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Schlagwort: Weiterbildung

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Ein Leser aus Südthüringen (da wo die Menschen schon fränkisch reden) schickt mir folgende Frage:

Hallo Freunde der Straße.
Neulich habe ich ein Gespräch zweier Containerfahrer aus dem Bremer Land über Funk mitgehört in dem es um die Kosten für die Arztuntersuchungen, Fahrerkarte und Führerschein ging. Einer der beiden behauptete, diese Kosten würden bei ihm im Norden von der BG Transport getragen, worauf ich antwortete, das ich das hier in Südthüringen selber zahlen muß und das sind ja mal locker 200 € und bei 8,50 € Mindestlohn ein harter Brocken.

Der Staat schreit , das es nicht genug LKW Fahrer gibt und greift dann den Hungerlohnkutschern frech in die Tasche. Ich fahre keinen Fernverkehr sondern im Straßentiefbau einen Kipper. Gibt es ein Behörde oder eine Stelle, die mir diese Kosten ersetzt oder bezahlt. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mir ist nur bekannt, dass die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen diese Kosten übernimmt. Es werden jedoch ausschließlich berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Also solche, mit denen man einen neuen Arbeitsplatz bekommt oder die alte Stelle behalten kann.
Eine finanzielle Förderung ist also nur möglich, wenn eine berufliche Notwendigkeit besteht.

Das dürfte bei Dir nicht der Fall sein. Aber das ist meine persönliche Einschätzung. Frage am besten beim Jobcenter Deiner Heimatstadt nach. Nur die können Dir eine genaue Auskunft geben.

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Modul 2

Gestern habe ich mein zweites Modul für das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) hinter mir gebracht. Auch wenn sich der Fahrlehrer alle Mühe gibt, den Stoff so interessant und unterhaltsam wie möglich rüberzubringen, bleibt es für mich eine Spaßveranstaltung – und dazu noch an einem Samstagnachmittag.

Die Grundidee hinter dieser Weiterbildung war ja u.a. eigentlich, den Beruf des Brummifahrers aufzuwerten. Nur wie soll das funktionieren, wenn das ganze nur eine Art pro forma Veranstaltung ist. Oder anders ausgedrückt: Weil es eben eine gesetzliche Pflicht ist, um an die Nummer 95 im Führerschein zu kommen. Zumal ohne abschließende Prüfung das schon mal gar nix ist. Aber das hat ja Ralf schon vor Wochen erwähnt.

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Noch 493 Tage bis zum Stichtag

Zumindest wenn ich mich nicht verzählt habe. Bis dahin müssen Lkw-Fahrer die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung absolviert haben. Das bedeutet 35 Stunden Weiterbildungslehrgang und das im Zyklus von fünf Jahren. Oder anders ausgedrückt: Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.

Für alle die, die es interessiert. Das erste Modul nennt sich Eco-Training. In diesem wird einem wirtschaftliches Fahren beigebracht. Oder zumindest nahe gelegt. Ob es was bringt, wage ich zu bezweifeln. Es ist halt nur Theorie. Das zweite Modul beinhaltet die Sozialvorschriften für den Güterverkehr. Wenn ich Kollegen von mir frage, die dieses Modul bereits absolviert haben, ob diese schon mal etwas vom Arbeitszeitgesetz gehört haben, bekomme ich erstaunte Blicke. Soviel dazu.

Der dritte Teil widmet sich der Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit. Da diese sich immer weiter entwickelt, ist das sicher interessant. Das vierte Modul klingt kompliziert – Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi. Wenn ich bereits am Wochenanfang einige Fahrer sehe, ist dieser Vortrag sicher nötig. Rasieren dauert keine fünf Minuten und ein sauberes T-Shirt kostet auch nicht die Welt.

Mein erstes Modul habe ich heute hinter mir gebracht. Es nennt sich Ladungssicherung und ist in der Liste der fünfte und letzte Streich. Ihr merkt sicher spätestens jetzt, dass die Reihenfolge willkürlich gewählt werden kann. Denn jede Veranstaltung birgt ja für sich einen Abschluss. Wichtig ist nur, dass bis zum 10.09.2014 alle Module nachgewiesen werden können.

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