Obwohl diese Anzeige wegen “Mangels öffentlichen Interesses” eingestellt wurde, weigert sich meine Rechtschutzversicherung die Kosten meines Anwalts zu übernehmen.
Eine Beleidigung wäre eine Straftat und bei solchen Vergehen zahlt man grundsätzlich nicht, heißt es von Seiten der Versicherung. Das ist mir klar.
Was mir aber nicht klar ist, dass es dabei keine Rolle spielt, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Mal etwas simpel oder naiv gefragt: Für was brauche ich dann eine Rechtschutzversicherung? Die Beiträge hätte ich mir sparen können und davon meinen Anwalt bezahlen können.
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