…Physik ist in allen Ländern gleich.
Aber vielleicht variiert die Schwerkraft in Italien aufgrund von Erdmasseunterschieden anders als hierzulande. Man weiß es nicht.

…Physik ist in allen Ländern gleich.
Aber vielleicht variiert die Schwerkraft in Italien aufgrund von Erdmasseunterschieden anders als hierzulande. Man weiß es nicht.

Interessante Ladung, gesehen im Westerwald. Aber andersrum wäre cleverer gewesen.
Denn dann verbiegen die Dinger nicht, wenn der Fahrer mit seinem Transporter an einer Brücke hängen bleibt:

Hallo Maik,
anbei ein Link zu einem Artikel der Sächsischen Zeitung, über einen 15-Tonnen-Stahlzylinder, der auf der Autobahn vom Sattelauflieger gefallen ist. ‚Nebenbei‘ sind noch drei Stahlbarren ins Führerhaus eingeschlagen.Die Internetseiten der SäZ finde ich gruselig, aber leider ist das nunmal die führende Regionalzeitung.
sz-online.de/sachsen/stahlzylinder-verursacht-stau-auf-a4-3397903.html
MfG
Matthias
Hallo Matthias,
danke für den Link. Glücklicherweise ist nicht mehr passiert. Ladung zu sichern, sollte eigentlich jeder Fahrer hinbekommen. Dieses Thema gehört ja auch zu den Modulen, die nachgewiesen werden müssen.
Nur habe ich keine Ahnung, wie das im östlichen Teil Mitteleuropas gehandhabt wird. Vielleicht druckt man die da nur aus. Natürlich gegen eine kleine Extrazahlung. Wundern würde es mich nicht.
Ach übrigens: Sollte der in Deutschland geladen haben, bekommt auch der Verlader eine auf den Deckel. Das ist auch richtig. Denn wer einen Lkw so fahren lässt, ist mitschuldig.
4 KommentareEben auf Facebook gelesen:
Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis, dass Unternehmer Ihre Verlader schulen/unterweisen müssen. Denn als Beteiligte am Transport ist der Verlader rechtlich für die Versäumnisse, die bei der Lasi passieren haftbar zu machen. Das gilt für Sachschäden ( §823 BGB ), für Personenschäden ( § 222 -229 StGB ) sowie für Bussgelder der Ordnungsbehörde ( § 22 & 23 StVO ). Denn als Beauftragte Person nach § 9 OwiG ist der Verlader verantwortlich für sein tun. Der Unternehmer ist nach § 130 OwiG für die Kontrolle des Verladers verantwortlich, denn als beauftragende Person, ist er dem Verlader weisungsbefugt. Und wer Personal führt, trägt auch für das Personal die Verantwortung.
Eben dieser Absatz da oben scheint für viele Verlader noch immer nicht verständlich zu sein. Denn letzte Woche sollte ich einen vorgeladenen Auflieger übernehmen, dessen Ladung in Teilen so aussah:


Der Sattel wurde logischerweise umgeladen. Denn so fahre ich nicht weg. Auch wenn es wieder Diskussionen mit dem Lagerpersonal gab. Von wegen keine Zeit und so.
In dem Fass befanden sich zwar nur Eisenspäne. Selbst ein Schichtleiter war der Meinung, da würde nichts passieren. Es wäre ja keine Flüssigkeit darin. Intelligente Antwort.
Das kuriose ist, die machen regelmäßig Schulungen. Auch zum Thema Ladungssicherung. Da frage ich mich, warum die daran teilnehmen. Weil es kostenlose Schnittchen und Kaffee gibt?
1 KommentarDamit Paletten beim Bremsen nicht nach vorne purzeln, helfen nicht unbedingt Spannbretter. Vielmehr wäre es hilfreich gewesen, die gestapelte Ware zwischen die einzelnen hohen Paletten zu stellen. Also eigentlich ganz simpel.
Warum Lageristen nicht auf diese Lösung kommen? Keine Ahnung. Stattdessen beginnt die Woche wieder mit dem Umladen eines bereits vorgeladenen Aufliegers.

Zbygnev schickte mir einen Link aus der Kategorie „Autsch“. Vielen Dank dafür:
‚Trägheit: Dein Laster hat Bremsen… der massive Steinklotz nicht’…
Neues aus der Abteilung „Ladungssicherung für An(f|h)änger 🙂
Über die Ladungssicherung in Containern und die Mithaftung des Fahrers bei entstandenen Schäden, kann Matthias mit Sicherheit mehr erzählen. Er ist ja quasi mit diesen Büchsen aufgewachsen. Auf seinem Blog habe ich ein Beispiel gefunden, welches dem von Zbygnev zumindest ähnelt:
Chinesen bremsen nicht..
Anders lässt sich deren Ladungssicherung jedenfalls nicht erklären und so im Nachhinein betrachtet bin ich ziemlich froh, dass ich ebenfalls keine Gefahrenbremsung machen musste, sonst hätte ich wohl Besuch bekommen.
Hier geht es zum kompletten Beitrag >>>
Kommentare geschlossenVon den Beladern meines gestern früh übernommenen Aufliegers initiierter Hinweis:

Auf der Seite „LaSi Mobil“ kann man ein Beispiel bewundern, wie unterschiedlich in Deutschland mit dem Thema Ladungssicherung umgegangen wird. So darf ein mit Flachstahl beladener Lkw der in Nordrhein – Westfalen kontrolliert wird, seine Fahrt erst dann fortsetzen, wenn die Ladung mit einer Vielzahl von Spanngurten nachgesichert wird.
Ein zweites Mal in Niedersachsen angehalten, gibt es erneut Ärger, weil die Beamten der Meinung sind, die Ladung ist nicht zurrfähig und kann nur über Formschluss, Antirutschmatten und den Fahrzeugaufbau gesichert werden.
Je nach Laune kann man darüber weinen oder lachen. Erst recht, wenn man die dazugehörigen Fotos sieht. Besonders aufschlussreich ist Bild 1: Zwischen den Zurrgurten und der Ladung fehlen Kantenschoner. Nach wenigen Kilometern sind die Dinger durch gescheuert und somit reif für die Mülltonne.
Dann wurden alle Gurte von einer Seite fest gezurrt, nämlich links. Ich habe mal gelernt: Ein Schloss links, eines rechts. Und so weiter. Die Flachstahlstücke in der Mitte werden auch nicht niedergezurrt. Das wäre wohl auch noch zu bemängeln.
Ich bin ja der Meinung, dass viele Beamte Theorie und Praxis schlecht auseinander halten können. Die kommen aus einer Schulung und versuchen anschließend, dass dort erworbene Wissen auf der Straße umzusetzen. Wie in diesem Fall. Da wurde ausgerechnet, wie viele Spanngurte nötig sind, um die Ladung ausreichend zu sichern.
Die anderen, praktischen Fehler, sind dagegen nicht aufgefallen.
Ich sichere auch nicht immer alles richtig. Allein schon deshalb, weil ich vieles nicht weis. Dann versuche ich mit Logik dran zu gehen und frage auch mal den jeweiligen Verlader. Die Leute verladen ja die Ware nicht zum ersten Mal und haben zumindest in Deutschland eventuell auch bereits Schulungen besucht. Deren Tipps und Hinweise helfen oftmals enorm weiter.
LaSi Mobil: Untersagung der Weiterfahrt
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